Nintendo hat kürzlich ein weiteres Anti-Palworld-Patent in den USA gesichert, das für seine Klage gegen Palworld, die 2024 in Japan eingereicht wurde, von zentraler Bedeutung ist.
Anfang 2024 reichten Nintendo und die Pokemon Company gemeinsam eine Klage gegen Plaworld Creator Pocketpair ein. Nintendo behauptete, das Spiel habe gegen verschiedene Aspekte von Nintendos geistigem Eigentum verstoßen.
Bisher ist diese Klage in Japan geblieben. Nintendo hat jedoch bereits damit begonnen, Anti-Palwelt-Patente in den USA einzureichen. Laut Games Fray wurde ein solcher Antrag vom US -Patent- und Markenbüro offiziell ein Patent erteilt.
Die am 11. Februar veröffentlichte US -Patentnummer 12.220.638 deckt ein Gameplay -System zur Aufnahme von Kreaturen ab. Konzeptionell ähnelt es einem anderen USPTO -Patent, 12.179.111, das Nintendo bereits im Dezember 2024 gesichert hat.
Das neue Patent kann Nintendo über Palworld einen Vorteil geben
Das jüngste Patent vom 11. Februar und das, das früher am 31. Dezember eingereicht wurde, unterscheidet sich hauptsächlich zwischen einem „zweiten“ und „ersten“ Betriebsmodus. Beide Patente sind ein wesentlicher Bestandteil der Klage gegen Palworld.
Nach dem vorherigen Patent ist ein Bildschirm für das Ziel festgelegt, und der andere Bildschirm dient zum Kampf gegen eine Kreatur (oder sie erfassen). PocketPair könnte jedoch argumentieren, dass die Klage unbegründet ist, da die Capture -Mechanik von Palworld nicht zur Terminologie des vorherigen Patents passt.

Andererseits verwendet das jüngste Patent mehr Abstrac-T -Klassifikationen, wobei die Phrasen „Feldcharakter“ und „virtueller Charakter“ verwendet werden. Diese Sätze haben ein noch breiteres Netz gewonnen, was Nintendo möglicherweise aus rechtlicher Sicht einen Vorteil gegenüber Palworld verleiht.
Nicht alle Nintendo Anti-Palworld-Patente erhielten die Genehmigung
Die Tatsache, dass Nintendo versucht, Patente in den USA wegen eines Streits in Japan zu sichern, deutet darauf hin, dass der Rechtsstreit möglicherweise global wird. Es hängt jedoch vom Ergebnis der in jüngeren eingereichten Patente ab.
Es ist wichtig zu beachten, dass einige von Nintendos Anti-Palwelt-Patenten nicht akzeptiert wurden. Zum Beispiel wurde im Dezember 2024 die Patentnummer 18/652.883 vom USPTO auf 32 von 33 Ansprüchen abgelehnt.
Nach dem USPTO muss der verbleibende Anspruch als unabhängigerdent eingereicht werden. Im Februar 2025 beantragte ein Anwalt, der Nintendo vertrat, das Patentprüfer ein Interview, um die Ansprüche von Nintendo weiter zu überprüfen.
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