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Oberster Gerichtshof stoppt Bidens Vorgehen gegen soziale Medien – Warum?

VonJai HamidJai Hamid
2 Minuten Lesezeit
Oberster Gerichtshof stoppt Bidens Vorgehen gegen soziale Medien. Warum?

Oberster Gerichtshof stoppt Bidens Vorgehen gegen soziale Medien. Warum?

  • Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Bemühungen der Biden-Regierung, Social-Media-Plattformen zur Entfernung „irreführender“ Inhalte, insbesondere solcher über COVID-19, zu bewegen, vorläufig gestoppt.
  • In der von den republikanischen Generalstaatsanwälten von Missouri und Louisiana angeführten Klage wurde behauptet, dieser Schritt verletze die Rechte des Ersten Verfassungszusatzes.
  • Im Kern der Debatte geht es um den Unterschied zwischen „Überredung“ und „Zwang“, wenn es darum geht, Plattformen zur Zensur von Inhalten zu bewegen.

Die jüngste, umstrittene Entscheidung der Biden-Regierung, Social-Media-Giganten aufzufordern, ihrer Ansicht nach „irreführende“ Inhalte, insbesondere im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, zu entfernen, ist ins Stocken geraten. Der der USA hat sich eingeschaltet und Zweifel daran geäußert, ob das Weiße Haus seine verfassungsmäßigen Befugnisse überschritten hat.

Ein Kampf zwischen Redefreiheit und Zwang

Als die Biden-Administration versuchte, Social-Media-Plattformen wie Facebook von Meta Platforms, YouTube von Alphabet und X Corp (ehemals Twitter) zur Zensur von Beiträgen zu drängen, hatte sie den darauf folgenden Aufschrei wohl nicht vorhergesehen.

Ihr Vorgehen stieß auf Widerstand, vorwiegend aus konservativen Kreisen, was schließlich in einer Klage gipfelte, die von den republikanischen Generalstaatsanwälten von Missouri und Louisiana angeführt und von einer Gruppe besorgter Social-Media-Nutzer unterstützt wurde. Diese Personen und Amtsträger beklagten, was sie als Verletzung der im ersten Verfassungszusatz garantierten Rechte – einem Grundpfeiler der amerikanischen Demokratie – ansahen.

Im Kern der Angelegenheit liegt die Unterscheidung zwischen „Überredung“ und „Nötigung“. Das Justizministerium argumentiertedent, Bidens Team habe lediglich versucht, seinen Einfluss geltend zu machen – ein Vorgehen, das jede vorherige Regierung im Interesse des Gemeinwohls als notwendig erachtet hätte.

Aber überschreitet die Anregung oder gar das Drängen auf die Entfernung bestimmter Inhalte diese heikle Grenze zur Nötigung? Dies ist zur entscheidenden Frage geworden.

Der Weg zum Eingreifen des Obersten Gerichtshofs

Das erste Urteil in dieser Angelegenheit fällte der in Louisiana ansässige US-Bezirksrichter Terry Doughty im Juli. In einer umstrittenen Entscheidung behauptete er, Bidens Bemühungen gingen über bloße Vorschläge hinaus.

Seinen Angaben zufolge war ein spürbarer Zwang im Spiel, da namhafte Plattformen unter Druck gesetzt wurden, Beiträge sowohl über COVID-19 als auch über Betrugsvorwürfe bei den Wahlen 2020 zu unterdrücken, bei denen Biden zum Präsidenten aufstieg.

Die anschließende Berufung vor dem in New Orleans ansässigen 5. US-Berufungsgericht bestärkte diese Ansicht nur noch. Dessen Richtergremium, das überwiegend aus von Republikanern ernannten Richtern bestand, teilte Doughtys Auffassung.

Das Berufungsgericht des 5. Bezirks schloss sich Doughty jedoch nicht vollständig an. Zwar bestätigte es den Kern seines Urteils, hob aber einen wesentlichen Teil der von ihm erlassenen einstweiligen Verfügung auf, die zuvor die Interaktion der Regierung mit diesen Plattformen eingeschränkt hatte.

Übrig blieb eine prägnante Richtlinie, eine engere Verfügung, die besagte, dass wichtige Institutionen, darunter das Weiße Haus, die US-amerikanischen Zentren für Krankheitskontrolle und -prävention (CDC) und das FBI, bei ihren Aktivitäten mit diesen Plattformen nicht über das Ziel hinausschießen dürften.

Als der Stichtag näher rückte, suchte die Biden-Administration, wenig überraschend, die Intervention der höchsten Rechtsinstanz des Landes – des Obersten Gerichtshofs.

Ihr Hauptargument drehte sich um die Gültigkeit der Klage; sie stellten in Frage, ob die Kläger in diesem Fall überhaupt klagebefugt seien.

Die Regierung brachte außerdem vor, die Entscheidung des 5. Berufungsgerichts sei grundsätzlich fehlerhaft und stütze sich auf „schlechtdefi“ Auslegungen des Zwangs.

Der Oberste Gerichtshof, vertreten durch den konservativen Richter Samuel Alito, nahm jedoch eine vorsichtige Haltung ein. Alitos Entscheidung setzte das Urteil des unteren Gerichts zwar vorläufig aus, ließ aber Raum für weitere Entwicklungen, da er die Entscheidung lediglich bis zum 22. September festsetzte.

Inmitten dieses juristischen Tauziehens blieb der Generalstaatsanwalt von Missouri, Andrew Bailey, unnachgiebig und deutete zukünftige Konfrontationen an, indem er versprach, alle Verantwortlichen für die Zensur zur Rechenschaft zu ziehen.

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Jai Hamid

Jai Hamid

Jai Hamid berichtet seit sechs Jahren über Kryptowährungen, Aktienmärkte, Technologie, die Weltwirtschaft und geopolitische Ereignisse mit Markteinfluss. Sie hat für Blockchain-Fachpublikationen wie AMB Crypto, Coin Edition und CryptoTale Marktanalysen, Berichte über große Unternehmen, Regulierungen und makroökonomische Trends verfasst. Sie absolvierte die London School of Journalism und präsentierte ihre Kryptomarkt-Analysen bereits dreimal in einem der führenden afrikanischen Fernsehsender.

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