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Sieg für Celsius-Nutzer: Gerichtsurteil erlaubt Auszahlung von „verteilbaren Verwahrungsvermögen“

VonFlorence MuchaiFlorence Muchai
3 Minuten Lesezeit
Celsius
  • Berechtigte Celsius-Nutzer können nach gerichtlicher Genehmigung alle „Verteilbaren Verwahrungsvermögenswerte“ abheben.
  • Wichtig zu beachten ist, dass nicht alle von Celsius gehaltenen Vermögenswerte als „verteilbare Verwahrvermögenswerte“ gelten und daher möglicherweise nicht zur Auszahlung zur Verfügung stehen.
  • Celsius hat alle berechtigten Kunden per E-Mail und In-App-Benachrichtigung informiert.
  • Zuvor hatte Celsius versucht, seine britischen und US-amerikanischen Unternehmen zu fusionieren, um im Insolvenzverfahren eine Gleichbehandlung beider zu erreichen.

Celsius, eine Kryptowährungs-Kreditplattform, hat angekündigt, dass bestimmte Nutzer mehr als 300 Tage nach dem Einfrieren der Auszahlungen durch die Plattform 100 % ihres ursprünglichen cash zurückerhalten dürfen.

Celsius gab am 4. Mai bekannt, dass berechtigte Kunden vorbehaltlich der gerichtlichen Genehmigung die verbleibenden 6 % der verwahrbaren Vermögenswerte von der Plattform abheben können. Bis Januar konnten dieselben Nutzer, vorwiegend diejenigen, die ausschließlich Guthaben auf Verwahrkonten verwahrt hatten, lediglich bis zu 94 % ihrer Guthaben abheben.

Celsius-Nutzern wurde der Zugriff auf einige Ressourcen gewährt

Die Ankündigung markierte einen Schritt nach vorn bei der Rückerstattung verlorener Gelder an einige Celsius-Kunden – erstmals seit der Aussetzung der Auszahlungen im Juni 2022 und dem anschließenden Insolvenzantrag im Juli. Obwohl die Gelder offenbar verfügbar waren, beklagten mehrere Celsius-Kunden einen Bearbeitungsstau bei ihren Auszahlungsanträgen; einige behaupteten, die Bearbeitung habe Tage gedauert.

Kunden, die bereits Gelder von einem Guthaben- oder Darlehenskonto auf ein Depotkonto überwiesen haben, können 72,5 % ihres Guthabens bis zu einem Höchstbetrag von 7.575 US-Dollar abheben.

Laut Gerichtsakten versuchte das Krypto-Unternehmen, seine britischen und US-amerikanischen Niederlassungen zu fusionieren, um im Insolvenzverfahren eine Gleichbehandlung beider zu erreichen. Die New Yorker Generalstaatsanwaltschaft reichte im Januar ebenfalls Klage gegen den Gründer und ehemaligen CEO des Unternehmens, Alex Mashinsky, ein. Am 2. Mai beantragte Mashinsky die Abweisung der Klage mit der Begründung, die Generalstaatsanwaltschaft verbreite „Falschinformationen“

https://twitter.com/CelsiansNetwork/status/1654205716767424513

Wie geht es weiter?

Dem Kryptounternehmen ist es nun gestattet, 100 % der verwahrungsfähigen Vermögenswerte jedes berechtigten Nutzers abzüglich Transaktionsgebühren auszuschütten. Am 21. März 2023 genehmigte das Gericht die Einigung von Celsius mit der Ad-hoc-Gruppe der Kontoinhaber und der Kommission über Ansprüche im Zusammenhang mit Verwahrungsansprüchen.

Celsius hat alle berechtigten Kunden per E-Mail und App-Benachrichtigung informiert. Der Auszahlungsplan enthält die Liste der Kunden, die zur Auszahlung berechtigt sind.

Aus Sicherheits- und regulatorischen Gründen werden berechtigte Nutzer gebeten, ihr Celsius-Konto mit bestimmten relevanten Informationen zu aktualisieren, bevor Auszahlungen bearbeitet werden. Die Celsius-App hält Sie über alle notwendigen Informationen auf dem Laufenden.

Seit Juni sind die Kundengelder bei Abhebungen eingefroren, und das Unternehmen schuldet seinen 1,7 Millionen Kunden rund 4,7 Milliarden Dollar.

Nach dem Zusammenbruch von Terra/Luna gehörte die Kreditplattform zu den ersten großen Krypto-Unternehmen, die Insolvenz anmelden mussten. Ihr ehemaliger CEO, Alex Mashinsky, wird von der New Yorker Anwältin Letitia James verklagt. Sie wirft ihm vor, Hunderttausende Anleger um Milliarden von Dollar betrogen zu haben. Mashinsky weist die Vorwürfe weiterhin zurück.

Häufig gestellte Fragen

 1. Ist eine Auszahlung ein einmaliges Ereignis oder kann ich mehrmals Geld abheben?

Berechtigte Nutzer können beliebig viele Auszahlungen bis zum zulässigen Auszahlungsbetrag durchführen, sofern ihr Guthaben ausreicht, um die Kosten der Transaktion zu decken.

2. Was soll ich tun, wenn ich mich gerade nicht an einem Ort befinde, an dem ich auf meine Celsius-App zugreifen kann?

Die Sicherheit Ihrer Daten und Vermögenswerte hat für das Unternehmen weiterhin höchste Priorität. Möglicherweise können Sie von Ihrem aktuellen Standort aus nicht auf die Celsius- App zugreifen. Wir bitten Sie, Ihre berechtigten digitalen Vermögenswerte abzuheben, sobald Sie sich wieder in einem Gebiet befinden, in dem der Zugriff auf Celsius möglich ist, oder sich an den Kundendienst zu wenden.

3. Was passiert, wenn ich meine digitalen Vermögenswerte nicht abheben möchte?

Es obliegt dem berechtigten Nutzer, seine digitalen Vermögenswerte abzuheben. Werden die Vermögenswerte nicht abgehoben, verbleiben sie Celsius- vorbehaltlich künftiger Gerichtsentscheidungen

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Haftungsausschluss. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Anlageberatung dar. Cryptopolitan/ übernimmt keine Haftung für Investitionen, die auf Grundlage der Informationen auf dieser Seite getätigt werden. Wirtronempfehlen dringend, vor jeder Anlageentscheidung eigene Recherchen durchzuführendent oder einen qualifizierten Fachmann zu konsultieren

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