- Die DPC schloss ihre Untersuchung gegen X ab, nachdem das Unternehmen die Verarbeitung von Daten von EU-Bürgern zum Training des KI-Chatbots Grok eingestellt hatte.
- Die Datenschutzbehörden leiteten rechtliche Schritte ein, da die Verarbeitung von Nutzerdaten für KI-Anwendungen gegen die DSGVO verstoße.
- Die britische Wettbewerbsbehörde gibt grünes Licht für die Partnerschaft von Microsoft mit Inflection AI.
Die Europäische Datenschutzkommission (DSK) hat ihre Untersuchung gegen X offiziell eingestellt, nachdem die Social-Media-Plattform zugestimmt hatte, die Verwendung personenbezogener Daten europäischer Nutzer zum Training ihres KI-Chatbots Grok einzustellen.
Im Mittelpunkt des Streits standen die Bedenken der Datenschutzbehörde (DPC) hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten von Millionen europäischer Nutzer der X-Plattform. Die DPC erklärte, die Daten sollten zum Trainieren von KI-Systemen verwendet werden.
Die DPC äußert Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Nutzerdaten für das KI-Training
Während der Anhörung vor dem High Court erklärte das Gericht, dass das Verfahren eingestellt werden könne, wenn Twitter International Unlimited Company, der Betreiber der X-Plattform, eine dauerhafte Verpflichtungserklärung abgebe. Das Unternehmen verpflichtete sich, vom 7. Mai 2024 bis zum 1. August 2024 sämtliche Informationen von Nutzern aus der EU und dem EWR zu löschen und nicht weiter zur Entwicklung, Verbesserung oder Schulung des Suchdienstes „Grok“ zu verwenden.
Die Zusage wurde im Namen von Twitter International von Declan McGrath SC während der Anhörung vor Richterin Leonie Reynolds abgegeben. McGrath erklärte, die Informationen seien bereits gelöscht worden und es bedürfe keiner weiteren Anordnung des Gerichts. Daraufhin stimmte die Datenschutzkommission der Abweisung der Klage zu, und Richterin Reynolds zeigte sich mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden.
Die DPC leitete im August 2024 ein Gerichtsverfahren ein. Vertreten durch die Anwälte Remy Farrell SC und David Fennelly BL beantragte die DPC einstweilige Verfügungen gegen Twitter International, um die Verarbeitung personenbezogener Daten von X Nutzern zu Trainingszwecken von KI-Systemen wie „Grok“ auszusetzen, einzuschränken oder zu untersagen. Die DPC argumentierte, dies verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), den Rechtsrahmen für den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU.
Twitter International weist die Vorwürfe der DPC zurück.
Twitter International wies die Vorwürfe der DPC zurück und erklärte, das Unternehmen erfülle alle Anforderungen der DSGVO. Zunächst wehrte sich das Unternehmen gegen die von der DPC geforderten Maßnahmen, bezeichnete sie als „drakonisch“ und merkte an, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen die für den Betrieb der X-Plattform in der EU und im EWR unerlässlichen Funktionen beeinträchtigen würden.
Obwohl es anfänglich Widerstand gab, konnte die Angelegenheit schließlich durch die von Twitter International getroffene dauerhafte Vereinbarung beigelegt werden. Es handelt sich um die erste Entscheidung dieser Art, in der ein Antrag auf solche Anordnungen nach dem irischen Datenschutzgesetz von 2018 vor irischen Gerichten gestellt wurde. Das Verfahren wurde zwar eingestellt, der Betreiber der X-Plattform ist jedoch weiterhin verpflichtet, die DSGVO-Bestimmungen einzuhalten und sicherzustellen, dass Nutzerdaten nur mit der Einwilligung der Nutzer verarbeitet und erhoben werden.
Darüber hinaus hat die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (CMA) die Zusammenarbeit von Microsoft mit Inflection AI genehmigt. Sie erklärte, die Partnerschaft werde den Wettbewerb in Großbritannien nicht verzerren . Dies geschah nach einer ersten Phase der Untersuchung, die im Juli begonnen hatte und durch die Abwerbung fast der gesamten Belegschaft von Inflection durch Microsoft, einschließlich des CEO Mustafa Suleyman, ausgelöst worden war.
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