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Ubisoft erreicht einen weiteren Tiefpunkt, indem es angeblich Nutzerdaten mit Meta teilt

In diesem Beitrag:

  • Ubisoft muss sich einer Klage von zwei Spielern aus den USA stellen.
  • Der Fall basiert auf dem Vorwurf, dass personenbezogene Daten von Nutzern an Meta weitergegeben wurden.
  • Die Kläger fordern eine finanzielle Entschädigung für die Verletzung der Privatsphäre aller Betroffenen.

Ubisoft sieht sich einer Klage zweier US-amerikanischer Spieler gegenüber. Die Klage basiert auf dem Vorwurf, dassdentDaten (PII) ohne vorherige Benachrichtigung der Nutzer von Ubisoft-Diensten an Meta weitergegeben wurden.

Am 3. Oktober reichten die beiden Spieler Travor Lakes und Alex Rajjoub Klage beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien ein. Die Kläger reichten die Klage im Namen von sich selbst und anderen in derselben Situation ein.

Der Bericht erwähnt, dass beim Kauf eines Spiels über den Ubisoft Store oder als Ubisoft Plus-Abonnent personenbezogene Daten (PII) der Nutzer an Facebook weitergegeben werden. DiesedentDaten werden mithilfe des trac-Pixels von Meta auf der Ubisoft-Website erfasst. Die Nutzerdaten, sowohl personenbezogene Daten als auch Daten zu notwendigen Aktionen auf der Website, werden an „jede Person mit durchschnittlichen technischen Kenntnissen, die diese Daten empfängt“, auf Seiten von Meta übertragen.

In der Klage wird behauptet, dass dieses Meta-Pixel nicht ohne Wissen und Zustimmung des Website-Inhabers in den Website-Code eingefügt werden darf.

Ubisoft hat vor der Weitergabe personenbezogener Daten nicht die Zustimmung der Nutzer eingeholt

Der Zugriff auf personenbezogene Daten von Nutzern ist für Unternehmen eine gängige Methode, um ihre Werbung gezielt an die richtige Zielgruppe auszurichten. Die Klage konzentriert sich jedoch auf die Tatsache, dass „der Beklagte keine Einwilligung von Nutzern personenbezogener Daten einholt und erhalten hat, um den Pixel zu verwenden, um ihre personenbezogenen Daten mit Facebook zu trac, zu teilen und auszutauschen“.

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Der Video Privacy Protection Act 2013 besagt, dass Videoverleihfirmen personenbezogene Daten nur mit Zustimmung der Nutzer an andere Websites weitergeben dürfen.

In diesem Fall soll Ubisoft gegen geltendes Recht verstoßen haben und sich damit weitere Probleme eingebrockt haben. Ein Nutzer auf X kommentierte: „Sie bekommen in letzter Zeit übermäßig viel Aufmerksamkeit – und zwar aus den falschen Gründen.“ Das Unternehmen kämpft bereits mit einem Kurssturz und einer sinkenden Fangemeinde.

Der Angeklagte hat sich zu diesem Sachverhalt nicht geäußert.

Die Kläger fordern eine finanzielle Entschädigung für die Datenschutzverletzung aller Betroffenen. Darüber hinaus wird ein Gerichtsbeschluss erwartet, der Ubisoft entweder zur Entfernung des Pixels oder zur Hinzufügung eines Einwilligungshinweises zur Weitergabe personenbezogener Daten auf ihrer Website verpflichtet.

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