Polymarket will die Website-Sperre in Frankreich vor einem französischen Gericht anfechten

- Polymarket teilte am Mittwoch mit, dass es die Entscheidung Frankreichs, seine Website zu sperren, vor französischen Gerichten anfechten wird.
- Die französische Regulierungsbehörde ANJ hatte die Internetanbieter letzte Woche angewiesen, den Zugang zur Website der Vorhersagemarktplattform zu sperren.
- Das Unternehmen argumentiert, dass das Verbot französische Nutzer unfairerweise trifft, die die Website nur zur Information besuchen, da es den Handel dort im November 2024 eingestellt hat.
Polymarket kündigte am Mittwoch an, gegen die Entscheidung Frankreichs, den Zugang zu seiner Website zu sperren, vorzugehen und die französische Glücksspielbehörde wegen des Verbots seiner Plattform zu verklagen, obwohl das Unternehmen behauptet, die Bedienung französischer Kunden bereits vor über einem Jahr eingestellt zu haben.
Website-Sperre vor WM-Finale angeordnet
Die Anordnung zur Sperrung des Zugangs zu Polymarket in Frankreich kam von der französischen Glücksspielbehörde ANJ. Die Behörde wies die Internetanbieter des Landes letzte Woche an, den Zugang zu Polymarket zu unterbrechen.
Dies geschah kurz vor dem Finale der Fußball-Weltmeisterschaft, und die Regulierungsbehörde sperrte den Zugang, obwohl Polymarket den Handel für französische Nutzer bereits über ein Jahr zuvor eingestellt hatte.
In ihrer Stellungnahmewies die ANJ auf zwei Bedenken hin: Die Plattform könne Nutzern hohe Verluste verursachen und einige der angebotenen Verträgetracmanipulationsanfällig. Am Freitag ging die Regulierungsbehörde noch einen Schritt weiter und bezeichnete die Seite als solche, die „illegale Glücksspiel- und Wettangebote fördert“.
Polymarket ist mit den Gründen für das Verbot nicht einverstanden
Polymarket hat die Gründe der ANJ für das Verbot entschieden zurückgewiesen und auf eine Unterscheidung hingewiesen, die die ANJ angeblich ignoriert hat. Laut Polymarket ist der Handel auf der Plattform für französische Nutzer seit November 2024 untersagt, die Seite steht ihnen aber weiterhin als „Informationsquelle“ zur Verfügung
„Wir waren daher überrascht über die Entscheidung der ANJ, den Zugang zu unserer gesamten Website zu sperren, da diese Maßnahme Nutzer betrifft, die Polymarket ausschließlich zur Information und nicht zum Handel nutzen“, so das Unternehmen. Die Prognosemarktplattform argumentierte zudem, dass „Prognosemärkte zur Wahrheitsfindung beitragen“, da die meisten Besucher die Wahrscheinlichkeiten realer Ereignisse einschätzen und nicht nur wetten möchten.
Die französische Regulierungsbehörde ANJ bemängelt jedoch, dass die Website selbst im Ansichtsmodus Live-Quoten anzeigt, was im Grunde Werbung für ein nicht lizenziertes Glücksspielprodukt darstellt. ANJ untermauert diese Aussage mit Web-Traffic-Zahlen: Laut Similarweb wurden allein im Juni 578.751 Besuche von 205.057 verschiedenen französischen Besuchern verzeichnet.
Frankreich verschärft die Regulierung des Prognosemarktes
Der Streit reiht sich in einen globalen Trend verstärkter Regulierung von Prognosemärkten ein. Spanien verbot im Mai sowohl Polymarket als auch dessen größeren Konkurrenten Kalshi vorübergehend, und im Juni veröffentlichte die US-amerikanische CFTC neue Regelungsvorschläge für den Prognosemarktsektor.
Polymarket und Kalshi haben sich zu den beiden größten Plattformen der Branche entwickelt und werden jeweils mit mehreren Milliarden Dollar bewertet. Ihr Erfolg hat jedoch auch Kritik hervorgerufen, da Kritiker argumentieren, dass es sich im Grunde um Glücksspiel unter anderem Namen handelt. Regulierungsbehörden in Europa und mehreren US-Bundesstaaten versuchen daher, die Plattformen einzuschränken.
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Opeyemi Olanrewaju
Opeyemi ist spezialisiert auf die Erstellung und Optimierung hochwertiger Inhalte mit Fokus auf Kryptowährungen, globale Finanzmärkte und Wirtschaft. Er absolvierte sein Medizinstudium (MBBS) an der Universität Ibadan. Er war Chefredakteur der Hochschulzeitung und zuvor bei CFA tätig. Seit über sechs Jahren trägt er als Nachrichtenredakteur bei Cryptopolitanmaßgeblich zur Einzigartigkeit des Magazins bei.
















