Zwei Ausschüsse des Europäischen Parlaments haben kürzlich wichtige Bestandteile eines umfassenden Gesetzespakets zur Bekämpfung der Geldwäsche gebilligt, das auch Maßnahmen für den Kryptowährungssektor beinhaltet.
Dieser Gesetzesfortschritt folgt einer im Januar getroffenen Vereinbarung zur Geldwäschebekämpfungsverordnung (AMLR), die Krypto-Dienstleister verpflichtet, Kundenverifizierungsprotokolle einzuhalten und Transaktionen mit selbstgehosteten Wallets sowie grenzüberschreitende Überweisungen zu überwachen. Darüber hinaus sieht das Gesetz die Einrichtung der Geldwäschebekämpfungsbehörde (AMLA) mit Sitz in Frankfurt am Main vor.
Der Gemeinsame Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres stimmte zusammen mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung mit 68 zu 10 Stimmen für die Einrichtung des Geldwäschegesetzes (AMLA). Auch eine vorläufige Vereinbarung über die Regelung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde mit 71 Ja-Stimmen, vier Enthaltungen und neun Nein-Stimmen angenommen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, die von den 27 EU-Mitgliedstaaten übernommen werden sollen, erhielten 74 Ja-Stimmen bei fünf Nein-Stimmen. Diese Maßnahmen sind integraler Bestandteil der EU-Strategie zur Bekämpfung der Geldwäsche und zielen darauf ab, ein einheitliches Regelwerk für die Umsetzung in allen Mitgliedstaaten zu schaffen.
Regulatorische Bedenken
Obwohl die Verordnung darauf abzielt, einheitliche Anforderungen für alle Akteure im Finanzsektor zu schaffen, besteht in der europäischen Kryptoindustrie die Sorge, dass die Regeln für Krypto-Dienstleister strenger sein könnten als jene für traditionelle Finanzinstitute. Die neu verabschiedeten Texte sind ein wichtiger Schritt in den Bemühungen der EU zur Bekämpfung der Geldwäsche. Sie zielen darauf ab, den Ansatz innerhalb der EU zu harmonisieren und sicherzustellen, dass Krypto-Dienstleister umfassende Verifizierungs- und Überwachungsanforderungen erfüllen.

