FinCEN streicht vorgeschlagene Regeln für Krypto-Mixer und Wallets

- FinCEN zieht zwei vorgeschlagene Regeln zurück.
- Die Behörde traf ihre Entscheidung basierend auf den Bedenken der Krypto-Community.
- Der Crypto Council for Innovation lobte den Schritt der Behörde.
Das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) hat seinen Vorschlag von 2023 gegen Krypto-Mixer zurückgezogen. Es führte aus, dass die Regel legitime Transaktionen unbeabsichtigt erstickt hätte. Außerdem wurde ein Vorschlag vom Dezember 2020 gestrichen, der Nutzer dazu verpflichtet hätte, strenge Identitätsverifikations- und Aufbewahrungsregeln für nicht gehostete Krypto-Wallets einzuhalten.
In seiner Pressemitteilung hieß es: „Das FinCEN hat die zu diesen Vorschlägen eingereichten Kommentare berücksichtigt und zieht sie als Teil der Deregulierungsagenda der Trump-Administration sowie der laufenden Bemühungen zurück, sicherzustellen, dass die Regulierung digitaler Assets zweckdienlich ist.“
Die Rückzüge beider Regelungsprozesse haben offiziell ein Ende gesetzt, doch da sie nie finalisiert wurden, bleiben die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Finanzinstituten durch das Zurückziehen vollständig unverändert.
FinCEN hatte gehofft, ausländisches Crypto-Mixing als höchstes Risiko für Geldwäsche zu kennzeichnen
Der Antrag vom Montag wirft den vorgeschlagenen Mix-Regelungsentwurf über den Haufen, obwohl die Behörde weiterhin der Ansicht ist, dass Krypto-Mixer von böswilligen Akteuren genutzt werden. Bei ihrer ursprünglichen Einführung argumentierte die Behörde, dass die Durchsetzungskampagne entscheidend sei, um die illegalen Finanznetzwerke feindlicher Entitäten, einschließlich terroristischer Netzwerke wie Hamas und Palästinensischer Islamischer Dschihad, zu stören.
FinCEN-Direktorin Andrea Gacki sagte damals ebenfalls betont dass Krypto-Mixing eine Lebensader für Rogue Regimes und Hacker darstellt, die ihnen helfen, illegale Geldflüsse zu verschleiern und zukünftige Operationen zu finanzieren.
Der Entwurf hätte Finanzfirmen verpflichtet, detaillierte Daten zu Mixing-Aktivitäten zu protokollieren, einschließlich Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes und IP-Adressen.
Sie definierte „Mischen“ auch als jede Methode, die Transaktionsdetails – wie Quelle, Empfänger oder Betrag – durch das Zusammenführen von Benutzerfonds, Fragmentieren von Zahlungen, Verwendung einmaliger Adressen oder Einführung gestaffelter Verarbeitungszeiten zur Verhinderung der Nachverfolgung verschleierte. Primär hätte der vorgeschlagene Regelentwurf internationales Krypto-Mischen als „primäre Geldwäschegefahr“ im Rahmen des USA PATRIOT Act behandelt.
Obwohl diese Definition auf erheblichen Widerstand in der Branche stieß; die Öffentlichkeit argumentierte, dass sie legitimen Handel hemmen und Finanzunternehmen mit Compliance-Bürden belasten würde. So bemerkte beispielsweise vor kurzem Coin Center, eine Interessenvertretung, dass die vorgeschlagene Definition „außerordentlich weit gefasst“ sei und sich bis hin zu gängigen Methoden erstrecke, auf die Kryptowährungs-Nutzer zurückgreifen, um ihre Privatsphäre zu wahren.
Es sagte, „Wir haben argumentiert, dass risikoscheue Finanzinstitute unweigerlich sogar rein inländische Transaktionen melden würden, was potenziell schwerwiegende Nebenfolgen für unschuldige Nutzer nach sich ziehen könnte, einschließlich Kontoeinschränkungen oder -schließungen.“
Die Bedenken der Community trugen maßgeblich zum Rückzug bei. Dennoch erklärte die Behörde, dass sie die Entwicklung weiterhin beobachten werde. CVC-Mixer auf potenzielle illegale Finanzaktivitäten und würde mit weiteren Maßnahmen reagieren.
FinCEN-Regel für Wallets zielt auf nicht gehostete Transaktionen ab
In der Zwischenzeit wurde eine andere Regel gestrichen, die ein Vorschlag vom Dezember 2020 aus dem Ende von Trumps erster Amtszeit war. Im Wesentlichen sah er vor, dass Finanzunternehmen Identitäten verifizieren und Daten nachverfolgen hätten müssen, wenn eine Transaktion 3.000 US-Dollar überstieg und eine nicht gehostete Wallet oder eine ausländische Plattform betraf, die nicht unter die US-Bankgesetze fällt.
