Kraken schließt die Übernahme von Coin Meester BV (BCM) ab

- Kraken hat die Übernahme von Coin Meester BV (BCM), einem bedeutenden niederländischen Kryptobroker, abgeschlossen, um seine Reichweite in Europa auszubauen.
- Dies hilft dem Unternehmen, regulierte Kryptodienstleistungen in mehreren europäischen Ländern, darunter Frankreich und Polen, anzubieten.
- Kraken wehrt sich außerdem gegen eine Klage der US-Börsenaufsicht SEC, die behauptet, die Börse habe nicht registrierte Wertpapiere verkauft.
Kraken hat die Übernahme von Coin Meester BV (BCM), einem der etabliertesten Krypto-Broker der Niederlande, offiziell abgeschlossen.
Damit festigt Kraken seine Position auf dem niederländischen Markt weiter und stärkt seine Aktivitäten in Europa, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Marktregulierung für Krypto-Assets (MiCA).
Durch die Integration von BCM erweitert Kraken seine Möglichkeiten, als registrierter Virtual Asset Service Provider (VASP) in Frankreich und Polen tätig zu sein.
Das Unternehmen kann VASP-Dienstleistungen nun auch in Deutschland, Spanien, Italien, den Niederlanden, Belgien und Irland anbieten.
Der europäische Markt ist bekannt für seine starke Fragmentierung. Steigende Betriebskosten und verstärkter Wettbewerb dürften in den kommenden Jahren zu einer weiteren Konsolidierung führen.
Kraken setzt darauf, seinen Marktanteil dadurch auszubauen. Brian Gahan, Geschäftsführer des Unternehmens für Europa, sagte:
„Wir gehören zu den wenigen Anbietern in Europa, die globale Reichweite mit einem gesetzeskonformen Angebot und einem erstklassigen Kundenerlebnis verbinden können. Unsere Kunden profitieren davon, da wir ihnen die nötigen Premium-Handels- und Investitionserfahrungen ermöglichen, um das volle Potenzial von Kryptowährungen auszuschöpfen.“
Krakens Kampf mit den US-Regulierungsbehörden
Das Unternehmen ist zudem in einen aufsehenerregenden Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) verwickelt. Dieser Rechtsstreit lastet seit November 2023 auf Kraken, als die SEC der Börse vorwarf, gegen US-amerikanische Wertpapiergesetze verstoßen zu haben.
Die SEC behauptet, dass das Unternehmen nicht registrierte Wertpapiere in Form von 11 verschiedenen Kryptowährungen angeboten hat, darunter Cardano (ADA), Algorand (ALGO) und Solana (SOL).
Die SEC geht hart vor und fordert, dass das Unternehmen diese angeblichen Verstöße einstellt und die ihrer Ansicht nach „unrechtmäßig erworbenen Gewinne“ zurückgibt
Die Behörde strebt zudem zusätzliche Strafen an, die für das Unternehmen einen erheblichen finanziellen Rückschlag bedeuten könnten, sollte es den Fall verlieren.
Am 13. September beantragte Kraken ein Geschworenengerichtsverfahren und beharrte darauf, nichts Illegales getan zu haben. Das Unternehmen konterte die Anschuldigungen der SEC mit 18 separaten Verteidigungsschriften.
Eines ihrer Hauptargumente ist, dass Kryptowährungen nicht unter die traditionelle defivon Wertpapieren fallen, was bedeuten würde, dass sie nicht registriert werden müssen.
Kraken stützt sich stark auf dieses Argument und weist darauf hin, dass digitalen Vermögenswerten die grundlegenden Merkmale von Aktien, Anleihen oder anderentracfehlen.
Das Anwaltsteam von Kraken behauptet zudem, die SEC verletze ihre Rechte gemäß dem Ersten Verfassungszusatz. Sie argumentieren, die SEC bestrafe das Unternehmen dafür, Kryptodienstleistungen anzubieten, ohne klare regulatorische Richtlinien vorzugeben.
Kraken behauptet, nie ordnungsgemäß darüber informiert worden zu sein, was laut Gesetz von ihnen erwartet werde, was ihrer Ansicht nach einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren darstellt.
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Jai Hamid
Jai Hamid berichtet seit sechs Jahren über Kryptowährungen, Aktienmärkte, Technologie, die Weltwirtschaft und geopolitische Ereignisse mit Markteinfluss. Sie hat für Blockchain-Fachpublikationen wie AMB Crypto, Coin Edition und CryptoTale Marktanalysen, Berichte über große Unternehmen, Regulierungen und makroökonomische Trends verfasst. Sie absolvierte die London School of Journalism und präsentierte ihre Kryptomarkt-Analysen bereits dreimal in einem der führenden afrikanischen Fernsehsender.
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