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Südkoreanisches Gericht urteilt, dass Kryptobörsen nicht-finanzielle Institutionen sind

VonAlden BaldwinAlden Baldwin
1 Minute Lesezeit
Ein Bundesrichter in New York wies eine Sammelklage gegen die dezentrale Börse Uniswap ab und urteilte, dass die Plattform nicht für betrügerische Token-Verkäufe haftbar sei. Der Richter betonte, dass aufgrund der dezentralen Struktur von Uniswap diedentder betrügerischen Token-Emittenten unbekannt sei, sodass die Kläger keinendentBeklagten für ihre Verluste hätten benennen können.

Ein Rechtsstreit zwischen einer Kryptobörse und einem Investor in Südkorea hat zu einem offiziellen Urteil geführt, wonach Kryptobörsen in dem Land nicht als Finanzinstitute gelten können.

Das Urteil erging im Rahmen der Entscheidung in einem Rechtsstreit, in dem die Kryptobörse Bithumb sich gegen eine Klage eines Investors namens Ahn Park verteidigte.

Nach einem erfolgreichen Hackerangriff verlor Park im letzten Quartal 2017 über 300.000 US-Dollar. Sein Börsenkonto wurde kurz nach der Sicherheitsverbesserung der Börse gehackt. Park hatte jedoch Pech und verlor sein gesamtes Vermögen.

Park verklagte Bithumb mit der Begründung, der Hack sei durch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen ermöglicht worden und als Finanzinstitut sei die Börse verpflichtet, für einentronSchutz vor Hackern zu sorgen. Die Börse argumentierte jedoch, ihre Verantwortung sei nicht mit der eines Finanzinstituts vergleichbar, da sie nicht unter diese Kategorie falle.

Er behauptete, die von der Börse im Jahr 2017 ergriffenen Maßnahmen seien nicht ausreichend, da er während des Angriffs, der diese Maßnahmen erzwang, möglicherweise seine Zugangsdaten zu seinem Konto verloren habe.

Der besagte Angriff war eintronSchlag für die Börse, da mutmaßlich persönliche Informationen und Daten von über dreißigtausend (30.000) Nutzern von Bithumb gestohlen wurden.

Das Gerichtsurteil rettete die Börse jedoch, indem es den grundlegenden Unterschied aufgrund der geringen Verbreitung von Kryptowährungen im Alltag verdeutlichte. Das Gericht entschied, dass die Börse als Finanzinstitut tatsächlich nicht für Auszahlungen verantwortlich ist, da Kryptowährungen keine gängige Währung für Privatkunden sind.

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