Die FCA legt unter CP26/4 einen strengeren Rahmen für Krypto-Unternehmen fest

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Die FCA plant, die Verbraucherpflichten und die Regeln für die Bearbeitung von Beschwerden anzuwenden.
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Krypto-Unternehmen werden strengeren Sicherheits-, Verhaltens- und Governance-Regeln unterliegen.
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Internationale Krypto-Unternehmen, die Kunden in Großbritannien bedienen, benötigen in der Regel eine britische Rechtspersönlichkeit.
Die britische Finanzaufsichtsbehörde (FCA) hat das Konsultationspapier CP26/4 veröffentlicht, das die Anwendung ihres Regulierungshandbuchs auf Unternehmen erläutert, die neu regulierte Krypto-Aktivitäten durchführen. Die Vorschläge umfassen Verhaltensstandards, Verbraucherschutz, Sicherungsvorschriften und Erwartungen an internationale Unternehmen, die Zugang zum britischen Markt suchen.
Gemäß CP26/4 hat die FCA vorgeschlagen , die Verbraucherpflicht auf Krypto-Unternehmen analog zu anderen zugelassenen Unternehmen anzuwenden. Demnach müssten Unternehmen, die Privatkunden bedienen, einen fairen Wert, transparente Offenlegung und effektiven Kundensupport nachweisen. Die Pflicht würde jedoch nicht für den Handel zwischen Teilnehmern auf einer in Großbritannien zugelassenen, qualifizierten Krypto-Handelsplattform gelten.
Der Entwurf der FCA-Leitlinien legt fest, wer als Produkthersteller auf Kryptomärkten gilt. Emittenten von qualifizierten Kryptoassets oder Stablecoins, Krypto-Kreditplattformen und britische Handelsplattformen würden in diese Kategorie fallen.
Beschwerden, Aufsicht durch den Ombudsmann und Begrenzungen der Entschädigung
CP26/4 bestätigt, dass Krypto-Unternehmen den Standard-Beschwerdeverfahren der FCA unterliegen. Es würden formale Verfahren und strikte Reaktionsfristen eingeführt, um Krypto-Unternehmen an etablierte Praktiken im Finanzdienstleistungssektor anzugleichen.
Die Vorschläge würden auch Kryptoaktivitäten unter die Zuständigkeit des Finanzombudsmanns stellen. Der Ombudsmann könnte verbindliche Entschädigungen von bis zu 350.000 GBP aussprechen und Verbrauchern damit einen Ausgleich bieten, den viele Krypto-Unternehmen bisher nicht gewährt haben. Gleichzeitig beabsichtigt die Aufsichtsbehörde nicht, das Entschädigungssystem für Finanzdienstleistungen auf Kryptoaktivitäten auszuweiten. Kunden würden im Falle einer Insolvenz eines Krypto-Unternehmens .
Schutzmaßnahmen, Berichterstattung und höhere Anforderungen an globale Unternehmen
Die Konsultation ändert auch die Art und Weise, wie Kundengelder in Krypto-Anlagen geschützt werden müssen. Unternehmen, die mit Krypto handeln, Handelsplattformen betreiben, Stablecoins ausgeben oder Verwahrungsdienste anbieten, könnten den Kundengelder-Regeln der FCA unterliegen. Kundengelder würden getrennt verwaltet und gemäß den Anforderungen im traditionellen Finanzwesen treuhänderisch geschützt.
Die FCA hat insbesondere vorgeschlagen, ihr neues Schutzregime sowohl auf qualifizierte Kryptoassets als auch auf Security-Token anzuwenden. Schulungs- und Kompetenzstandards würden auch für Mitarbeiter im Privatkundenbereich gelten, wobei jedoch keine verpflichtenden Qualifikationen vorgesehen sind.
Im Bereich der Governance enthält CP26/4 Schwellenwerte für eine verstärkte Aufsicht gemäß dem Senior Manager and Certification Regime. Große Stablecoin-Emittenten und Verwahrer, die Vermögenswerte oberhalb bestimmter Schwellenwerte halten, unterliegen erhöhten Compliance-Anforderungen.
Internationale Unternehmen unterliegen klareren Standortvorgaben. Die FCA schlägt vor, dass die meisten Unternehmen, die Kunden in Großbritannien betreuen, über eine britische Rechtseinheit operieren. Für Handelsplattformen, die auf globale Liquidität angewiesen sind, mag eine gewisse Flexibilität erforderlich sein, der Gesamtansatz ist jedoch strenger als für Unternehmen außerhalb des Kryptobereichs. Die Konsultation weist zudem darauf hin, dass diedentRegulation Authority ähnliche Anforderungen an systemrelevante Stablecoin-Emittenten stellen kann.
Darüber hinaus hat die FCA eine Konsultation zu CP26/4 bis zum 12. März 2026 eröffnet. Die endgültigen Regeln werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 veröffentlicht, die Zulassungsphase soll im September 2026 beginnen und das System im Oktober 2027 in Kraft treten.
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