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Die Anwälte von Meta Platforms wehren sich gegen die EU-Vorwürfe gegen Plattformen

VonEnacy MapakameEnacy Mapakame
3 Minuten Lesezeit
Die Anwälte von Meta Platforms wehren sich gegen die EU-Vorwürfe gegen Plattformen
  • Meta will den DMA-Status als „Kernplattform“ für Messenger und Marketplace anfechten.
  • Die Berufung richtet sich gegen eine Geldstrafe von 797,7 Millionen Euro wegen der Integration von Facebook Marketplace.
  • Der Fall könnte dazu beitragen, die EU-Gatekeeper-Regeln und die transatlantische Technologieregulierung neudefi.

Der Social-Media-Riese Meta will gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission vorgehen, zwei beliebte Facebook-Funktionen – Messenger und Marketplace – als „Kernplattformdienste“ im Sinne des kürzlich in Kraft getretenen EU-Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) einzustufen.

Meta verteidigt sich damit, dass die Kommission ihre Kompetenzen überschritten habe, indem sie die beiden Funktionen den strengen Regeln des neuen Gesetzes unterworfen habe, die großen Technologieunternehmen bestimmte Verpflichtungen zur Förderung des Wettbewerbs auferlegen.

Meta behauptet, dass die EU-Regulierungsbehörden das Gesetz falsch angewendet hätten

Laut Wall Street Journal findet die Anhörung vor dem zweithöchsten Gericht der EU, dem Gericht der Europäischen Union, statt und dient als erster formeller Test dafür, wie das neu eingeführte Gesetz auf integrierte soziale Netzwerksysteme anzuwenden ist.

Das Rechtsteam von Meta argumentiert, dass Messenger und Marketplace nicht unter den DMA fallen, da es sich um eigenständige Plattformen handelt, die als separate Kerndienste behandelt werden können, da sie lediglich Erweiterungen des populären, breiter angelegten sozialen Netzwerks Facebook sind.

Der Social-Media-Riese behauptet außerdem, dass die digitalen Regulierungsbehörden der EU das Gesetz falsch angewendet hätten, und fügt hinzu, dass die Kriterien, die zur defieines Kernplattformdienstes verwendet werden, wie z. B. Nutzerzahlen, Umsatzschwelle sowie die Fähigkeit, als Gatekeeper zu fungieren, nicht mit der Funktionsweise dieser beiden Funktionen innerhalb der einheitlichen Umgebung von Facebook übereinstimmen.

Meta drohen zahlreiche Einschränkungen, sollte das Gericht die Entscheidung der Kommission bestätigen. Dazu gehören unter anderem die Verpflichtung, die Interoperabilität mit Drittanbietern zu ermöglichen, die eigenen Dienste nicht zu bevorzugen und eine verbesserte Datenportabilität zu gewährleisten.

Metas juristischer Schritt erfolgt vor dem Hintergrund zunehmender Frustration über die europäische Technologieregulierung. Das soziale Netzwerk kritisiert den Ansatz der EU wiederholt als zu starr, insbesondere die jüngsten KI-Regeln, die laut Meta die Einführung seines KI-Chatbots und seiner Tools zur Bildgenerierung auf dem europäischen Markt verzögert haben.

In einem strategischen Schachzug von Meta die US-Regierung öffentlich aufgefordert, zugunsten amerikanischer Technologieunternehmen einzugreifen, und argumentiert, dass die kumulierten EU-Strafen, die sich über zwei Jahrzehnte auf insgesamt über 30 Milliarden Dollar belaufen, einer Art Digitalzoll gleichkämen, der die Innovationskraft der USA untergrabe.

Meta-CEO Mark Zuckerberg deutete in einem vielbeachteten Podcast-Interviewan, dass eine selbstbewusstere US-Politik dazu beitragen könnte, die seiner Ansicht nach unverhältnismäßigen Strafen der EU-Behörden auszugleichen.

Der Fall Meta wird die Regulierung digitaler Märkte neudefi

Dieser Fall stellt somit mehr als nur einen Streit um Facebook-Funktionen dar – er unterstreicht einen umfassenderen transatlantischen Konflikt über die Regulierung digitaler Märkte. Das Ergebnis wird nicht nur über das unmittelbare Schicksal von Messenger und Marketplace entscheiden, sondern könnte auch einen Präzedenzfalldent den Anwendungsbereich des DMA selbst schaffen und Einfluss darauf nehmen, wie die EU und andere Jurisdiktionen die Tech-Giganten des Silicon Valley regulieren.

Anfang dieses Jahres, am 29. Januar, legte Meta Berufung gegen eine von der EU verhängte Strafe in Höhe von 797,7 Millionen Euro (rund 840 Millionen US-Dollar) ein, weil das Unternehmen Facebook Marketplace in seine Haupt-App integriert hatte.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass diese Integration Marketplace einen unfairen Vorteil gegenüberdent Online-Kleinanzeigendiensten verschaffte, da Facebook so seine Nutzerbasis von mehr als zwei Milliarden nutzen konnte, um den Traffic auf seine eigenen Angebote zu lenken.

Die Regulierungsbehörden argumentierten, dass Facebooks Vorgehen die Nutzer zwang, den Marketplace zu nutzen, ob sie es wollten oder nicht, und dass es zudem konkurrierenden Werbediensten, die auf Facebook oder Instagram warben, unfaire Handelsbedingungen auferlegte.

Die Geldbuße bildete den Abschluss einer zweijährigen Untersuchung, die 2022 eingeleitet wurde. Brüssel warf Meta vor, seine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Online-Kleinanzeigen missbraucht zu haben. Die Kommission stellte fest, dass Facebooks Bündelung des Marketplace den Wettbewerb faktisch zum Nachteil kleinerer, unabhängiger Kleinanzeigenplattformen verzerrte.

Mit der Einlegung der Berufung signalisierte Meta Berichten zufolge seine weitergehende Absicht, sich gegen das zu wehren, was es als regulatorischen Übergriff ansieht, und seine Argumentation zu bekräftigen, dass Innovation und nicht Strafmaßnahmen die Entwicklung digitaler Dienste leiten sollten.

Die Entscheidung des Gerichts erster Instanz in dieser Beschwerde, die im Laufe dieses Jahres erwartet wird, wird genau beobachtet werden, da sie ein Indikator dafür ist, wie energisch das EU-Kartellrecht künftig gegenüber großen Technologiekonzernen durchgesetzt wird.

 

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