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ASIC legt beim Obersten Gerichtshof Berufung gegen die Entscheidung zum Krypto-Ertragsprodukt Block Earner ein

VonNellius IreneNellius Irene
3 Minuten Lesezeit
ASIC legt beim Obersten Gerichtshof Berufung gegen die Entscheidung zum Krypto-Ertragsprodukt Block Earner ein
  • ASIC strebt die Genehmigung des High Court an, gegen ein Urteil Berufung einzulegen, das dem Fintech-Unternehmen Block Earner zugutekam.
  • Das Bundesgericht urteilte, dass das Krypto-Ertragsprodukt von Block Earner kein Finanzprodukt, kein verwaltetes Anlageprogramm und kein Derivat sei.
  • Block Earner erklärt, das Urteil sei gut begründet und würdige die Integrität seiner Geschäftstätigkeit.

Die australische Wertpapier- und Investitionskommission (ASIC), die als Aufsichtsbehörde für Unternehmen in Australien gilt, hat einen Antrag auf Sonderzulassung zur Berufung vor dem Obersten Gerichtshof Australiens gestellt, nachdem ein Bundesgerichtshof eine Entscheidung zugunsten des Fintech-Unternehmens Block Earner getroffen hatte.

Im Mittelpunkt des Falls steht das Produkt „Earner“ von Block Earner, ein Krypto-Investitionsangebot mit festem Zinssatz, das laut ASIC als nicht lizenziertes Finanzprodukt.

Die ASIC bittet den High Court of Australia um Klarstellung, was unter die defieines Finanzprodukts fällt, um Licht auf digitale Vermögenswerte und zinsbringende Optionen zu werfen.

In ihrer Stellungnahme betonte die Aufsichtsbehörde, dass die defieines Finanzprodukts bewusst weit gefasst und technologieneutral gestaltet wurde. ASIC ist der Ansicht, dass die Auslegung dieser defivom öffentlichen Interesse geleitet werden sollte.

Das Urteil könnte die Einordnung von Kryptowährungen und anderen digitalen Finanzdienstleistungen in das australische Recht. Die ASIC beharrt darauf, dass Kryptowährungen ein Problem mit der regulatorischen Vorhersehbarkeit für den gesamten Finanzsektor darstellen.

Block Earner verteidigt sein Produkt und seine Integrität

Block Earner begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichts. die Bundesrichter David O'Callaghan, Wendy Abraham und Catherine Button, urteilten dass das kryptogebundene Festzinsprodukt von Block Earner kein Finanzprodukt, kein Investmentfonds und kein Derivat im Sinne des australischen Aktiengesetzes (Corporations Act) ist.

Ein Sprecher von Block Earner erklärte, das Unternehmen sei weiterhin davon überzeugt, dass das klare und fundierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom April auf den Fakten und der Rechtslage beruhe und die Solidität seiner Geschäftstätigkeit belege. Er bekräftigte zudem seine Überzeugung, dass das Urteil korrekt sei.

„Wir sind überzeugt, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs vom April einetronund gut begründete Entscheidung war, die die Integrität unserer Geschäftstätigkeit gewahrt hat“, sagte der Sprecher. „Wir sind weiterhin von der Richtigkeit dieses Urteilsdent und werden auf den Antrag der ASIC auf dem Rechtsweg reagieren.“

Der Sprecher erklärte, der aktuelle Streit drehe sich um eine grundlegendere Rechtsfrage: Was defiein Finanzprodukt im digitalen Zeitalter? Er betonte, dass diese Problematik weit über Block Earner oder den Kryptosektor hinausgehe. Eine zentrale Implikation betreffe nicht nur diesen Fall, sondern die Zukunft von Fintech-Innovationen und die Einhaltung regulatorischer Bestimmungen in ganz Australien.

Das Unternehmen erklärte, dass Block Earner trotz des juristischen Sieges keine Pläne habe, das Produkt „Earner“ wiederzubeleben. Block Earner habe sich stattdessen auf andere ähnliche, durch Kryptowährungen besicherte Kreditangebote konzentriert und erfülle dabei alle regulatorischen Anforderungen.

ASIC und Block Earner liefern sich jahrelangen Rechtsstreit

Die ASIC befindet sich seit über zwei Jahren. Die Angelegenheit begann im November 2022 als Reaktion auf ein Verfahren der ASIC, in dem behauptet wurde, dass Block Earner Finanzprodukte ohne eine australische Finanzdienstleistungslizenz (AFSL) anbot.

Das Produkt Earner ermöglichte es Nutzern, Kryptowährungen wie Bitcoin und eine feste Rendite zu erzielen. Die ASIC argumentierte, dass dies laut Gesetz ein Finanzprodukt darstelle.

Im Februar 2024 stimmte das Bundesgericht der Argumentation der ASIC zu, dass Block Earner eine Lizenz benötigte. Im Juni 2024 verzichtete das Gericht jedoch auf eine Strafe, da es feststellte, dass Block Earner in gutem Glauben gehandelt, Rechtsberatung eingeholt und davon ausgegangen war, gesetzeskonform zu handeln.

Block Earner focht die Lizenzverweigerung im Juli 2024 an, was im April 2025 zu einer Entscheidung zu seinen Gunsten führte.

Die ASIC versucht nun, dieses Urteil vor dem High Court anzufechten. Für ein solches Verfahren ist die Genehmigung des High Court erforderlich, die nur dann erteilt wird, wenn ein Fall erhebliche rechtliche oder verfassungsrechtliche Fragen aufwirft.

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