Google erhält als erstes Unternehmen in Großbritannien den Status eines „strategischen Marktes“

- Google erhielt als erstes Unternehmen in Großbritannien den Status eines strategischen Marktes, wodurch sein Such- und Anzeigengeschäft unter direkte Aufsicht gestellt wurde.
- Die britische Wettbewerbsbehörde CMA erklärte, Google verfüge über eine tief verwurzelte Marktmacht und äußerte Bedenken hinsichtlich KI-gestützter Reaktionen und der Preisgestaltung für Werbung.
- Google-Anwalt Oliver Bethell warnte, der Schritt könne Innovationen beeinträchtigen und Produkteinführungen in Großbritannien verzögern.
Google ist das erste Unternehmen im Vereinigten Königreich, dem von den Regulierungsbehörden der sogenannte „strategische Marktstatus“ zuerkannt wurde. Dieser Schritt unterwirft sein Such- und Werbeimperium der direkten Überwachung durch die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (CMA).
Die Aufsichtsbehörde erklärte, die Dominanz des Unternehmens sowohl im Bereich der allgemeinen Suche als auch der Werbung sei „erheblich und tief verwurzelt“, ein Status, der der Regulierungsbehörde die Befugnis gibt, bei Bedarf Regeln, Strafen und Durchsetzungsmaßnahmen zu verhängen.
Die CMA erklärte, zu den Bedenken zählten die Fairness der Suchergebnisse, die hohen Werbekosten und der zunehmende Einfluss KI-generierter Antworten. Die Behörde argumentierte, dass diese Kontrollmaßnahmen darauf abzielten, die Wettbewerbsfähigkeit der digitalen Märkte zu sichern.
Ein neues britisches Gesetz, das Anfang dieses Jahres in Kraft trat, gab den Regulierungsbehörden diese neuen Instrumente an die Hand, um gegen Unternehmen vorzugehen, die diese Größenordnung an Einfluss erreicht haben.
Großbritannien setzt neue Regeln durch, während EU und USA die Lage verschärfen
Oliver Bethell, Googles leitender Direktor für Wettbewerb, warnte die Regierung davor, „kostspielige Beschränkungen“ und „unverhältnismäßig belastende Vorschriften“ zu vermeiden. Er fügte hinzu: „Viele der in diesem Prozess geäußerten Interventionsvorschläge würden Innovation und Wachstum in Großbritannien hemmen und möglicherweise die Markteinführung von Produkten verlangsamen.“
Die Einstufung ist kein Schuldspruch. Sie besagt nicht, dass Google wettbewerbswidrig gehandelt hat. Sie gibt der CMA jedoch die Möglichkeit, gegebenenfalls einzugreifen – eine bedeutende Veränderung für die Regulierung von Technologieplattformen in Großbritannien. Auch der Zeitpunkt ist wichtig.
Die Entscheidung fiel wenige Wochen, nachdem die Europäische Union Google wegen Bevorzugung eigener Werbetechnologiedienste mit einer Geldstrafe von fast 3 Milliarden Euro (rund 3,5 Milliarden US-Dollar) belegt hatte. Die EU ordnete zudem an, dass das Unternehmen diese Praxis einstellen müsse. Die Strafe veranlasste den damaligen US-Präsidentendent Trump, den Schritt als „sehr unfair“ zu bezeichnen und hinzuzufügen, Washington könne mit höheren Zöllen reagieren.
Der Schritt Großbritanniens ist Teil einer Welle von Maßnahmen in Europa, die auf die globale Reichweite des Unternehmens abzielen. Während Brüssel mit Strafen hart durchgegriffen hat, wählt London ein anderes Mittel: die formale Aufsicht. Regulierungsbehörden haben nun die Befugnis, Googles Verhalten auf dem Markt zu steuern, anstatt das Unternehmen erst im Nachhinein zu bestrafen.
Gerichtsverfahren in den USA erhöhen den Druck auf die Bündelungspraktiken
Die Auseinandersetzungen enden nicht in Europa. In Washington streitet Google mit dem Justizministerium darüber, ob es weiterhin beliebte Apps mit seinem KI-Dienst Gemini.
Am Mittwoch erklärte der Firmenanwalt John Schmidtlein vor Bundesrichter Amit Mehta: „Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass Google bisher eine Monopolstellung oder Marktmacht im Bereich der künstlichen Intelligenz erlangt hat.“ Er fügte hinzu: „Es wurde nicht festgestellt, dass Google Maps oder YouTube ein Monopolprodukt ist.“
Richter Mehta arbeitet derzeit an einer Abhilfemaßnahme gegen das illegale Verhalten des Technologiekonzerns im Bereich Suche und Werbung. Im vergangenen Monat entschied er, dass Google Unternehmen nicht länger für die exklusive Nutzung seiner Suche, des Chrome-Browsers oder des Play Stores bezahlen darf. Er verbot zwar nicht alle Zahlungen, ordnete aber Einschränkungen an. Das Urteil enthielt Formulierungen aus Vorschlägen von Google und dem Justizministerium, was zu einer weiteren Anhörung führte, in der beide Seiten versuchten, ihre letzten Änderungen in die Anordnung einzubringen.
Während des Prozesses sagten Zeugen aus, dass Google Gerätehersteller zu einem „Alles-oder-nichts“-Deal zwinge. Um Zugang zum Play Store auf Android zu erhalten, mussten die Hersteller fast ein Dutzend Apps des Unternehmens vorinstallieren.
Dazu gehörte die Festlegung der Google-Suche als Standard, wodurch Konkurrenten wie Microsofts Bing verdrängt wurden. Diese Praxis der Suchmaschinenbündelung steht im Mittelpunkt des US-Verfahrens. Das Justizministerium fordert, dass dieselben Beschränkungen auch für Gemini gelten – ein Vorhaben, das Google ablehnt.
Auch außerhalb des Gerichtssaals bleibt YouTube ein wichtiger Bestandteil des Google-Imperiums. Daten von Nielsen zeigen, dass YouTube mittlerweile mehr Sehzeit generiert als alle Fernsehsender und Streaming-Plattformen von Walt Disney zusammen.
Es generiert zudem mehr Werbeeinnahmen als die vier großen US-Fernsehsender zusammen. Täglich sehen sich Nutzer über eine Milliarde Stunden Videomaterial auf der Plattform an, was den Regulierungsbehörden zusätzlichen Grund gibt, den Einfluss des Unternehmens weiterhin zu kontrollieren.
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