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HEX-Gründer Richard Heart sieht sich in Finnland einer SEC-Klage mit unkonventionellen Mitteln gegenüber

VonEdward HopelaneEdward Hopelane
2 Minuten Lesezeit
Richard Heart
  • Die SEC stellt Richard Heart die Klage in Finnland mittels Ersatzzustellung zu.
  • Richard Heart wird Betrug und der Verkauf nicht registrierter Wertpapiere vorgeworfen.
  • Die Regulierung von Kryptowährungen steht inmitten eines andauernden Rechtsstreits unter Beobachtung.

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat in ihrem Rechtsstreit gegen den HEX- Gründer Richard Schueler, auch bekannt als Richard Heart, bedeutende Fortschritte erzielt. 

In einer aktuellen Entwicklung gelang es der SEC, Richard Heart die Klage an seinem Wohnsitz in Helsinki, Finnland, über einen Ersatzzusteller zuzustellen. Dieses alternative Verfahren wurde angewendet, nachdem Zusteller mehrere Monate lang vergeblich versucht hatten, Heart persönlich zu erreichen.

SEC-Klage gegen Richard Heart

Die SEC reichte im Juli eine Klage gegen Richard Heart ein, in der sie ihm vorwarf, durch den Verkauf der Kryptowährungen HEX, PulseChain (PLS) und PulseX (PSLX) mehr als eine Milliarde Dollar angehäuft zu haben, bei denen es sich nach Ansicht der Behörde um nicht registrierte Wertpapiere handelte. 

Die US-Börsenaufsicht SEC beschuldigte Heart, Anleger in den USA und im Ausland um mindestens 12 Millionen US-Dollar betrogen zu haben. Heart soll diese unrechtmäßig erworbenen Gelder für den Kauf von Luxusgütern genutzt haben, darunter ein 555-Karat-Diamant, teure Uhren und Luxusautos

Fehlgeschlagene Versuche, Richard Heart persönlich zuzustellen

Das Gerichtsverfahren geriet ins Stocken, als die Zusteller versuchten, Richard Heart die Klage persönlich zuzustellen, dabei aber auf ständige Schwierigkeiten stießen. Über einen Zeitraum von fast sieben Wochen, beginnend am 13. September, unternahmen die Zusteller mehrere erfolglose Versuche. 

Zu diesen Versuchen gehörten Telefonanrufe, das Versenden von SMS, das Zustellen von Briefen und sogar der Versuch, Heart persönlich in seiner Wohnung in Helsinki aufzusuchen.

Da die persönliche Zustellung an Heart über einen längeren Zeitraum fehlschlug, griff die SEC auf eine Ersatzzustellung zurück. Am 31. Oktober konnte die SEC Richard Heart die Klage auf diesem Wege erfolgreich zustellen. 

Ein Ersatzzustellungsdienst wird typischerweise dann angewendet, wenn eine persönliche Zustellung an den Beklagten aufgrund von Schwierigkeiten bei dessen Auffinden nicht möglich ist.

In einem Anfang November beim Gericht eingereichten Statusbericht stellte die SEC fest, dass sie Richard Heart seit dem 22. August nicht ausfindig machen konnte, obwohl ihr bekannt war, dass er sich irgendwo in Helsinki aufhielt. 

Heart hat sichdentsehr bedeckt gehalten und ist vorsichtig, was die Preisgabe seines Aufenthaltsortes angeht. Dies hat ihn jedoch nicht davon abgehalten, eine aktive Online-Präsenz zu pflegen.

Die von der SEC gegen Richard Heart eingereichte Klage hat in der Kryptowährungs- und Finanzwelt große Aufmerksamkeit erregt. 

Die Vorwürfe des Verkaufs nicht registrierter Wertpapiere und des Betrugs an Anlegern haben Bedenken hinsichtlich des regulatorischen Umfelds von Kryptowährungen und der Notwendigkeit des Anlegerschutzes aufgeworfen.

Es wird erwartet, dass der Rechtsstreit zwischen Heart und der SEC weitergeht, wobei beide Parteien ihre Argumente und Beweise vor Gericht vortragen werden. 

Der Ausgang dieses Verfahrens wird nicht nur Auswirkungen auf Richard Heart haben, sondern auch auf die gesamte Kryptowährungsbranche, da erdenthinsichtlich der Regulierung digitaler Vermögenswerte und der Verantwortlichkeit von Personen, die an deren Ausgabe und Handel beteiligt sind, schaffen könnte.

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Edward Hopelane

Edward Hopelane

Edward Hopelane ist zertifizierter Content-Spezialist und Business Developer. Er schreibt enjüber Zukunftstechnologien wie Blockchain, Krypto/NFTs, Web3, Metaverse, Künstliche Intelligenz, UI/UX und vieles mehr. Dank seiner umfassenden Blockchain-Erfahrung gelingt es ihm, komplexe Web3-Themen in leicht verständlichen Blogbeiträgen darzustellen.

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