Wyoming gilt als kryptofreundlicher Staat, was sich positiv auf seine Position auswirkt. Nun geht der Staat den nächsten Schritt in Sachen Kryptofreundlichkeit und ermöglicht durch den kürzlich eingebrachten Gesetzentwurf den Handel mit Aktienzertifikaten in Token.
Die Abgeordneten haben bereits einen Gesetzentwurf ausgearbeitet und vorgelegt, der die Ausgabe von Zertifikaten in Form von Token und nicht nur von herkömmlichen Aktienzertifikaten ermöglichen würde.
Der Gesetzentwurf mit der Bezeichnung HB0185 wurde diese Woche eingebracht und wird von zwei Abgeordneten des Repräsentantenhauses sowie zwei Senatoren unterstützt. Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen selbst entscheiden können, welcher Anteil ihrer Aktien in tokenisierter Form dargestellt werden darf.
Nach Verabschiedung des Gesetzes könnte der Staat es ab dem folgenden Haushaltsjahr, also Juli 2019 bis Juni 2020, in Kraft setzen. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die tokenisierten Zertifikate von einem oder mehreren autorisierten Vertretern des jeweiligen Unternehmens verifiziert werden.
Die Bemühungen, Wyoming kryptofreundlicher zu gestalten, enden hier nicht. Die beiden weiteren zur Verabschiedung vorgelegten Gesetzesentwürfe, House Bill 0062 und House Bill 0057, sind im Wesentlichen blockchainfreundlich und ermöglichen bessere Regulierungen und eine einfachere Betriebsführung für Blockchain-Startups.
Der erste Gesetzentwurf, House Bill 0062, defidie Blockchain als „persönliches Eigentum“, während der zweite die Geschäftstätigkeit von Krypto- und Blockchain-Startups erleichtert, indem er ihnen in den ersten zwei Jahren eine Art Technologie-Sandbox mit Ausnahmeregelungen von verschiedenen Gesetzen bietet.
Wyoming: Drei neue kryptofreundliche Gesetzesentwürfe vorgeschlagen