Die französische Zentralbank (Banca de France) veröffentlichte kürzlich eine Analyse der Möglichkeiten zur Einführung einer digitalen Zentralbankwährung (CBDC) durch die EZB . Der Bericht besagt, dass die Einführung einer CBDC durch die EZB von bestimmten Richtlinien für das Finanzinstrument abhängt, da sie in bestehende Bestimmungen integriert wird und somit keine neuen Rechtstexte erforderlich sind.
Die EZB hat in jüngster Zeit mutige Schritte unternommen, nachdem der Präsident der Bank dent Christine Lagarde hat sich positiv zu den Problemen rund um die digitale Zentralbankwährung (CBDC) geäußert. Laut ihren Aussagen würde die digitale Währung schnellere und effizientere grenzüberschreitende Zahlungen gewährleisten, da dies für die Bank und ihre Nutzer ein Grund zur Sorge gewesen sei.
Die Problematik der digitalen Zentralbankwährungen (CBDC) ist jedoch zu einem zentralen Thema in den Diskussionen der Zentralbanken verschiedener Länder geworden, seit China große Fortschritte bei der Schaffung einer staatlich kontrollierten digitalen Währung erzielt hat. Als Reaktion darauf beginnen Behörden weltweit, die Entwicklung eigener CBDCs zu bearbeiten.
Der Bericht der französischen Zentralbank stellte jedoch klar, dass die EZB, falls die Ausgabe von CBDCs über ein „bloßes technisches Verfahren“ hinausgeht, zwei Hauptoptionen zur Erleichterung der Umsetzung hätte.
EZB führt eine digitale Zentralbankwährung ein: Verfügbare Optionen
Dem Bericht zufolge müsste die digitale Zentralbankwährung (CBDC) den Fiatwährungen gleichgestellt werden, damit sie wie Banknoten funktionieren könnte. Damit würde die CBDC wie jede andere Fiatwährung funktionieren, allerdings wären ihre Eigenschaften eingeschränkt.
Die Einführung einer digitalen Währung würde einen Konsens der Mitgliedstaaten erfordern (Art. 128 Abs. 2 AEUV), da diese alle für die Ausgabe der Währung zuständig sind. Zudem wäre ein Rechtsakt notwendig, da alle europäischen Länder für die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung durch die EZB verantwortlich sind.
Die Schaffung von CBDCs in Form physischer Fiatwährungen würde deren internationale Funktion zunichtemachen, wodurch ihre von Lagarde vorgeschlagene Schaffung hinfällig würde.
Die zweite Option, wie die französische Zentralbank in ihrem Bericht darlegt, besteht darin, die Ausgabe von digitalen Zentralbankwährungen (CBDC) aufgrund der zunehmenden „Dematerialisierung“ zu akzeptieren und deren Umsetzung in die Geldpolitik zu integrieren. Dadurch würde CBDC als Tauschmittel akzeptiert und die Zahlungssysteme würden vereinfacht.
Titelbild von Wikipedia
Christine Lagarde