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Gratis-Airdrop oder Investition? Die Argumentation der SEC stößt auf juristisches Interesse

VonAshish KumarAshish Kumar
Lesezeit: 2 Minuten,
Gratis-Airdrop oder Investition? Die Argumentation der SEC stößt auf juristisches Interesse
  • Die Blockchain Association und der Crypto Council for Innovation streiten über die Airdrop-Vorwürfe der SEC.
  • Coppel von der Blockchain Association hebt die mangelnde Klarheit der SEC in Bezug auf die Regulierung digitaler Vermögenswerte hervor.
  • Die US-Börsenaufsicht SEC hat die Durchsetzung der Kryptogesetze verschärft, was in der Community zu Widerstand geführt hat.

Die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC sieht sich aufgrund ihrer Haltung zu Krypto-Airdrops mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Nun haben die Blockchain Association und der Crypto Council for Innovation im Rahmen des von DeFi Education Fund und Beba Collection gegen die Behörde angestrengten Rechtsstreits eine Stellungnahme als Sachverständige eingereicht.

Beba, ein Bekleidungsunternehmen, das von zwei Brüdern in Waco, Texas, gegründet wurde, hat die US-Börsenaufsicht SEC wegen deren Umgangs mit Airdrops und der unklaren Regelungen für den Kryptosektor verklagt. Beba befürchtet, dass die Förderung eines florierenden Sekundärmarktes für seine BEBA-Token die SEC zu Durchsetzungsmaßnahmen veranlassen könnte.

Die SEC sieht sich wegen ihrer Behauptungen über Airdrops mit rechtlichem Widerstand konfrontiert

Die Blockchain Association und der Crypto Council haben sich in den Rechtsstreit eingeschaltet, da die Frage im Raum steht, ob ein Airdrop, selbst wenn er kostenlos ist, eine Geldinvestition darstellt. Die SEC behauptet, es handle sich um eine Investition, während die Kläger dies bestreiten.

Marisa Tashman Coppel, Leiterin der Rechtsabteilung der Blockchain Association, erwähnte in einem Beitrag auf X, dass Airdrops kostenlose Verteilungen digitaler Vermögenswerte sind und es viele verschiedene Arten von Airdrops gibt. Der Empfänger muss jedoch nicht für den per Airdrop erhaltenen Vermögenswert bezahlen; er ist kostenlos und es ist keine Investition erforderlich.

Sie hob hervor, dass Kriterium 1 des Howey-Tests eine „Geldinvestition“ erfordert, die erfüllt sein muss, um den Test zu bestehen. Coppel argumentiert, dass der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten eindeutig eine konkrete Geldinvestition meinte, etwas mehr als „nichts“

Die SEC argumentiert , dass Airdrops das Kriterium der „Geldinvestition“ auch ohne tatsächliche Geldanlage erfüllen können. Coppel hält diese Auslegung für fehlerhaft und unvereinbar mit dem Urteil im Fall Howey.

Die Leiterin der Rechtsabteilung der Blockchain Association kritisierte scharf den inkohärenten Regulierungsrahmen der Kommission für digitale Vermögenswerte, der Innovationen erstickt und Verwirrung gestiftet habe. Sie betonte, dass ihre Mitglieder dadurch Schaden erlitten hätten und unzählige andere beschlossen hätten, ins Ausland abzuwandern. Dies beeinträchtige die Fähigkeit der USA, in diesem Bereich eine Führungsrolle einzunehmen.

Coppel fordert das Gericht auf, den Antrag der SEC auf Abweisung der Klage abzulehnen, und argumentiert, dass Klarheit in der Regulierung digitaler Vermögenswerte sowohl für Innovation als auch für den Anlegerschutz unerlässlich sei.

Coinbase schließt sich dem Rechtsstreit an

Seit dem Zusammenbruch von FTX im November 2022 hat die SEC ihre Maßnahmen gegen Krypto-Unternehmen verschärft. Die Aufsichtsbehörde hat dabei alle ins Visier genommen, von kleinen DAOs bis hin zu großen Playern wie Coinbase und Binance. 

Gary Gensler, der Vorsitzende der US-Börsenaufsicht SEC, ist in der Krypto-Szene zu einer umstrittenen Figur geworden, da er behauptet, die meisten Token ähnelten Aktien und sollten daher den geltenden Wertpapiergesetzen unterliegen. Diese Haltung hat in der Krypto-Community breite Kritik hervorgerufen.

Coinbase hat sich ebenfalls für den Rechtsstreit um regulatorische Klarheit entschieden. Die Börse reichte im Namen von Beba eine Stellungnahme als Freund des Gerichts ein, um die schädliche Regulierungskampagne der Kommission zu stoppen. Ihr Rechtschef erklärte, die Kommission behaupte zwar, die „bestehenden“ Regeln seien für digitale Vermögenswerte gültig, doch die SEC habe keinerlei Anhaltspunkte dafür gegeben, wann diese Regeln Anwendung finden und wie Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte sie überhaupt einhalten können.

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Haftungsausschluss. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Anlageberatung dar. Cryptopolitan/ übernimmt keine Haftung für Investitionen, die auf Grundlage der Informationen auf dieser Seite getätigt werden. Wirtronempfehlen dringend, vor jeder Anlageentscheidung eigene Recherchen durchzuführendent oder einen qualifizierten Fachmann zu konsultieren

Ashish Kumar

Ashish Kumar

Ashish Kumar ist Krypto- und Finanzjournalist mit acht Jahren Redaktionserfahrung. Er berichtet über aktuelle Entwicklungen auf den Kryptomärkten, Regulierungen, DeFiund Börsenökosystemen. Er hat bereits für Coingape, Todayq und Newsroompost gearbeitet. Ashish besitzt ein Postgraduate Diploma in English Journalism vom IIMC. Er hat außerdem Branchengrößen wie Arthur Hayes, Yat Siu, Austin Federa und andere interviewt.

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