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Neue Vorschläge des US-Justizministeriums zielen auf die Rechte von Urhebern und die Praktiken von Google im Bereich der KI ab

In diesem Beitrag:

  • Das Kartellverfahren des US-Justizministeriums gegen Google zielt auch auf dessen Rolle im Bereich der künstlichen Intelligenz ab.
  • Es verbietet Google, in Konkurrenten zu investieren, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
  • Der Vorschlag spricht auch von der Nutzung der Inhalte der Urheber durch Google zum Trainieren von KI-Modellen.

Der neue Vorschlag des US-Justizministeriums im Rahmen seines Kartellverfahrens gegen Google zielt auf die Rolle des Technologiekonzerns im Bereich der künstlichen Intelligenz ab. Die Klage zwingt Google, bereits getätigte Investitionen in konkurrierende KI-Unternehmen zurückzufordern und verbietet dem Unternehmen zudem, in neue zu investieren.

In der Klageschrift wird darauf hingewiesen, dass diese KI-Unternehmen direkte Konkurrenten von Google im Suchmaschinenbereich sind. Daher soll Google daran gehindert werden, den durch einfache Investitionen in Konkurrenten erlangten direkten Einfluss als Mittel für fairen Wettbewerb zu nutzen.

Die Klage des US-Justizministeriums konzentriert sich hauptsächlich auf Anthropic, den Entwickler des Chatbots Claude. Google hält Anteile im Wert von 2 Milliarden US-Dollar an dem Unternehmen. Sollte der Vorschlag angenommen werden, müsste Google seine Beteiligung an dem in San Francisco ansässigen KI-Unternehmen innerhalb von sechs Monaten veräußern.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag auch Regulierungen vor, die Google dazu verpflichten, künftig in KI-Startups zu investieren, die sich auf Suchtechnologien oder andere KI-Technologien konzentrieren.

John Kwoka, Professor für Wirtschaftswissenschaften und Kartellrecht an der Northeastern University, erklärte gegenüber Forbes, dass Unternehmen wie der Marktführer im Suchmaschinenbereich „versuchen, die Kontrolle über die neue Technologie zu erlangen und sich vor Verdrängung zu schützen“. Dies sei Teil eines zukunftsorientierten Lösungsvorschlags. Er fügte hinzu, dass diese kartellrechtlichen Regulierungsmaßnahmen ebenfalls Teil eines solchen Lösungsvorschlags seien.

Siehe auch:  Meta erwägt KI-Kooperation mit Google und OpenAI

Der Vorschlag hebt auch die Bedenken hinsichtlich der Nutzung der Inhalte der Urheber durch Google zum Trainieren von KI-Modellen hervor.

Das US-Justizministerium schlug vor, dass Verlage und Urheber das volle Recht haben, der Nutzung ihrer Werke im Rahmen dieser Praxis zu widersprechen, und dass Google niemanden bestrafen darf, der von diesem Recht Gebrauch macht. Dies bedeutet, dass Google beispielsweise die Sichtbarkeit oder die Inhalte von YouTube-Kreatoren nicht einschränken darf.

Der Chefjustiziar von Google, Kent Walker, bezeichnet diesen Vorschlag in einem Blogbeitrag . Er sagt, dieser Vorschlag ziele darauf ab, „unsere Investitionen in künstliche Intelligenz, die vielleicht wichtigste Innovation unserer Zeit, zu hemmen“.

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