Getty Images hat vor dem Londoner High Court eine bedeutende Urheberrechtsklage gegen das KI-Unternehmen Stability AI eingereicht. Der Fall dürftedent für das Urheberrecht im Bereich KI sein. Der Bildlizenzriese wirft dem KI-Unternehmen vor, Millionen urheberrechtlich geschützter Fotos illegal zum Trainieren seines Bildgenerierungsmodells „Stable Diffusion“ verwendet zu haben.
Klage des Fotolizenzierungsunternehmens umfasste Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung, der Verletzung von Datenbankrechten und Markenrechten sowie des unlauteren Wettbewerbs. Die Anwälte des Unternehmens wiesen darauf hin, dass der Fall erhebliche Auswirkungen auf die Rechtslage haben und möglicherweise die Regierungspolitik in Bezug auf den Urheberrechtsschutz im Zusammenhang mit KI beeinflussen wird.
Sir Elton John gehört zu den prominenten Persönlichkeiten, die sich öffentlich für einen besseren Schutz von Künstlern einsetzen, da die Kreativwirtschaft mit den rechtlichen und ethischen Implikationen von KI-Modellen zu kämpfen hat, die nach dem Training mit vorhandenem Material eigene Werke erstellen können.
Ein Sprecher von Stability AI schilderte den Streit jedoch als eine umfassendere Debatte über Innovation und Meinungsfreiheit und erklärte, dass KI-generierte Inhalte auf „kollektivem menschlichem Wissen“ beruhten und unter die Grundsätze der fairen Nutzung fielen.
Anwalt Newman behauptet, der britische Fall befinde sich juristisch auf „unerforschtem Terrain“
Rebecca Newman, eine unbeteiligte Anwältin bei Addleshaw Goddard, erklärte, der Fall sei zwar entscheidend für die Festlegung der Grenzen des durch das britische Urheberrecht im Zeitalter der KI gewährten Monopols, befinde sich aber rechtlich auf Neuland. Sie fügte jedoch hinzu, ein Sieg des Bildverarbeitungsunternehmens könne bedeuten, dass Stability AI und andere Entwickler mit weiteren Klagen rechnen müssten.
Cerys Davies von der Anwaltskanzlei Pinsent Masons sagte außerdem, dass das Urteil des High Court die Marktpraxis und dietracGroßbritanniens als Standort für die Entwicklung von KI tiefgreifend beeinflussen könnte.
Sukanya Wadhwa, Mitarbeiterin der auf geistiges Eigentum spezialisierten Anwaltskanzlei Brandsmiths, erklärte jedoch, dass Gettys Klage gegen Stability AI kein gewöhnlicher Urheberrechtsverletzungsfall sei. Die Klage des Bildlizenzierungsunternehmens umfasse auch eine Sammelklage im Namen von rund 50.000 Fotografen und Urhebern, deren Werke exklusiv an Stability AI lizenziert seien.
„Das Gericht muss zunächst prüfen, wie und wo das KI-Training durchgeführt wurde. Falls es außerhalb Großbritanniens stattfand, haben britische Gerichte die nötige Zuständigkeit, um über Urheberrechtsverletzungen zu entscheiden?“
– Sukanya Wadhwa , Mitarbeiterin bei Brandsmiths
Gettys CEO, Craig Peters, räumte ein, dass sein Unternehmen in den USA und Großbritannien Klage einreichen musste, da unklar war, wo diese Schulung stattgefunden hatte. Er betonte jedoch, dass diese Rechtsstreitigkeiten „sehr kostspielig“ seien und behauptete, sein Unternehmen habe für jeden Fall Millionen ausgegeben.
Stabilitäts-KI basiert auf Abwehrmechanismen: infinitesimaler Nutzung, Pastiche, Caching und Hosting
Stability AI argumentierte , dass angesichts der großen Menge an nicht Getty gehörendem Material, das zum Trainieren seines Modells verwendet wurde, jede Reproduktion von Gettys Werken in den Ergebnissen von SD nur einen „unendlich“ kleinen Teil des Ausdrucks dieses urheberrechtlich geschützten Werkes ausmachen würde.
Das KI-Unternehmen argumentierte zudem, dass eine solche Reproduktion weder die geistige Schöpfung eines bestimmten Autors noch einen wesentlichen Teil eines Originalwerks darstellen könne und daher keine Urheberrechtsverletzung darstelle. Es behauptete, die Ergebnisse seien aus zufälligen Rauschbildern generiert worden, und jegliche Ähnlichkeit mit Gettys Werken sei reindent.
Stability AI beruft sich zudem auf die gesetzliche Ausnahme der „Pastiche“ gemäß britischem Urheberrecht. Das Unternehmen argumentierte, dass selbst wenn Ergebnisse von Stable Diffusion Ähnlichkeiten mit Werken von Getty aufwiesen, diese als Pastiche geschützt sein sollten – ein Begriff, der im Fall „Only Fools and Horses“ als Nachahmung des Stils eines anderen Werkes oder als Zusammenstellung oder Kombination mehrerer verschiedener Werke definiert wurde.
Das KI-Unternehmen betonte außerdem, dass jegliche Ähnlichkeit der Ergebnisse mit dem Originalwerk selten und unbeabsichtigt sei und keinen Ersatz für das Originalwerk darstelle. Diese Nutzung sei zulässig, da sie dem Markt für das Originalwerk keinen Schaden zufüge.
Stability AI berief sich ferner auf die im britischen E-Commerce-Gesetz vorgesehenen Safe-Harbor-Regelungen für „Caching“ und „Hosting“. Das KI-Unternehmen argumentierte, es fungiere als neutraler Vermittler für nutzergenerierte Inhalte und sei daher nicht für Rechtsverletzungen durch Nutzer seiner gehosteten Dienste haftbar zu machen.
argumentierte außerdem, dass die von Getty das Unternehmen verpflichten würden, sämtliche Nutzeraktivitäten zu überwachen, was für Stability AI unmöglich bzw. unverhältnismäßig wäre. Die Verfügungen stünden zudem im Widerspruch zu Rechtsgrundsätzen, die allgemeine Überwachungspflichten für Dienstanbieter verbieten.

