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Die US-Börsenaufsicht SEC veröffentlicht detaillierte Leitlinien zur Verwahrung von Krypto-Wertpapieren durch Broker-Dealer.

In diesem Beitrag:

  • Die Abteilung für Handel und Märkte der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC veröffentlichte eine Erklärung, in der die Anwendung der Anforderungen an den physischen Besitz gemäß Regel 15c3-3 auf Broker-Dealer erläutert wurde.
  • Es wurden fünf spezifische Umstände dargelegt, unter denen die US-Börsenaufsicht SEC keine Einwände gegen die Anerkennung des physischen Besitzes als gültiges Mittel zurdenterheben würde.
  • Kommissarin Hester M. Peirce gab eine zustimmende Erklärung ab, in der sie die Klarheit lobte und zu zügigen Empfehlungen über mögliche Änderungen der Regel 15c3-3 aufrief.

Die Abteilung für Handel und Märkte der US-Börsenaufsicht SEC hat heute eine Stellungnahme zur Anwendung von Regel 15c3-3 bezüglich der Anforderungen an den physischen Besitz von Wertpapieren für Broker-Dealer veröffentlicht. Laut der Stellungnahme werden fünf spezifische Umstände dargelegt, unter denen die SEC den physischen Besitz nicht als gültigesdentanerkennen würde. 

Die Stellungnahme soll detaillierte Hinweise geben, wie Broker-Dealer ihren Verwahrungspflichten für Krypto-Wertpapiere gemäß den geltenden Bundesvorschriften nachkommen können. Die US-Börsenaufsicht SEC erklärte, die Stellungnahme sei Teil der Bemühungen, die Anwendung der Bundeswertpapiergesetze auf Krypto-Wertpapiere zu präzisieren. SEC-Kommissarin Hester M. Peirce lobte die Klarheit der Stellungnahme und forderte zügige Empfehlungen zu möglichen Änderungen der Regel 15c3-3. 

Die neue Leitlinie der US-Börsenaufsicht SEC zielt auf Absatz (b)(1) der Regel 15c3-3 ab. 

Krypto-Wertpapiere werden Erklärung als tokenisierte Darstellungen von Aktien oder Anleihen definiert, die auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) aufgezeichnet sind defi Die neue Richtlinie ist Teil von Absatz (b)(1) der Regel 15c3-3 des US-amerikanischen Wertpapierhandelsgesetzes von 1934 (Securities Exchange Act of 1934). Diese Regel erlaubt und regelt, dass Broker-Dealer unverzüglich den physischen Besitz oder die Kontrolle über alle vollständig eingezahlten und mit Überschussmarge hinterlegten Wertpapiere für Kundenkonten erlangen und aufrechterhalten können.

Die Abteilung für Handel und Märkte der US-Börsenaufsicht SEC stellte klar, dass die neuen Richtlinien für alle Broker-Dealer gelten, die Krypto-Assets für Kunden handeln, einschließlich Unternehmen, die sowohl im traditionellen Wertpapierhandel als auch im Handel mit digitalen Vermögenswerten tätig sind. Die Veröffentlichung erfolgte nach Anfragen von Marktteilnehmern, die sich eine klarere Regelung für Blockchain-basierte Vermögenswerte wünschten.

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Laut der Abteilung für Handel und Märkte der US- SEC beschränken sich die Ansichten auf den physischen Besitz und erstrecken sich nicht auf den Kontrollaspekt, mit Ausnahme der Regeln zur finanziellen Verantwortung von Broker-Dealern und zusätzlicher Anforderungen des US-amerikanischen Wertpapierrechts. Die Mitarbeiter wiesen darauf hin, dass die Stellungnahme keine Rechtskraft entfaltet, geltende Gesetze nicht ändert und keine neuen oder zusätzlichen Verpflichtungen begründet.

Hester M. Peirce, Kommissarin der US-Börsenaufsicht SEC, veröffentlichte eine separate Stellungnahme , in der sie die Klarheit der neuen Regelung lobte. Sie erklärte, die Leitlinien böten nun wertvolle Klarheit für Broker-Dealer, die Verwahrungsdienstleistungen anbieten möchten, insbesondere durch die Anforderungen an den Schutz privater Schlüssel, die den Best Practices der Branche entsprächen. Peirce dankte Jamie Selway, Direktor der Abteilung Handel und Märkte, und den Mitarbeitern für ihren Einsatz und forderte die Abteilung auf, Empfehlungen für die gesamte Kommission zur Änderung von Regel 15c3-3 vorzubereiten, um die Verwahrung von Krypto-Assets vollständig zu berücksichtigen.

Die US-Börsenaufsicht SEC gibt fünf Bedingungen für die Einhaltung der Vorschriften zum Besitz von Kryptowährungen heraus

Mitarbeiter der Krypto-Taskforce der SEC haben fünf Fälle benannt, in denen sie keine Maßnahmen gegen einen Broker-Dealer empfehlen würden, der physische Krypto-Wertpapiere von Kunden in Besitz nimmt. Der erste Fall setzt voraus, dass der Broker-Dealer, der die direkte Verwahrung führt, sofortigen Zugriff auf das Asset hat und technisch in der Lage ist, es über die Blockchain zu übertragen.

Zweitens muss der Broker-Dealer angemessene, schriftliche Richtlinien und Verfahren für gründliche Bewertungen der Blockchain und der zugehörigen Netzwerke festlegen, aufrechterhalten und durchsetzen. Die US-Börsenaufsicht SEC wies ferner darauf hin, dass die Bewertungen vor Beginn der Verwahrung und in angemessenen Abständen danach durchgeführt werden müssen.

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Laut der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC (Abteilung Handel und Märkte) zählen zu den wichtigsten Bewertungskriterien für Blockchains die Zuverlässigkeit der Performance, die Transaktionsgeschwindigkeit und der Durchsatz, die Skalierbarkeit für erhöhte Aktivität, die Ausfallsicherheit und die Sicherheitsmerkmale. Darüber hinaus erklärte die SEC, dass Konsensmechanismen, der Wartungsaufwand, die Erweiterbarkeit um neue Funktionen, die Transparenz des Quellcodes und die Dokumentation wesentliche Bewertungsfaktoren darstellen.

Gemäß den neuen Richtlinien sollen auch Governance-Prozesse wie Protokoll-Upgrades, Änderungen, Airdrops und Token-Tauschgeschäfte überprüft werden, um Schwächen aufzudecken, die den Besitz beeinträchtigen könnten. 

Der dritte Umstand der Abteilung verhindert die Inanspruchnahme des Besitzes, wenn dem Broker-Dealer wesentliche Sicherheitslücken, operative defiund andere potenzielle Risiken bekannt sind, die direkt mit der Verwahrung von Vermögenswerten auf der jeweiligen Blockchain verbunden sind,dent von Markt- oder Reputationsbedenken. 

Der vierte Umstand erfordert, dass der Broker-Dealer über solide Richtlinien, Verfahren und Kontrollen verfügt, die mit den Best Practices der Branche beim Schutz privater Schlüssel vor Diebstahl übereinstimmen. 

Schließlich erfordert der fünfte Umstand vorab festgelegte Richtlinien und Verfahren, die potenzielle Störungen abfangen. Diese Verfahren greifen bei Ereignissen wie Blockchain-Fehlfunktionen oder -Ausfällen. Darüber hinaus sollten die vorab festgelegten Vorkehrungen Mechanismen zur Umsetzung von Gerichtsbeschlüssen zur Beschlagnahme, zum Einfrieren oder Vernichten von Token oder Blockchain-Transfers beinhalten. 

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