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Indiens Finanzminister will Kryptowährungen in die Bewertung nicht deklarierter Einkünfte einbeziehen

In diesem Beitrag:

  • Indiens Finanzministerin Nirmala Sitharaman hat vorgeschlagen, digitale Vermögenswerte bei der Berechnung des nicht deklarierten Einkommens zu berücksichtigen.
  • Der Minister hat keine Änderungen an den aktuellen Krypto-Regulierungen vorgenommen, was bedeutet, dass eine 30%ige Steuer auf Kryptogewinne und eine 1%ige Quellensteuer weiterhin gelten.
  • Der Minister will eine Steuer von 60% auf nicht deklarierte VDAs ohne jegliche Ausnahme erheben.

Indiens Finanzministerin Nirmala Sitharaman hat angekündigt, digitale Vermögenswerte in die Kategorie der nicht deklarierten Einkünfte aufzunehmen, um die Regulierung von Kryptowährungen im Land zu verschärfen. Die Ministerin erwähnte diese Neuerung in ihrem Haushaltsentwurf und signalisierte damit den jüngsten Schritt Indiens zur Verschärfung der Kryptowährungsaufsicht.

Während ihrer Haushaltsrede erwähnte Finanzministerin Nirmala Sitharaman keine Änderungen der bisherigen Krypto-Regulierungen, was bedeutet, dass die 30%ige Steuer auf Kryptogewinne und die 1%ige Quellensteuer (TDS) auf Transaktionen weiterhin bestehen bleiben.

Sie fügte jedoch einen Vorschlag zur Änderung der Einkommensteuer für Unternehmen, einschließlich Kryptofirmen, hinzu. Dies würde es ihnen ermöglichen, Transaktionsdetails digitaler Vermögenswerte offenzulegen, und dürfte die Compliance-Anforderungen für Kryptohändler erhöhen.

Indiens Finanzminister erörtert die Besteuerung von Kryptowährungen 

Laut der indischen Finanzministerin sieht der Vorschlag eine Änderung des Steuergesetzes vor, die Unternehmen verpflichtet, die erforderlichen Informationen über Transaktionen bereitzustellen. „Es ist geplant, das Gesetz so zu ändern, dass meldepflichtige Unternehmen im Zusammenhang mit Krypto-Assets Informationen über Transaktionen mit diesen Krypto-Assets in einer vorgeschriebenen Erklärung angeben müssen. Außerdem soll die Definition von virtuellen digitalen Assets entsprechend angepasst werden defi , erklärte sie.

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Die Entwicklung stieß bei einigen Führungskräften offenbar auf Unmut. CoinDCX-Mitbegründer Sumit Gupta äußerte Bedenken hinsichtlich der Abwanderung indischen Vermögens aus dem Land. Er erwähnte, dass sie die Unklarheiten in Paragraph 194S des indischen Quellensteuergesetzes (TDS) mit der Regierung besprochen hätten, diese aber keine Nachforschungen angestellt habe.

Gupta merkte an, dass die Regierung die gleiche Quellensteuer von 1 % auf internationale Börsen erheben sollte. „Internationale Börsen sollten zur gleichen Quellensteuer von 1 % verpflichtet sein wie gesetzeskonforme indische Börsen. Als gesetzeskonformes Unternehmen sind wir enttäuscht“, fügte er hinzu.

Edul Patel, CEO und Mitgründer von Mudrex, kritisierte ebenfalls die fehlende Überarbeitung der 1%igen Quellensteuer und wies darauf hin, dass die fehlende Möglichkeit zum Verlustausgleich Händler vor Herausforderungen stellt. „Der Bundeshaushalt 2025 hat die bestehende Steuerstruktur für VDAs beibehalten. Obwohl die regulatorische Klarheit weiterhin gegeben ist, stellen die fehlenden Überarbeitungen – insbesondere hinsichtlich der 1%igen Quellensteuer und der fehlenden Möglichkeit zum Verlustausgleich – weiterhin Probleme für Investoren, Händler und die Branche dar“, sagte er.

Nicht offengelegte VDAs werden mit 60 % besteuert%

Im Rahmen des Haushaltsentwurfs erwähnte die Ministerin außerdem, dass der Begriff „virtuelle digitale Vermögenswerte“ (VDA) in die definicht deklarierter Einkünfte während des Sperrzeitraums aufgenommen wird. Sie fügte hinzu, dass die Frist für den Abschluss der Sperrbewertung zwölf Monate nach Ende des Quartals beträgt, das auf die letzten Genehmigungen für Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen folgt.

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Das bedeutet, dass digitale Vermögenswerte oder VDAs, die bei Durchsuchungen gefunden werden, ohne Ausnahmen oder Abzüge mit 60 % besteuert werden. Dies entspricht der Besteuerung anderer nicht deklarierter Einkünfte bei Durchsuchungen.

Die Sperrfrist ist die festgelegte Anzahl von Jahren, in denen nicht deklarierte Einkünfte eines Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Sie wird üblicherweise im Rahmen von Durchsuchungen und Beschlagnahmungen durchgeführt (früher geregelt in Kapitel XIV-B des Einkommensteuergesetzes von 1961). Die Sperrfrist beträgt in der Regel zehn Jahre nach dem Geschäftsjahr, in dem die Durchsuchung stattfand, einschließlich des Zeitraums bis zum Durchsuchungsdatum. Dies bedeutet, dass die Sperrfrist nur für Einkünfte gilt, die nicht deklariert oder in der Buchhaltung erfasst wurden und im Rahmen einer Durchsuchung entdeckt wurden.

Diese Entwicklung erfolgt zwei Jahre, nachdem Indien mehrere Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche im Kryptosektor angekündigt hatte. Das Finanzministerium erklärte in einer Mitteilung, dass die Maßnahmen den Kryptohandel, Verwahrungsdienstleistungen und andere Finanzdienstleistungen in diesem Bereich umfassen würden.

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