Finanzunternehmen hätten auch Transaktionen über 10.000 US-Dollar oder mehrere Transaktionen, die zusammen innerhalb von 24 Stunden diesen Betrag überschreiten, an die Behörde melden müssen. Coin Center hatte zudem argumentiert, dass die vorgeschlagene Wallet-Regel Kryptowährungstransaktionen einem anderen Standard unterworfen hätte.
Peter Van Valkenburgh, Executive Director von Coin Center postete auf X: „Die ‚Regel für nicht gehostete Wallets‘, die Coinbase und andere dazu gebracht hätte, Informationen über Personen zu sammeln, die ihre eigenen Kryptowährungen halten, ist tot.“
Mehrere digitale Asset-Advocacy-Gruppen haben die Entscheidung der FinCEN gelobt, die strengen Meldepflichten für nicht gehostete Wallets und Mixer abzuschaffen. Der Crypto Council for Innovation begrüßte den Rückzug als „positiv für das digitale Asset-Ökosystem.“
Beide Rückzüge stützen sich auch auf den Bericht der White House zum digitalen Asset vom Juli 2025, wobei die Mixer-Bekanntmachung die Unterstützung der Fähigkeit von rechtmäßigen Nutzern zur privaten Transaktion auf öffentlichen Blockchains zitiert.
Die Rückzüge signalisieren einen leichteren Ansatz in der Krypto-Regulierung
Die Rückzüge zeigen, dass die Trump-Administration einen milderen Ansatz in der Krypto-Regulierung einzuschlagen scheint. Anstatt neue Meldepflichten einzuführen, die den alltäglichen Krypto-Nutzer betreffen würden, konzentriert sich die FinCEN offenbar auf die strenge Durchsetzung bei Transaktionen und Unternehmen, die mit der offensichtlichsten kriminellen Aktivität verbunden sind.
Was Krypto-Unternehmen betrifft, könnten die Rückzüge die Unsicherheit über potenzielle Compliance-Pflichten verringern, die nie finalisiert wurden. Börsen und andere Finanzinstitute müssen sich nicht auf die zusätzlichen Meldepflichten vorbereiten, die in den beiden Vorschlägen dargelegt sind. Sie müssen jedoch weiterhin die Anforderungen zur Geldwäschebekämpfung und zur Kenntnis des Kunden (Know-Your-Customer) einhalten.
Für Nutzer ist die Entscheidung ebenfalls bedeutsam, da nicht gehostete Wallets es Einzelpersonen ermöglichen, digitale Vermögenswerte zu halten und zu übertragen, ohne sich auf eine zentralisierte Börse verlassen zu müssen. Datenschutzbefürworter haben seit langem argumentiert, dass die Behandlung dieser Transaktionen als von vornherein verdächtig eines der Kernmerkmale dezentraler Kryptowährungen untergraben könnte.
Dennoch bedeuten die Rückzüge nicht, dass das FinCEN seine Bemühungen zur Bekämpfung illegaler Krypto-Aktivitäten aufgibt. Die Behörde kann neue Vorschläge oder Durchsetzungsmaßnahmen einbringen, wenn sie aufkommende Risiken im Zusammenhang mit Mixern, nicht gehosteten Wallets oder anderen digitalen Asset-Diensten identifiziert.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Krypto-Regeln hat FinCEN zurückgezogen?
FinCEN hat einen vorgeschlagenen Regelentwurf zurückgezogen, der sich auf das Mischen von Kryptowährungen richtete, sowie einen separaten Vorschlag, der zusätzliche Verifizierungs- und Meldepflichten für Transaktionen mit nicht gehosteten Krypto-Wallets eingeführt hätte.
Bedeutet der Rückzug, dass Krypto-Mixer nicht mehr überwacht werden?
Nein. FinCEN erklärte, dass es Krypto-Mixer weiterhin auf potenziell illegale Finanzaktivitäten überwachen wird und möglicherweise zusätzliche Maßnahmen einführt, falls neue Risiken auftreten.
Was bedeutet die Entscheidung für Krypto-Nutzer?
Der Rückzug bedeutet, dass Nutzer den zusätzlichen Melde- und Verifizierungspflichten aus den beiden Vorschlägen nicht mehr unterliegen. Bestehende Anforderungen zur Geldwäschebekämpfung und zur Kenntnis des Kunden (Know Your Customer) für Finanzinstitutionen bleiben jedoch bestehen.
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Nellius Irene
Nellius ist Absolventin der Betriebswirtschaftslehre und Informatik mit fünf Jahren Erfahrung in der Kryptowährungsbranche. Sie hat zudem Bitcoin Dada absolviert. Nellius hat bereits für führende Medienpublikationen wie BanklessTimes, Cryptobasic und Riseup Media geschrieben.
















