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Die SEC hat den kryptofeindlichen Gesetzesentwurf SAB 121 offiziell aufgehoben

In diesem Beitrag:

  • Die SEC hat SAB 121 offiziell aufgehoben und damit die Regelung beendet, die Krypto-Unternehmen dazu zwang, die Sicherung der Vermögenswerte ihrer Nutzer als Verbindlichkeiten auszuweisen.
  • Neue Richtlinien gemäß SAB 122 erlauben es Unternehmen, für die Risikoberichterstattung breitere Rechnungslegungsstandards wie FASB ASC 450-20 und IAS 37 zu verwenden.
  • Die Änderung gilt rückwirkend ab dem 15. Dezember 2024, wobei eine Option zur vorzeitigen Anwendung bei Finanzberichten besteht.

Die Securities and Exchange Commission (SEC) hat heute die Staff Accounting Bulletin Nr. 121 (SAB 121) aufgehoben, eine Regelung, die Krypto-Unternehmen seit 2022 in regulatorische Schwierigkeiten gebracht hatte.

Mit dieser Entscheidung, die am 23. Januar im Staff Accounting Bulletin Nr. 122 (SAB 122) bekannt gegeben wurde, wird die umstrittene Richtlinie aufgehoben, die Plattformen dazu zwang, die Sicherung von Krypto-Assets als Verbindlichkeiten auszuweisen.

Die Aufhebung hat direkte Auswirkungen darauf, wie Krypto-Unternehmen über Risiken und Pflichten im Zusammenhang mit der Sicherung digitaler Vermögenswerte berichten, die im Auftrag von Nutzern verwahrt werden.

Welche Änderungen SAB 122 für Kryptografie mit sich bringt

Richtlinie der SEC beseitigt die Anforderungen, die durch Topic 5.FF gemäß SAB 121 auferlegt wurden. Dieses Bulletin zwang Krypto-Plattformen dazu, ihre Verpflichtung zum Schutz der Vermögenswerte ihrer Nutzer als Verbindlichkeiten zu behandeln, unabhängig davon, ob tatsächlich finanzielle Risiken bestanden.

Mit SAB 122 entfällt diese spezifische Richtlinie. Die Kommission stellte klar, dass Unternehmen nun etwaige Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Sicherung von Risiken gemäß allgemeineren Rechnungslegungsstandards wie FASB ASC Subtopic 450-20 oder IAS 37 ermitteln sollen.

Nach diesen Standards sollen Unternehmen potenzielle Verbindlichkeiten auf Basis von Verlustrückstellungen und -vorsorge bewerten. FASB ASC Subtopic 450-20 regelt den Umgang US-amerikanischer Unternehmen mit diesen Risiken, während IAS 37 für Unternehmen gilt, die IFRS (International Financial Reporting Standards) anwenden.

„Unternehmen sollten diese Änderung rückwirkend für Geschäftsjahre anwenden, die nach dem 15. Dezember 2024 beginnen“, so die SEC in ihrem Bulletin. Unternehmen können die Aufhebung auch früher für Zwischen- oder Jahresabschlüsse nutzen, die nach der Bekanntgabe von SAB 122 eingereicht werden.

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Wie die SEC die Entscheidungen rechtfertigt

Laut offizieller SEC-Meldung handelt es sich bei den Staff Accounting Bulletins nicht um formelle Regeln oder rechtsverbindliche Auslegungen. Vielmehr bieten sie Leitlinien, die die von der Division of Corporation Finance und dem Office of the Chief Accountant angewandten Praktiken widerspiegeln.

Vanessa A. Countryman, Sekretärin der SEC, bestätigte, dass SAB 122 SAB 121 im regulatorischen Rahmen der Behörde offiziell ersetzt hat. Die Änderung wurde auch in Titel 17 des Code of Federal Regulations kodifiziert.

Obwohl der Text von SAB 122 nicht direkt im Code of Federal Regulations erscheint, hat die SEC ihre Tabelle der Staff Accounting Bulletins aktualisiert, um die Änderung widerzuspiegeln.

Die Aufhebung von SAB 121 bedeutet jedoch nicht, dass Kryptounternehmen die Offenlegung von Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz von Nutzergeldern vollständig vermeiden können. In ihrer Mitteilung erinnerte die SEC die Unternehmen an ihre bestehenden Verpflichtungen gemäß den umfassenderen regulatorischen Bestimmungen.

Dazu gehören die Punkte 101, 105 und 303 der Verordnung SK, die Angaben zu Geschäftstätigkeiten, Risikofaktoren bzw. zum Lagebericht vorschreiben. Unternehmen müssen außerdem die Rechnungslegungsvorschriften gemäß FASB ASC Topic 275 einhalten, der Risiken und Unsicherheiten in der Finanzberichterstattung behandelt.

Die SEC wies ausdrücklich darauf hin, dass Unternehmen alle wesentlichen Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Sicherung von Krypto-Assets offenlegen müssen. Die Behörde erwartet zudem, dass Unternehmen ausreichend Informationen bereitstellen, damit Anleger die finanziellen und betrieblichen Auswirkungen ihrer Verpflichtungen verstehen können.

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