Ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums mit Steuervorschriften weist Investoren auf ihre Pflicht hin, alle Kryptowährungstransaktionen zu erfassen und zu melden. Verstöße gegen die Richtlinien können als Steuerhinterziehung geahndet werden, wie die deutsche Presse unter Berufung auf Experten berichtet, die die Aktualisierung erläuterten.
Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen ( BMF ), das Anfang März veröffentlicht wurde, befasst sich erneut mit der Besteuerung von Krypto-Gewinnen, drei Jahre nachdem sich das Ministerium erstmals mit dem Thema auseinandergesetzt hatte. Experten, die von der Wirtschaftswoche zitiert wurden, merkten an, dass das Dokument offene Fragen .
Langfristige Bitcoin Investitionen bringen in Deutschland Steuervorteile
Laut dem Rundschreiben müssen Anleger, die Kryptowährungen mehr als ein Jahr nach dem Kauf verkaufen, die Differenz nicht versteuern. Gewinne aus privaten Verkäufen unter 1.000 € im Kalenderjahr 2024 sind ebenfalls steuerfrei. Zuvor lag diese jährliche Grenze bei 600 €.
„Dieses Schreiben schafft mehr Klarheit für alle, die mit Kryptowährungen handeln“, kommentierte Werner Hoffmann, Gründer des Krypto-Steuerdienstleisters Pekuna. „Bestehende Punkte wurden formuliert und im Lichte der aktualisierten Steuerregeln detaillierter ausgearbeitet“, fügte er in den sozialen Medien hinzu.
Hoffmann hob einige der Änderungen in einem LinkedIn-Beitrag hervor. Dazu gehören die Ersetzung des Begriffs „virtuelle Währungen“ durch den von der EU übernommenen Begriff „Krypto-Assets“, eine klarere Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten digitaler Token sowie zusätzliche Informationen zur steuerlichen Behandlung von Airdrops und Hard Forks.
Ein Bericht des deutschen Krypto-Nachrichtenportals BTC Echo wies zudem darauf hin, dass Einkünfte aus Staking und Kreditvergabe steuerfrei bleiben, sofern die einjährige Haltefrist überschritten wird. Weiterhin wurde betont, dass lediglich der Verkauf von BTC und ähnlichen Kryptowährungen gegen Fiatwährungen wie den Euro oder deren Umtausch in andere Kryptowährungen steuerpflichtig sind, während interne Überweisungen zwischen einzelnen Krypto-Wallets nicht der Besteuerung unterliegen.
Verstöße gegen die Steuervorschriften können zu Anklagen wegen Steuerhinterziehung führen
„Wer gegen die Richtlinien verstößt, macht sich im schlimmsten Fall der Steuerhinterziehung schuldig und muss mit Konsequenzen rechnen“, warnt die Wirtschaftswoche. Die Steuervorschriften legen nahe, dass Kryptobesitzer jede Transaktion mit ihren digitalen Vermögenswerten dokumentieren sollten, so das Fazit des deutschen Wochenblatts.
Der Krypto-Steuerberater Matthias Steger wies darauf hin, dass Steuerzahler genaue Aufzeichnungen über alle Transaktionen, einschließlich gezahlter Gebühren, führen sollten, da die Finanzbehörden am Ende des Jahres neben Nachweisen über die Kryptobestände auch solche Aufzeichnungen verlangen könnten.
Von Investoren wird außerdem erwartet, dass sie bereit sind, Informationen über bestehende Konten auf zentralisierten Plattformen wie Kryptowährungsbörsen sowie eine Übersicht über die Kauf- und Verkaufspreise einzelner Krypto-Positionen preiszugeben, wie der Wiwo-Artikel am Sonntag enthüllte.
BMF ebnet den Weg für Vereinbarungen mit Krypto-Steuerzahlern
In einem kürzlich erschienenen Beitrag wies Steger zudem darauf hin, dass Gutverdiener nach den aktualisierten Steuerregeln unter Umständen vertragliche Vereinbarungen mit dem Finanzamt abschließen können trac Zwar wird dabei nicht wie in anderen Ländern eine pauschale Abfindung für fällige Steuern gezahlt, doch diese Option, die als „tatsächliche Vereinbarung“ bezeichnet wird, bindet beide Parteien an die trac festgelegten Fakten, erklärte der Experte.
Die Vereinbarung kann dazu dienen, die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden bei der Schließung bereits gemeldeter Lücken in den Steuererklärungen zu stärken. Dies könnte beispielsweise bei Einkünften der Fall sein, die in früheren Steuerzeiträumen aus dem Handel auf einer nicht mehr existierenden Plattform erzielt wurden, etwa einer insolventen Börse, was die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage erschwert.
„Ich denke, wenn man durch angemessene Offenlegung und Formulierung ein Strafverfahren elegant vermeidet, hat ein solchertracseinen Reiz. Man versucht, eine angemessene Lösung zu finden und natürlich keine Strafzahlung zu kassieren; man erzielt eine verbindliche Einigung in der Angelegenheit und damit auch in der Steuerfrage, und beide Seiten haben Rechtssicherheit“, erläuterte Matthias Steger.

