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Ubisoft erreicht einen weiteren Tiefpunkt für die angebliche Weitergabe von Benutzerdaten an Meta

In diesem Beitrag:

  • Ubisoft muss sich einer Klage zweier in den USA ansässiger Spieler stellen.
  • Der Fall basiert auf der angeblichen Weitergabe personenbezogener Daten von Benutzern an Meta.
  • Die Kläger fordern eine finanzielle Entschädigung für die Verletzung der Privatsphäre aller Betroffenen.

Ubisoft muss sich einer Klage der beiden in den USA ansässigen Spieler stellen. Der Fall basiert auf der angeblichen WeitergabedentDaten (PII) an Meta ohne vorherige Offenlegung gegenüber den Nutzern der Ubisoft-Dienste.

Am 3. Oktober reichten zwei Spieler, Travor Lakes und Alex Rajjoub, eine Klage beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien ein. Die Kläger reichten diese Klage im eigenen Namen und im Namen anderer in der gleichen Situation befindlicher Personen ein.

In dem Bericht wird erwähnt, dass der Dienst beim Kauf eines Spiels über den Ubisoft Store oder als Ubisoft Plus-Abonnent die persönlichen Daten des Benutzers an Facebook weitergibt. DiesedentDaten werden mithilfe von Metas trac-Pixel auf der Website von Ubisoft erfasst. Die Daten des Benutzers, seien es personenbezogene Daten oder Daten im Zusammenhang mit allen auf der Website durchgeführten notwendigen Aktionen, werden auf Seiten von Meta an „jede Person mit gewöhnlichen technischen Fähigkeiten, die diese Daten erhalten hat“ übertragen.

In der Klage heißt es, dass dieses Meta-Pixel nicht ohne Wissen und Zustimmung des Website-Eigentümers in den Website-Code eingefügt werden dürfe.

Ubisoft hat vor der Weitergabe personenbezogener Daten nicht die Zustimmung der Benutzer eingeholt

Der Zugriff auf die persönlichen Daten der Nutzer ist für Unternehmen eine gängige Möglichkeit, ihre Werbung auf die richtige Zielgruppe auszurichten. Die Klage konzentriert sich jedoch auf die Tatsache, dass „die Beklagte weder die Zustimmung der PII-Nutzer zur Nutzung des Pixels zur trac, Weitergabe und zum Austausch ihrer PII mit Facebook einholt noch diese eingeholt hat“.

Siehe auch  Meta gegen die FTC, die Kartellversuche beginnt

Das Video Privacy Protection Act 2013 besagt, dass Videoverleihunternehmen personenbezogene Daten nur mit Zustimmung der Benutzer an andere Websites weitergeben dürfen.

Berichten zufolge hat sich Ubisoft in diesem Fall nicht an das Gesetz gehalten, was zu weiteren Kopfschmerzen für sich selbst geführt hat. Ein Benutzer auf X kommentierte: „Sie haben in letzter Zeit aus den falschen Gründen übermäßig viel Aufmerksamkeit erhalten.“ Das Unternehmen hat bereits mit dem Kursverfall und der schrumpfenden Fangemeinde seiner Spiele zu kämpfen.

Der Beklagte hat hierzu keine Stellungnahme abgegeben.

Die Kläger fordern eine finanzielle Entschädigung für die Datenschutzverletzung für alle Betroffenen. Darüber hinaus wird erwartet, dass Ubisoft per Gerichtsbeschluss entweder das Pixel entfernt oder einfach den Abschnitt zur Einwilligung zur Weitergabe von Benutzer-PII auf seiner Website hinzufügt.

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