Österreichische Krypto-Regulierungsbehörden verhängen gegen nicht lizenzierte Betreiber eine Höchststrafe von 200.000 €

Die österreichischen Krypto-Regulierungsbehörden haben bekannt gegeben, dass Krypto-Unternehmen erst dann tätig werden dürfen, wenn sie eine Lizenz der Finanzaufsichtsbehörde erhalten haben, da die neuen Anti-Geldwäsche-Vorschriften (AML) in Kraft getreten sind.
Kryptoassets fallen jedoch nicht unter diese Regulierung. Sie unterliegen weiterhin den der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Die österreichischen Kryptoaufsichtsbehörden raten Anlegern zudem, vor einer Investition stets diedent(dent, Sitzland usw.) zu überprüfen und einem Unternehmen niemals zu vertrauen, wenn dessen Identität nicht eindeutig geklärtdent.
Um die Einhaltung der Regeln und Vorschriften auf dem Finanzmarkt zu überwachen und sicherzustellen, verhängt die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Höchststrafe von 200.000 € gegen Unternehmen im Zusammenhang mit Krypto-Assets, die sich nicht bei der Aufsichtsbehörde des Landes registrieren.
Dies entspricht der Umsetzung der Fünften Geldwäscherichtlinie (AMD 5). Sie liefert ausreichende Erläuterungen zu Krypto-Assets und bezeichnet diese als „Finanzinstrumente“. Finanzinstrumente umfassen neben Kryptowährungen auch viele verwandte Vermögenswerte, darunter Security-Token.
Europa geht hart gegen Krypto-Unternehmen vor
gewarnt Bitcoin und andere Kryptowährungen. Viele Krypto-Unternehmen in Österreich mussten schließen, da Europa die Regulierung des Kryptomarktes schrittweise verschärft.
Außerhalb Österreichs haben auch andere europäische Länder ähnliche strenge Warnungen an Kryptowährungsbehörden ausgesprochen. In Tschechien gab es letztes Jahr ebenfalls Pläne, Kryptowährungsunternehmen mit strengen Vorschriften zu belasten, die über die Vorgaben der Europäischen Union (EU) hinausgingen.
Eine Lokalzeitung in Tschechien berichtete, dass die tschechischen Behörden planen, strengere Vorschriften einzuführen, darunter eine saftige Geldstrafe von rund 560.400 US-Dollar für Krypto-Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit nicht beim nationalen Handelsregister anmelden.
Der genaue Zeitpunkt für die Einführung der neuen regulatorischen Rahmenbedingungen wurde jedoch nicht genannt.
EU- und Krypto-Regulierungen
Die 5. EU-Geldwäscherichtlinie schreibt vor, dass die EU-Mitgliedstaaten ab dem 10. Januar mit der Regulierung von Kryptowährungen beginnen müssen. Kryptobörsen und Anbieter von Verwahrungs-Wallets unterliegen denselben regulatorischen Anforderungen wie Banken und andere Finanzinstitute.
Die Richtlinie ändert die 4. Geldwäscherichtlinie und erweitert die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf virtuelle Währungen. Die Änderung sieht außerdem vor, dass die Mitgliedstaaten zentrale Datenbanken mit dendentund Wallet-Adressen von Krypto-Nutzern einrichten und den nationalen Finanzinformationsstellen (FIUs) den Zugriff auf die darin gespeicherten Informationen gestatten.
Titelbild von Pixabay
Die klügsten Köpfe der Krypto-Szene lesen bereits unseren Newsletter. Möchten Sie auch dabei sein? Dann schließen Sie sich ihnen an.

Muhaimin Olowoporoku
Muhaimin schreibt leidenschaftlich gern über Krypto-News und ist selbst ein begeisterter Krypto-Fan. Er hat ein Talent dafür, komplexe Sachverhalte zu analysieren und sein Publikum über aktuelle Entwicklungen weltweit zu informieren. Er ist überzeugt, dass Blockchain und Kryptowährungen die nützlichsten Systeme gegenseitigen Vertrauens sind, die je entwickelt wurden.
CRASH-KURS
- Mit welchen Kryptowährungen kann man Geld verdienen?
- Wie Sie Ihre Sicherheit mit einer digitalen Geldbörse erhöhen können (und welche sich tatsächlich lohnen)
- Wenig bekannte Anlagestrategien, die Profis anwenden
- Wie man mit dem Investieren in Kryptowährungen beginnt (welche Börsen man nutzen sollte, welche Kryptowährung am besten zum Kauf geeignet ist usw.)














