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Blockchain-Vereinigung lehnt einstweilige Verfügung gegen Telegram ab

VonGurpreet ThindGurpreet Thind
Lesezeit: 2 Minuten
Blockchain-Vereinigung lehnt einstweilige Verfügung gegen Telegram ab

Die Blockchain Association hat sich erneut gegen die einstweilige Verfügung gegen Telegram ausgesprochen. Sie hat beim Gericht einen Schriftsatz als Freund des Gerichts eingereicht und um eine Überprüfung der Verfügung gebeten. Die US -Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat rechtliche Schritte gegen Telegram eingeleitet, weil das Unternehmen ein Initial Coin Offering (ICO) im Wert von 1,7 Milliarden US-Dollar durchgeführt und dieses als nicht registrierten Wertpapierverkauf eingestuft hat.

Der Schriftsatz eines Sachverständigen (Amicus Curiae) spricht sich für Telegram aus, da er befürchtet, eine Entscheidung gegen das Unternehmen könne die Entwicklungsperspektiven der Blockchain-Technologie beeinträchtigen. Diese Entwicklung folgt auf ein Urteil eines New Yorker Bezirksgerichts, das den Klagen der US-Börsenaufsicht SEC im Zusammenhang mit dem illegalen Token-Verkauf von Telegram Ende letzten Jahres stattgab.

Telegramm-Verfügung unterstützt SEC-Maßnahme

Die Blockchain Association, ein Zusammenschluss der größten und einflussreichsten Marken der Kryptoindustrie, verteidigt Telegram nun mit einer Stellungnahme als Sachverständiger. Der mutmaßliche Telegram-ICO betraf den Verkauf von „Grams“-Token, die nach Ansicht der Vereinigung unter die Kategorie „nicht registrierte Wertpapiere“ fallen. jedoch Unternehmen weist diese Behauptungen und erklärt, es habe lediglich geplant, das Blockchain-Netzwerk mit seiner Messenger-Anwendung zu integrieren.

Der laufende Rechtsstreit scheint sich zugunsten der SEC zu entwickeln. Die einstweilige Verfügung gegen Telegram hat den bevorstehenden Start des „Telegram Open Network“ praktisch gestoppt. Die Lobbyorganisation befürwortet daher eine erneute Prüfung des einstweiligen Verfügungsverfahrens.

Die einstweilige Verfügung per Telegramm ist unklar

Die Interessengruppe behauptet, das Gericht habe einen Fehler begangen. Sie stellte zudem die Entscheidung des Richters P. Kevin Castel vom Bezirksgericht des südlichen Bezirks von New York in Frage, wonach es sich bei Telegrams ICO mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein Wertpapierangebot handelte.

Dies ist das zweite Mal, dass die Interessengruppe Telegram öffentlich unterstützt. Sie bekräftigt die Position des Unternehmens, dass Grams-Token noch nicht geprägt wurden und daher nicht als Wertpapiere gelten können. Der ICO basierte auf einem „Simple Agreement for Future Tokens“-Vertragtracbei dem die Teilnehmer das Recht erwarben, Grams zu kaufen, nicht aber die Grams selbst. Es scheint, dass der Rechtsstreit von Telegram mit der US-Börsenaufsicht SEC in den kommenden Jahren bindende Auswirkungen auf ähnliche ICOs haben wird.

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