Yuga Labs gewinnt gegen BAYC-Abzocke (NFTs)

Yuga
- Yuga Labs hat in seinem Rechtsstreit gegen Ryder Ripps und Jeremy Cahen vor einem US-Gericht in Kalifornien einen juristischen Sieg in Form eines Teilurteils im summarischen Verfahren errungen.
- Die beiden gründeten RR/BAYC als satirische und kritische Antwort auf Yuga Labs.
Yuga Labs, die Organisation hinter der bekannten Bored Ape Yacht Club (BAYC) NFT- Kollektion, hat in ihrem Rechtsstreit gegen Ryder Ripps und Jeremy Cahen vor einem US-Gericht in Kalifornien einen Teilerfolg in Form eines summarischen Urteils erzielt.
RR/BAYC -NFT- von Ripps und Cahen entwickelte behaupten , die BAYC- NFT enthalte versteckte Nazi-Symbolik, rassistische Anspielungen und 4chan-Memes, da sie RR/BAYC als satirische und kritische Antwort auf Yuga Labs konzipiert hätten. Die Gründer von BAYC weisen diese Darstellung entschieden zurück, obwohl sie tracin einigen Online-Communities Anklang
Yuga Labs gegen Ripps
Yuga reichte im Juni 2022 eine Klage ein, in der er behauptete, Ripps und seine Komplizen hätten die Verbraucher absichtlich in die Irre geführt, indem sie sich als Satire ausgaben, Millionen von Dollar an unlauteren Gewinnen erzielten und sich an dem Schaden ergötzten, den ihre Anschuldigungen dem BAYC zugefügt hätten.
Die Angeklagten nutzten die BAYC-Marken, die sich auf die Bilder beziehen, um RR/BAYC -NFTs ohne die Zustimmung von Yuga Labs und in einer Weise zu verkaufen, die geeignet war, Verwirrung zu stiften. Dadurch wurden Verbraucher, die beabsichtigten, ein tatsächliches BAYC- NFT oder tracdessen Wert mithilfe von Token- trac, in die Irre geführt. Laut dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien ist Yuga Labs Inhaber der gültigen und durchsetzbaren BAYC-Markenrechte.
Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Nutzung der BAYC-Marken durch die Beklagten weder als zulässige Nutzung noch als künstlerischer Ausdruck im Sinne des sogenannten Rogers-Tests einzustufen sei, da die BAYC-Marken von Yuga in der Branche wohlbekannt seien und das RR/BAYC-Projekt darauf abziele, irrezuführen.
Der Richter kam zu dem Schluss, dass die Handlungen der Angeklagten von böswilliger Gewinnabsicht motiviert waren und dass die beiden Cybersquatting betrieben. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die von den Angeklagten registrierten und verwendeten Domainnamen rrbayc.com und apemarket.com Verwechslungsgefahr bergen.
Yuga Labs argumentierte, dass dem Unternehmen für das Cybersquatting eine gesetzliche Entschädigung in Höhe von 200.000 US-Dollar zustehe. Das Gericht wies diese Forderung jedoch zurück und erklärte, die Berechnung des Schadensersatzes erfolge im Rahmen eines laufenden Verfahrens.
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Edward Hopelane
Edward Hopelane ist zertifizierter Content-Spezialist und Business Developer. Er schreibt enjüber Zukunftstechnologien wie Blockchain, Krypto/NFTs, Web3, Metaverse, Künstliche Intelligenz, UI/UX und vieles mehr. Dank seiner umfassenden Blockchain-Erfahrung gelingt es ihm, komplexe Web3-Themen in leicht verständlichen Blogbeiträgen darzustellen.
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