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US-Gericht kippt Telegram-Token-Abstimmung und gibt der SEC Recht

VonTaha FarooquiTaha Farooqui
Lesezeit: 2 Minuten
US-Gericht kippt Telegram-Token-Abstimmung und gibt der SEC Recht

Der US-amerikanische Gerichtshof hat sich in der Angelegenheit des Telegram-Tokens auf die Seite der Securities and Exchange Commission (SEC) gestellt und TON als Wertpapier eingestuft.

Das New Yorker Gericht hat festgestellt, dass Telegram, da es beabsichtigt, seine TON-Token auf dem Sekundärmarkt zu verkaufen, diese gemäß dem Howey-Test als nicht registrierte Wertpapiere betrachten würde.

Die geplante Ausgabe des Gram-Tokens durch Telegram ist kürzlich auf ein weiteres Hindernis gestoßen. Die US-Börsenaufsicht SEC stellte einen Sonderantrag, woraufhin ein Gericht in den USA die Messenger-Plattform Telegram untersagte, den für nächsten Monat geplanten Ausgabeprozess fortzusetzen.

Das Gericht vereitelt den Telegram-Token-Traum

Am 24. März erklärte der Richter P. Kevin Castel vom Southern District Court in New York, die SEC habe begründete Anschuldigungen gegen die Messaging-Plattform Telegram wegen des Verkaufs nicht registrierter Wertpapiere. Weiterhin führte der Richter aus, der Token-Verkauf von Telegram im Wert von 1,7 TON weise Ähnlichkeiten mit einer Struktur auf, die darauf abziele, den Gewinn der Käufer zu maximieren.

Der Richter erwähnte auch den Status des Howey-Tests, der 1946 vom Obersten Gerichtshof der USA entwickelt wurde. Mit diesem Test wird festgestellt, ob eine Transaktion als Investmentvertrag gilttracunterliegt.

US-Gerichtsentscheidung zum Telegram-Token TON

Im Oktober 2019 geriet Telegram in einen Konflikt, als die SEC als Wertpapieraufsichtsbehörde den Verkauf der Telegram-Token untersagte. Die SEC erklärte daraufhin, dass der Verkauf der TON-Token im Jahr 2018 gemäß dem Howey-Test als nicht registrierte Wertpapiere eingestuft worden sei.

Telegram argumentierte, dass die Plattform bereits vor dem ersten Token-Verkauf eine Mitteilung gemäß Formular D 506(c) über ein befreites Wertpapierangebot eingereicht habe. Daher sei sie berechtigt gewesen, ihre Token an akkreditierte Anleger zu verkaufen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass Telegram, da sie die Token auf Sekundärmärkten verkaufen wollte, keine Sondergenehmigung erhalten könne.

Titelbild von Telegram

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Taha Farooqui

Taha Farooqui

Taha ist spezialisiert auf Texterstellung und -übersetzung. Sein Ziel ist es, über Kryptowährungen und Blockchain sowohl auf Englisch als auch in den lokalen Dialekten des Nahen Ostens zu berichten. Er hat bereits an der Erstellung, Übersetzung und Lokalisierung von Materialien zu diesen Themen mitgewirkt.

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