Die SEC veröffentlicht neue Leitlinien zu tokenisierten Wertpapieren, um die Compliance-Regeln zu präzisieren

- Die Tokenisierung eines Wertpapiers ändert nichts an dessen Rechtsstatus nach US-amerikanischem Recht.
- Unternehmen können die gleiche Sicherheit sowohl in traditioneller als auch in tokenisierter Form anbieten.
- Tokenisierte Wertpapiere von Drittanbietern oder synthetische Wertpapiere bergen zusätzliche rechtliche Risiken und Risiken für den Anlegerschutz.
Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat neue Richtlinien für tokenisierte Wertpapiere herausgegeben und klargestellt, dass digitale Token, die Wertpapiere repräsentieren, den gleichen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen unterliegen wie traditionelle Instrumente – und dass die Ausgabe auf einer Blockchain sie nicht von der Einhaltung der Vorschriften befreit.
Die veröffentlicht in der offiziellen Stellungnahme der SEC zu tokenisierten Wertpapieren von Kryptonetzwerken zur Emission oder Repräsentation von Wertpapieren.
Die SEC zeigt Emittenten, wie sie Wertpapiere tokenisieren und die Regeln einhalten können.
sei, bestehendes Wertpapier wenn es von Krypto-Ledgern anders klassifiziert werde. Die Richtlinien erläutern, dass ein Wertpapier „tokenisiert“ wird, sobald Eigentumsnachweise, auch nur teilweise, in einem Krypto-Netzwerk geführt werden. Ansonsten ändert sich jedoch nichts. Dies ändert aber nichts daran, dass der zugrunde liegende Vermögenswert nach US-Recht weiterhin ein Wertpapier ist.
Die SEC stellte klar, dass die Übertragung eines Wertpapiers auf eine Blockchain oder dessen Umwandlung in einen Token nichts an dessen Natur oder der Art seiner Regulierung ändert. Ein neues Format bedeutet nicht automatisch neue Regeln.
Wenn also ein Token zwischen Konten auf der Blockchain verschoben wird, kann der offizielle Eigentumsnachweis für das Wertpapier aktualisiert werden, um die Übertragung widerzuspiegeln, wodurch die Tokenübertragung zu einer rechtlichen Übertragung des Wertpapiers selbst wird.
Die SEC erklärte, die neuen Änderungen hätten keinen Einfluss auf die Anwendung der bundesstaatlichen Wertpapiergesetze, daher müssten alle Angebote und Verkäufe weiterhin gemäß dem Securities Act registriert werden, sofern keine Ausnahmeregelung greift.
Die Erklärung erläutert außerdem, dass der Emittent der Wertpapiere dasselbe Wertpapier in verschiedenen Formaten anbieten kann. Das Unternehmen kann einigen Anlegern Aktien auf traditionellem Wege anbieten, während es anderen tokenisierte Aktien anbietet. Dies ändert nichts am rechtlichen Status der Aktien.
Wenn tokenisierte Wertpapiere die gleichen Rechte und Privilegien wie traditionelle Wertpapiere haben, hat die SEC darauf hingewiesen, dass solche Wertpapiere nach bestimmten Bestimmungen der Wertpapiergesetze als zur gleichen Klasse gehörig behandelt werden können.
Die SEC bot auch Alternativen zur Tokenisierung an, bei denen die Blockchain nicht den tatsächlichen Eigentumsnachweis darstellt. In diesem Fall hat der Emittent die Möglichkeit, einen Token zu erstellen, der nicht das tatsächliche Eigentum repräsentiert, sondern dazu dient, den Emittenten über einen Eigentümerwechsel zu informieren.
Der Emittent aktualisiert dann die Eigentumsnachweise außerhalb der Blockchain auf Basis dieser Informationen, während das zugrunde liegende Wertpapier weiterhin in einem traditionellen System erfasst wird.
Die SEC warnt Dritte davor, bei der Tokenisierung von Wertpapieren das Gesetz zu beachten.
Die SEC wies darauf hin, dass zusätzliche Risiken auch dann bestehen, wenn Dritte Wertpapiere ausgeben, die sie ursprünglich nicht selbst emittiert haben, da solche Strukturen häufig rechtliche Fragen und Probleme des Anlegerschutzes aufwerfen.
In ihrer Mitteilung erklärte die Behörde, dass diese Modelle die Beziehungen zwischen Investoren, Emittenten und Intermediären verändern könnten, wodurch es für die Investoren schwieriger werde, genau zu verstehen, was sie besitzen und wer für ihre Rechte verantwortlich ist.
In diesem Zusammenhang erklärte die SEC, dass Unternehmen, die Tokenisierung durch Dritte nutzen, feststellen müssen, wie die bestehenden Wertpapiergesetze anzuwenden sind.
Die Behörde erklärte, dass tokenisierte Wertpapiere von Drittanbietern in Verwahrungs- und synthetische Wertpapiere unterteilt werden. Verwahrungstoken behalten ihre Wertpapieransprüche und unterliegen denselben Bundesgesetzen wie andere Verwahrungsanlagen. Synthetische Token hingegen gewähren Anlegern weder Stimmrechte noch Kapitalanteile oder Zugang zu Emittenteninformationen, unterliegen aber strengeren Gesetzen.
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Nellius Irene
Nellius hat einen Abschluss in Betriebswirtschaft und IT und verfügt über fünf Jahre Erfahrung in der Kryptowährungsbranche. Sie ist außerdem Absolventin des Bitcoin Dada-Programms. Nellius hat für führende Medien wie BanklessTimes, Cryptobasic und Riseup Media geschrieben.
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