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X sieht sich in neun EU-Ländern einer Klage wegen der Nutzung von KI-Daten gegenüber

VonJeffrey GogoJeffrey Gogo
2 Minuten Lesezeit
X
  • NOYB, eine gemeinnützige Organisation für digitale Rechte, hat in neun EU-Ländern Beschwerde gegen X eingereicht.
  • Die Gruppe wirft dem sozialen Netzwerk vor, personenbezogene Daten ohne Zustimmung der Nutzer zum Trainieren seines KI-Modells „Grok“ zu verwenden.
  • Sie fordert die irische Datenschutzkommission auf, eine umfassende Untersuchung gegen X einzuleiten.

Die digitale Bürgerrechtsorganisation NOYB hat in neun europäischen Ländern Beschwerde gegen X eingereicht. Dem sozialen Netzwerk wird vorgeworfen, personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Nutzer zum Trainieren seines KI-Modells „Grok“ verwendet zu haben. Die österreichische Organisation argumentiert, dass X (ehemals Twitter) gegen EU-Datenschutzgesetze verstößt.

In einem Blogbeitrag gab der Vorsitzende von NOYB, Max Schrems, bekannt, dass die Menschenrechtsorganisation Beschwerden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei den Datenschutzbehörden in Österreich, Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, den Niederlanden, Spanien und Polen eingereicht hat.

Menschenrechtsgruppe fordert umfassende Untersuchung zu X

NOYB will Druck auf die irische Datenschutzkommission (DPC) ausüben, damit diese den Vorwürfen , dass X Daten von 60 Millionen Nutzern in der EU ohne deren Einwilligung oder Wissen verwendet hat, umfassend nachgeht. Die DPC ist die führende EU-Regulierungsbehörde für die meisten großen US-amerikanischen Technologieunternehmen mit Hauptsitz in Irland.

https://twitter.com/EasyBakedOven/status/1816696187765838146?t=e3-P8f_npfdArJUYb25qyg&s=19

Die Datenschutzbehörde hat gerichtlich gegen X vorgegangen, um die Verarbeitung von Nutzerdaten zur Entwicklung, Verbesserung oder zum Training seiner KI zu unterbinden. Die irische Datenschutzkommission (DPC) will eine Anordnung durchsetzen, die die Systeme des Unternehmens von Elon Musk mit der DSGVO. NOYB wirft der irischen DPC jedoch vor, „bekanntermaßen unternehmensfreundlich“ zu sein und nur halbherzig gegen X vorzugehen.

Schrems, Vorsitzender von NOYB und Datenschutzaktivist, erklärte, die Klage der DPC stelle die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch X nicht in Frage. Vielmehr habe man sich mit sogenannten „Schutzmaßnahmen“ und mangelnder Kooperation seitens X befasst und sei „vom Kernproblem abgewichen“

„Wir haben in den vergangenen Jahren unzählige Fälle von ineffizienter und unvollständiger Durchsetzung der Vorschriften durch die Datenschutzbehörde (DPC) erlebt“, sagte Schrems. „Wir wollen sicherstellen, dass Twitter das EU-Recht vollständig einhält, welches – zumindest – vorschreibt, in diesem Fall die Zustimmung der Nutzer einzuholen.“

NOYB strebt eine umfassende Untersuchung darüber an, wie X es geschafft hat, sein generatives künstliches Intelligenzmodell Grok zu trainieren, ohne seine Nutzer zu konsultieren.

„Unternehmen, die direkt mit Nutzern interagieren, müssen ihnen lediglich eine Ja/Nein-Abfrage anzeigen, bevor sie deren Daten verwenden“, sagte Schrems. „Das machen sie regelmäßig für viele andere Dinge, daher wäre es auch für das KI-Training möglich.“

X brachte Grok im November 2023 auf den Markt, und diese Klage kommt wenige Tage vor der Veröffentlichung der Beta-Version von Grok 2.

Große Technologieunternehmen haben Schwierigkeiten, ethische Fragen im Zusammenhang mit dem Datentraining zu bewältigen. Im Juni 2024 wurde Meta in elf europäischen Ländern wegen seiner neuen Datenschutzrichtlinie verklagt, die die Absicht des Unternehmens offenbarte, von Konten generierte Daten zum Training seiner KI-Modelle zu verwenden.

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