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TeraExchange wurde von der US-Rohstoffaufsichtsbehörde wieder als Swap-Handelsplattform zugelassen

In diesem Beitrag:

Die US-amerikanische Commodity Futures Trading Commission ( CFTC ) hat dem Kryptowährungsunternehmen TeraExchange den Status einer Swap Execution Facility (SEF) wieder zuerkannt. TeraExchange gehörte zu den ersten Unternehmen, die von der Aufsichtsbehörde als SEF anerkannt wurden. Allerdings hatte die CFTC die Börse aufgrund fehlender Handelsaktivitäten zwischenzeitlich als inaktiv eingestuft.

Die CFTC entzieht TeraExchange den Status als Swap Execution Facility

Eine Mitteilung der US-amerikanischen Rohstoffaufsichtsbehörde bestätigte am Montag die Wiederzulassung der Börse als Swap-Handelsplattform. TeraExchange ist eine Tochtergesellschaft der Tera Group Inc. und gleichzeitig eine Gesellschaft mit Sitz in Delaware. Die Anordnung der Aufsichtsbehörde trat am Montag in Kraft und lautet wörtlich:

Die Commodity Futures Trading Commission (CFTC) hat TeraExchange, LLC eine Wiederzulassungsanordnung erteilt, mit der deren Registrierungsstatus als Swap Execution Facility (SEF) wiederhergestellt wird. Die Anordnung ist ab heute wirksam und wurde gemäß Abschnitt 5 des Commodity Exchange Act und den CFTC-Vorschriften 37.3(b) und 37.3(d) erlassen

SEFs, die bei der CFTC registriert sind

Nach der Bekanntmachung erhielt die Börse vor vier Jahren von der Aufsichtsbehörde den Status einer Swap-Handelsplattform. TeraExchange führt außerdem bitcoin -Forward- trac und betreibt einen bitcoin -Preisindex . Die Börse wurde jedoch als inaktiv eingestuft, da seit ihrer Registrierung bei der CFTC etwa drei Jahre lang keine Handelsaktivität auf der Plattform festgestellt wurde.

Siehe auch:  Krypto-Anwalt John Deaton unterstützt Coinbase in SEC-Klage

Nachdem Haven wieder als Swap Execution Facility (SEF) zugelassen wurde, teilte die Aufsichtsbehörde in ihrem Bericht mit, dass derzeit etwa 19 SEFs bei ihr registriert sind. SEFs sind von der CFTC anerkannte Handelsplattformen, die OTC-Produkte unter der Aufsicht der Aufsichtsbehörde abwickeln. 

Erwähnenswert ist, dass eine Auseinandersetzung zwischen der Aufsichtsbehörde und TeraExchange gab, in der die CFTC der Börse vorwarf, Scheinhandel und vorab vereinbarte Transaktionen nicht unterbunden zu haben. Bei der betreffenden Transaktion handelte es sich jedoch lediglich um einen nicht wettbewerbsorientierten Verkauf, der durchgeführt wurde, um die Plattform von Tera zu testen.

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