In jüngster Zeit erreichen Kryptowährungshändler und -investoren in den Vereinigten Staaten von Amerika Schreiben des Internal Revenue Service (IRS) zum Thema Krypto. Cryptopolitanerhielt von einer seiner Quellen eine Kopie des Schreibens.
Das US-Finanzministerium hat kürzlich angekündigt, Briefe an Kryptowährungshändler und -investoren zu versenden, die im Verdacht stehen, Steuern zu hinterziehen. Die erste Charge dieser Briefe an über 10.000 identifizierte Kryptowährungsinhaber wurdedentbereits verschickt.
In dem Schreiben wird der Nutzer darüber informiert, dass die US-Steuerbehörde (IRS) festgestellt hat, dass er mit Kryptowährungen handelt. Dies spiegelt sich jedoch nicht in seinen Steuerinformationen wider. Digitale Währungen, einschließlich Kryptowährungen und anderer Altcoins, sind steuerpflichtige Vermögenswerte.
In dem Schreiben werden die Nutzer aufgefordert, sich auf den offiziellen Webseiten über das korrekte Verfahren zur Steuererklärung und -meldung zu informieren und gegebenenfalls eine Korrektur oder eine Einkommensaufstellung mit Angaben zu allen Verkäufen, Tauschgeschäften und sonstigen Verfügungen über die virtuelle Währung einzureichen.
Der Brief lautet:
„Grundsätzlich müssen US-Steuerzahler alle Verkäufe, Tauschgeschäfte und sonstige Verfügungen über virtuelle Währungen melden. Ein Tauschgeschäft mit einer virtuellen Währung (wie Bitcoin, Ether usw.) umfasst die Verwendung der virtuellen Währung zur Bezahlung von Waren, Dienstleistungen oder anderen Gütern, einschließlich einer anderen virtuellen Währung, wie beispielsweise der Tausch Bitcoin gegen Ether.“
In dem Schreiben wird weiter erläutert, dass die Gerichtsbarkeit für im Ausland geführte Konten gilt:
„Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob das Konto in den USA oder im Ausland geführt wird.“
Das Schreiben schlägt außerdem eine der folgenden zwei Maßnahmen vor, auf die die Inhaber von Kryptowährungen innerhalb einer Frist von dreißig Tagen reagieren müssen. Bis zum Ablauf dieser Frist sollen die Nutzer entweder ihre Steuererklärungen für die betreffenden Jahre einreichen oder die zuvor eingereichten Steuerinformationen korrigieren.
In dem Schreiben heißt es weiter, dass das Recht auf Vertretung besteht, wenn derdent sich für die Beauftragung eines Vertreters entscheidet und die entsprechenden Unterlagen für den Vertreter einreicht.
Die Briefe vom Finanzamt treffen ein