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Bitzlato-Gründer bekennt sich schuldig und löst Plattform auf

In diesem Beitrag:

  • Der Gründer von Bitzlato bekennt sich der illegalen Krypto-Operation schuldig, wird die Börse schließen und 23 Millionen Dollar verlieren.
  • Das US-Justizministerium geht gegen Kryptokriminalität vor, schließt den mit Bitzlato verbundenen Hydra Market und beschlagnahmt 700 Millionen Dollar.
  • Für den russischen Staatsbürger Legkodymov wurde die Kaution im Zusammenhang mit Krypto-Anklagen verweigert; die Krypto-Community war von der Maßnahme des US-Justizministeriums überrascht.

Anatoly Legkodymov, der Gründer der Kryptowährungsbörse Bitzlato, die Verbindungen zum Darknet hatte, hat vor einem New Yorker Gericht die Schuld am Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts eingestanden. 

Das US-Justizministerium (DOJ) erhob im Januar Anklage gegen den Mehrheitseigentümer der in Hongkong ansässigen Börse. Diese Entwicklung stellt einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen illegale Kryptowährungsgeschäfte dar.

Schuldbekenntnis und Auflösung von Bitzlato

In einem kürzlich stattgefundenen Gerichtsverfahren gestand Anatoly Legkodymov, der Mann hinter Bitzlato , seine Beteiligung am Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts. Die Anklage des US-Justizministeriums beruhte auf dem Vorwurf, Bitzlato habe kriminelle Aktivitäten durch den Betrieb einer Kryptowährungsbörse mit laxen KYC-Richtlinien (Know Your Customer) ermöglicht.

US-Staatsanwalt Breon Peace beschrieb Bitzlato als eine Plattform, die sich „Kriminellen als Kryptowährungsbörse ohne Fragen verkaufte und dadurch Einlagen in Höhe von Hunderten Millionen Dollar einnahm“.

Im Rahmen der Vereinbarung wird Legkodymov die drastische Maßnahme ergreifen, Bitzlato vollständig aufzulösen. Darüber hinaus verzichtet er auf alle Ansprüche auf die beschlagnahmten Vermögenswerte in Höhe von rund 23 Millionen US-Dollar, die mit der Börse in Verbindung stehen. Dies stellt zwar einen schweren Schlag für die Krypto-Infrastruktur des Darknets dar, ein Urteilstermin für Legkodymov steht jedoch noch nicht fest.

Vorgehen gegen Kryptokriminalität

Das US-Justizministerium (DOJ) verfolgt unermüdlich seine Bemühungen zur Bekämpfung krimineller Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Lisa Monaco betonte das Engagement der Regierung für die Zerschlagung des Kryptokriminalitäts-Ökosystems und erklärte:

„Wir demontieren und stören das Ökosystem der Kryptokriminalität mit allen verfügbaren Mitteln – einschließlich strafrechtlicher Verfolgung.“

Im Januar demontierten die Behörden in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern die Infrastruktur von Bitzlato und beschlagnahmten deren Kryptowährungsbestände. Die Verurteilung von Legkodymov ist das jüngste Ergebnis dieser gemeinsamen Bemühungen.

Siehe auch:  Russland stoppt schleichendes Verbot des Krypto-Minings und begründet dies mit sinkenden Steuereinnahmen.

Bemerkenswert ist, dass das US-Justizministerium und die deutschen Behörden bereits 2022 den Hydra Market, einen Online-Marktplatz für den Handel mit Drogen und gestohlenen Finanzdaten, abgeschaltet hatten. Dieser Marktplatz unterhielt enge Verbindungen zu Bitzlato; laut Behördenangaben wurden zwischen den beiden Plattformen Kryptowährungen im Wert von rund 700 Millionen US-Dollar ausgetauscht.

Kaution verweigert und Gerichtsverfahren eingeleitet

Anatoly Legkodymov sah sich im Gerichtsverfahren mit Schwierigkeiten konfrontiert, unter anderem wurde ihm im März bei einer Anhörung die Freilassung gegen Kaution verweigert. Die Entscheidung zu seiner Inhaftierung wurde mit seinem Status als russischer Staatsbürger mit einem Visum für die USA sowie seinem Zugang zu Kryptowährungen begründet. Diese Faktoren nährten die Befürchtung einer Fluchtgefahr und des möglichen Einsatzes von Kryptowährungen zur Umgehung der Strafverfolgung.

Die erste Ankündigung der Anklage gegen den Gründer von Bitzlato überraschte einige Mitglieder der Kryptowährungs-Community. Manche Nutzer äußerten ihre Unkenntnis der Börse und unterstrichen damit die schwer fassbare Natur von Plattformen mit Verbindungen zum Darknet.

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