Die KI-Musikplattformen Suno und Udio sehen sich Klagen großer Plattenfirmen wegen Urheberrechtsverletzungen gegenüber

- Die Recording Industry Association of America (RIAA) hat Klagen gegen die KI-Musikgenerierungsfirmen Suno und Udio wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht.
- Die RIAA gibt an, dass die Klagen darauf zurückzuführen seien, dass die KI-Modelle mit nicht lizenzierter Musik gefüttert worden seien.
- Die RIAA fordert eine finanzielle Entschädigung bzw. Schadensersatz, die sich auf bis zu 150.000 US-Dollar pro Lied belaufen kann.
Die KI-Musikproduktionsfirmen Suno und Udio werden wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Die am Montag in Massachusetts und New York eingereichten Klagen vertreten die Interessen der drei großen Musikkonzerne Universal Music Group, Sony Music Entertainment und Warner Music Group.
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Die RIAA erklärte , die Klagen seien eine Folge der Erkenntnis, dass die KI-Modelle von Suno und Udio mit nicht lizenzierter Musik einiger der berühmtesten Lieder aller Zeiten gefüttert wurden. Dieser Fall könnte einen Wendepunkt im Rechtsrahmen für das Verhältnis zwischen KI und urheberrechtlich geschützter Musik darstellen.
RIAA deckt KI-generierte tracauf, die berühmte Hits imitieren
Laut RIAA erzeugte der KI-Musikgenerator von Udio Lieder, die den Originalen von Michael Jacksons „Billie Jean“, den Beach Boys’ „I Get Around“ und ABBA’s „Dancing Queen“ ähneln. Aus den Rechtsdokumenten der RIAA geht hervor, dass die generierte Musik bekannten Liedern in Melodie und Rhythmus ähnelte, was bedeutet, dass die zur Musikerzeugung verwendeten Modelle ohne Genehmigung mit dem urheberrechtlich geschützten Material trainiert worden sein müssen.
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Auch Suno sieht sich ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt. Die RIAA behauptet, Sunos KI-Modell habe Musik aus Ausschnitten bekannter tracwie „The Thrill Is Gone“ von B.B. King, „Great Balls of Fire“ von Jerry Lee Lewis und „I Got You (I Feel Good)“ von James Brown generiert. Ein bestimmter trac, der die einzigartigen Drumbeats und die Melodie von Chuck Berrys „Johnny B. Goode“ imitiert, dient als Beweis dafür, dass das Modell mit der Originalaufnahme trainiert wurde.
„Unlizenzierte Dienste wie Suno und Udio, die behaupten, es sei ‚fair‘, das Lebenswerk eines Künstlers zu kopieren und es ohne Zustimmung oder Bezahlung für den eigenen Profit auszubeuten, untergraben das Versprechen wirklich innovativer KI für uns alle.“
Mitch Glazier, Vorsitzender der RIAA
Die RIAA fordert einen erheblichen Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung
Im Zentrum der Rechtsstreitigkeiten steht die Frage, ob KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Inhalte für das Training ihrer Modelle verwenden dürfen, ohne zuvor die entsprechenden Lizenzen zu erwerben. Die RIAA argumentiert, dass die KI-Unternehmen massive Urheberrechtsverletzungen begangen haben, da die unautorisierte Verwendung dieser Aufnahmen zur Entwicklung der KI-Modelle beigetragen hat, die Imitationen der Originalmusik erzeugten.
Die RIAA fordert zudem finanzielle Entschädigung und/oder Schadensersatz, der bis zu 150.000 US-Dollar pro Song betragen kann. Diese Klage lenkt die Aufmerksamkeit auf die noch immer andauernde Diskussion darüber, inwieweit KI urheberrechtlich geschütztes Material legal nutzen darf.
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Dennoch schenkt die Musikindustrie der KI-Technologie zunehmend Aufmerksamkeit. Große Plattenfirmen experimentieren damit, wie KI die Kreativität fördern und Musiker unterstützen kann. Beispiele hierfür sind die Universal Music Group, die gemeinsam mit YouTube den KI-Text-zu-Musik-Generator DreamTracentwickelt hat und mit dem KI-Musikproduktionsunternehmen SoundLabs an der Entwicklung von KI-Stimmklonen für Künstler arbeitet.
Ähnlich verhielt es sich mit Warner Music Nashville, die kürzlich einen Song veröffentlichten, der mithilfe von KI zur Gesangsproduktion erstellt wurde und den Country-Musikstar Randy Travis einsetzte. Dies zeigt, dass die Branche bereit ist für den Einsatz von KI auf neue Weise.
Cryptopolitan Berichterstattung von Brenda Kanana
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