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Großbritannien wird NFT-Emittenten im Zuge einer Überarbeitung der Kryptoregulierung zur Registrierung bei der Finanzaufsicht verpflichten

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Großbritannien wird NFT-Emittenten im Zuge einer Überarbeitung der Kryptoregulierung zur Registrierung bei der Finanzaufsicht verpflichtenGroßbritannien wird NFT-Emittenten im Zuge einer Überarbeitung der Kryptoregulierung zur Registrierung bei der Finanzaufsicht verpflichten

In diesem Beitrag:

  • Britische Krypto-Unternehmen, die NFTs ausgeben, müssen sich auch bei neuen Zulassungsverfahren bei der Financial Conduct Authority registrieren lassen.
  • Da NFTs nicht unter die regulierten Finanzdienstleistungen fallen, ist eine Registrierung bei der FCA zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlich.
  • Der Kreis der registrierungspflichtigen Unternehmen könnte sich mit der Weiterentwicklung der Kryptoindustrie ausweiten; die Regierung bittet bis zum 9. Juni um Rückmeldungen.

Das britische Finanzministerium kündigte im Rahmen einer Konsultation zum Thema Geldwäsche an, dass Unternehmen, die mit Non-Fungible Tokens (NFTs) handeln, sich bei der Financial Conduct Authority (FCA) registrieren müssen, obwohl ein neues, speziell auf Kryptowährungen zugeschnittenes Autorisierungsregime eingeführt werden soll. 

Wichtig ist zu wissen, dass die Konsultation mit den Bemühungen der Regierung zur Verfeinerung der Kryptowährungsvorschriften übereinstimmt und sich über Kryptobörsen und Verwahrstellen hinaus auf NFT- Emittenten erstreckt, die der Aufsicht der FCA zum Zwecke der Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CTF) unterliegen.

NFTs, einzigartige digitale Token, die typischerweise Eigentumsrechte an Vermögenswerten wie Kunstwerken auf der Blockchain repräsentieren, werden voraussichtlich weiterhin nicht unter die Regulierung von Finanzdienstleistungen fallen. Sie unterliegen jedoch gemäß dem jüngsten Konsultationsdokument den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dieser Schritt ist eine Fortsetzung des britischen Vorgehens zur Verschärfung der Regulierung des Kryptomarktes, wodurch Unternehmen, die im Land tätig sein wollten, bisher eine Registrierung bei der FCA (Financial Conduct Authority) benötigten.

Zukünftige Entwicklungen in der Krypto-Regulierung und der Branchenkonformität

Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz über Finanzdienstleistungen und -märkte (Financial Services and Markets Act), das den Beginn der Gleichstellung von Kryptoaktivitäten mit regulierten Finanzdienstleistungen markierte, stuft NFTs nicht als regulierungsbedürftige Finanzdienstleistungen ein, es sei denn, sie werden in regulierten Aktivitäten eingesetzt. Dieser differenzierte Ansatz bedeutet, dass direkte Finanzdienstleistungen mit NFTs zwar möglicherweise nicht reguliert sind, die Emittenten jedoch die von der FCA überwachten Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF) einhalten müssen.

Siehe auch:  Polymarkets leichtsinnige Wette auf eine Atomexplosion in Höhe von 838.000 US-Dollar wurde schockierenderweise zurückgezogen, nachdem ein Ethiksturm entbrannte.

Das Konsultationspapier des Finanzministeriums deutet zudem auf eine mögliche Ausweitung des Regulierungsbereichs im Zuge der Weiterentwicklung der Kryptoindustrie hin. Dies legt nahe, dass sich künftig möglicherweise mehr Unternehmen bei der FCA registrieren müssen. Die Regierung bittet bis zum 9. Juni um Rückmeldungen zum vorgeschlagenen Regulierungsrahmen und signalisiert damit einen offenen Dialog mit den Branchenteilnehmern über die Zukunft der Kryptoregulierung in Großbritannien.

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