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Neue EU-Reiseregeln treten 2025 in Kraft; nicht konforme Token und Bankkarten sind betroffen

VonFlorence MuchaiFlorence Muchai
3 Minuten Lesezeit
  • Die EU-Reisereformen von 2025 betreffen auch Bankkarten und Kryptowährungen, wobei für bestimmte Transaktionen strengere Überprüfungen erforderlich sein werden.
  • Die neuen TFR- und MiCA-Regulierungen verlangen von Kryptobörsen, dass sie EU-konform sein müssen, um operativ tätig sein zu können.
  • Das EU-Ein-/Ausreisesystem (EES) wird die Passstempel durch eine digitale tracan Grenzübergängen ersetzen.

Die Europäische Union (EU) führt ab 2025 bedeutende Änderungen ihrer Reisebestimmungen ein. Die neuen Regeln betreffen unter anderem die Nutzung von Bankkarten, Kryptowährungen und Kryptobörsen. Reisende in die EU sollten sich auf diese Änderungen vorbereiten, um Unannehmlichkeiten während ihrer Reise zu vermeiden.

Jüngsten Berichten zufolge hat die EU ihre Richtlinien für die Nutzung von Bankkreditkarten, Debitkarten und Kryptowährungen für Reisende in Länder der Region aktualisiert. Bestimmte Karten können Einschränkungen unterliegen oder zusätzliche Verifizierungsmaßnahmen erfordern, um den EU-Finanzvorschriften zu entsprechen. 

Reisende werden ermutigt, sich vor Reiseantritt mit ihren Finanzinstituten in Verbindung zu setzen, um sich über mögliche Einschränkungen oder Anforderungen zu informieren. 

TFR-durchgesetzte regulatorische Änderungen im Kryptobereich stehen bevor

Die EU setzt die Reiseregel der Geldtransferverordnung (TFR) um, die ab 2025 auch Transaktionen mit Kryptowährungen umfassen wird. 

Krypto-Dienstleister in Europa (CASPs) sind verpflichtet, Überweisungen von Krypto-Assets mit Informationen über Absender und Empfänger zu begleiten. Diese Daten müssen erhoben, gespeichert und mit der jeweiligen Gegenpartei der Krypto-Transaktion geteilt werden und den zuständigen Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Die Travel Rule gilt für Überweisungen, an denen Zahlungsdienstleister, CASPs und zwischengeschaltete Dienstleister (z. B. Broker und Verwahrstellen) mit Sitz in der EU beteiligt sind. 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt im Rahmen der neuen Bestimmungen die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Finanz- und Krypto-Asset-Transaktionen. Krypto-Asset-Service-Provider (CASPs) sind verpflichtet sicherzustellen, dass alle im Rahmen von Transaktionen ausgetauschten personenbezogenen Daten den DSGVO-Standards entsprechen. 

Darüber hinaus verpflichten die Standards Krypto-Dienstleister dazu, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die persönlichen Daten aller Beteiligten vordentVerlust, unbefugten Änderungen oder unbefugter Offenlegung zu schützen. 

Die Regelung gilt jedoch nicht für Transaktionen zwischen Privatpersonen (P2P- Transfers von Krypto-Assets. defi, die als Verbraucher handeln und nicht über einen Krypto-Service-Provider (CASP) abgewickelt werden. Beispielsweise unterliegen Transaktionen mit selbstgehosteten Wallets oder Börsen nicht der Travel Rule, es sei denn, ein CASP ist beteiligt.

MiCA und TFR schaffen regulatorische Klarheit hinsichtlich der Krypto-Nutzung

Die TFR-Verordnung umfasst auch Überweisungen zwischen Zahlungsdienstleistern oder CASPs, die in eigenem Namen handeln, sofern kein Vermittler beteiligt ist. Ausgenommen sind jedoch Fälle, in denen sowohl Sender als auch EmpfängerdentZahlungsdienstleister oder CASPs sind.

Darüber hinaus bietet die EU- Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) für digitale Währungen, die am 30. Dezember 2024 vollständig in Kraft trat, einen umfassenden Rahmen für den Krypto-Asset-Markt, einschließlich Verbraucherschutz- und Finanzstabilitätsmaßnahmen. 

Reisenden, die Kryptowährungstransaktionen durchführen, wird empfohlen, sich zu vergewissern, dass die von ihnen genutzten Börsen vollständig MiCA-konform, da nur diese zugelassenen Plattformen innerhalb der EU operieren dürfen.

Mit den neuen Bestimmungen dürfen nur noch von der MiCA zugelassene Kryptobörsen innerhalb der EU tätig sein, um sicherzustellen, dass sie die strengen EU-Standards für Finanzgeschäfte und Verbraucherschutz einhalten. 

Touristen, die während ihrer Besuche in den Mitgliedstaaten des Blocks Kryptowährungen verwenden möchten, sollten sich vergewissern, dass die von ihnen gewählte Börse dem MiCA-Rahmenwerk entspricht. 

Zu den verbotenen Kryptowährungen gehören algorithmische Stablecoins und Tethers USDT, die gegen die Gesetze der Finanzbehörde verstoßen haben. 

Zu den Kryptobörsen, die gemäß den MiCA-Gesetzen grünes Licht für den Betrieb erhalten haben, gehören unter anderem Binance, Kraken, BYDFi und Coinbase, während Plattformen wie Bitget noch auf die Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde warten. 

Neue EU-Reisegesetze ersetzen Passstempel

Parallel zu diesen Finanzvorschriften führt die politisch-wirtschaftliche Union auch das Ein-/Ausreisesystem (EES) ein , das die traditionellen Passstempel durch ein digitales System ersetzen wird. Ab 2025 werden die Bewegungen von Reisenden, die eine Grenze in die EU oder den Schengen-Raum überschreiten, elektronischtron. 

Anders als im bisherigen System, das nach der Einreise uneingeschränkten Reiseverkehr zwischen den Schengen-Staaten erlaubt, erfasst das EES jeden Grenzübertritt. Daher ist es für Reisende unerlässlich, ihre Reiserouten zu kennen und die Bestimmungen des neuen digitalen traceinzuhalten.

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