US-Richter urteilt: ICOs fallen unter das Wertpapiergesetz

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Ein Bundesrichter in Brooklyn, New York, hat die Berufung gegen die Einstellung eines Verfahrens gegen eine Person zurückgewiesen, die wegen der Werbung für Kryptowährungen angeklagt ist, die durch Immobilien- und Diamanteninvestitionen gedeckt sein sollen. Laut einem Bericht von Bloomberg vom 11. September erklärten Bundesanwälte, dass diese Investitionen nie existiert hätten.
US-Bezirksrichter Raymond Dearie gab der Argumentation der Bundesanwaltschaft statt, dass Initial Coin Offerings (ICOs) im Sinne des Strafrechts als Wertpapiere gelten. Damit errang die Staatsanwaltschaft einen wichtigen juristischen Sieg in einem der ersten Strafverfahren dieser Art, da der US-Richter entschied, dass ICOs den US-amerikanischen Wertpapiergesetzen unterliegen.
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Marko Tee
Marko ist freier Mitarbeiter und Redakteur bei Cryptolitan.com. Er verfügt über mehr als vier Jahre Berufserfahrung als Journalist und hat sich auf Kryptowährungen und Blockchain-Technologie spezialisiert. Er schreibt seit vielen Jahren über Technologie-News und Innovationen.
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