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Bundesrichter verhandelt Urheberrechtsklage gegen Meta im Bereich der künstlichen Intelligenz

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Bundesrichter verhandelt Urheberrechtsklage gegen Meta im Bereich der künstlichen Intelligenz

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Ein Bundesrichter lässt eine urheberrechtliche Klage gegen Meta im Zusammenhang mit KI zu, wies jedoch am Freitag eine der Klagepunkte zurück. 

Kadrey vs. Meta bezeichneten Fall beschuldigten die Autoren Richard Kadrey, Sarah Silverman und Ta-Nehisi Coates den globalen Technologiekonzern, ihre Werke zum Trainieren seiner Llama-Modelle verwendet und Urheberrechtsvermerke entfernt zu haben, um die angebliche Urheberrechtsverletzung zu verschleiern.

Der US-Bezirksrichter Vince Chhabria entschied letzten Monat, dass er nicht geneigt sei, den gesamten Fall abzuweisen, eine Haltung, die er in seiner förmlichen Anordnung bekräftigte. 

Chhabria sagte, die Behauptung der Autoren bezüglich einer Urheberrechtsverletzung sei „offensichtlich ein konkreter Schaden, der für die Klagebefugnis ausreicht“ und sie hätten „hinreichend dargelegt, dass Meta die CMI [Copyright Management Information] absichtlich entfernt hat, um eine Urheberrechtsverletzung zu verschleiern“ 

Er fügte hinzu, dass diese Details eine „vernünftige, wenn auch nicht besonderstronSchlussfolgerung“ zulassen, dass Meta CMI ausgeschaltet hat, um zu verhindern, dass Llama Hinweise darauf liefert, dass es auf urheberrechtlich geschütztes Material zurückgreift.

Meta verteidigte sich mit dem Argument der zulässigen Nutzung und argumentierte, seine Schulungsmethoden seien legal. Das Unternehmen behauptete außerdem, die Autoren hätten kein Klagerecht, doch der Richter wies dieses Argument zurück. 

Der Richter wies jedoch die Klage der Autoren gemäß dem kalifornischen Gesetz über umfassenden Computerdatenzugriff und Betrug zurück und wies darauf hin, dass sie nicht behaupteten, Meta habe auf ihre Computer oder Server zugegriffen, sondern nur auf ihren Text in Form von veröffentlichten Büchern.

Siehe auch:  Was treibt rassistische Vorurteile in der Robotik an und wie können wir ihnen entgegenwirken?

Chhabria kritisierte außerdem die seiner Meinung nach „überzogenen“ Argumente der Anwälte der Autoren, betonte aber, dass die Klage selbst ausreichend begründet sei, um weiterverfolgt zu werden. 

Er fügte hinzu, dass beide Seiten die Möglichkeit erhalten würden, zusätzliches Beweismaterial vorzulegen, was die Voraussetzungen für einen möglicherweise großen Rechtsstreit darüber schaffen könnte, wie KI-Firmen ihre Systeme trainieren. 

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