Das Vereinigte Königreich stuft Kryptowährungen gemäß der neuesten Rechtsprechung nun als Eigentum ein.
Laut jüngstem Urteil wird das englische Recht Kryptowährungen als Eigentum behandeln
Laut einem Bericht entschied ein von Sir Geoffrey Vos geleitetes Rechtsgremium, Kryptowährungen als Eigentum einzustufen . Das Urteil erklärte, dass digitale Vermögenswerte, einschließlich Bitcoin alle „Indizien für Eigentum“ aufweisen. Zudem wurde festgehalten, dass Krypto-Assets mit besonderen Eigenschaften in Großbritannien ebenfalls als Eigentum gelten.
Großbritannien ist nicht das erste Land, das Krypto-Assets als „Eigentum“ einstuft. Zuvor hatten bereits Israel und China Kryptowährungen als Eigentum anerkannt.
Die Entscheidung des Gremiums zeugte von Anerkennung der Überlegungen zu einer präziseren Regulierung von Krypto-Assets. Das Urteil stellt private Schlüssel mit Signaturen gleich und rechtfertigt somit deren Einstufung als Eigentum.
Nach englischem Recht muss eine gültige Unterschrift mit „nasser Tinte“ geleistet werden. Dies bedeutet, dass digitale Signaturen auch unter den höchsten Instanzen des britischen Rechtssystems mit handschriftlichen Unterschriften vergleichbar sind.
Laut Sir Geoffrey würde eine präzisere Regulierung einen Unterschied zwischen geltenden Gesetzen und künftigen Gesetzen schaffen.
Das Urteil könnte den Weg für eine angemessene Krypto-Regulierung im Vereinigten Königreich ebnen. Sir Geoffrey hofft, dass die Gesetzgebung wesentlich dazu beitragen wird, „dringend benötigtes Marktvertrauen zu schaffen“. Das Gremium erhofft sich dadurch „Rechtssicherheit“ in Bereichen, die für die globale Finanzdienstleistungsbranche von großer Bedeutung sind.
Der US-amerikanische Internal Revenue Service (IRS) hat Kryptowährungen steuerlich als immaterielle Vermögenswerte eingestuft. Die Behörde konzentriert sich nun auch auf Krypto-Geldautomaten und untersucht deren Geldquellen. Der IRS möchte zudem herausfinden, ob diese Automaten Verbindungen zu Banken haben.
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