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Die SEC lehnt den Antrag von Hex-Gründer Richard Heart auf Abweisung des Verfahrens ab

VonVignesh KarunanidhiVignesh Karunanidhi
Lesezeit: 2 Minuten
Die SEC lehnt den Antrag des HEX-Gründers Richard Heart auf Abweisung des Verfahrens ab
  • Die SEC hat sich gegen den Antrag von Hex-Gründer Richard Heart auf Abweisung der gegen ihn erhobenen Klage ausgesprochen.
  • Der Fall beinhaltet Vorwürfe nicht registrierter Wertpapierangebote im Gesamtwert von 1 Milliarde Dollar.
  • In der Klage wird behauptet, dass Hex, PulseChain und Pulse X Wertpapiere seien.

Die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat sich gegen den Antrag von Hex-Gründer Richard Heart auf Abweisung der gegen ihn erhobenen Klage ausgesprochen. Die SEC argumentierte zudem, dass sie für die Fortführung des Verfahrens zuständig sei.

Die Kommission widersprach Hearts Antrag auf Abweisung der Klage mit der Begründung, dass „Heart in seinem Antrag an das Gericht, alle gegen ihn erhobenen Ansprüche abzuweisen, die gut begründeten Behauptungen der Klage und das anwendbare Recht missachtet“

Die SEC wirft Heart vor, 1 Milliarde Dollar durch nicht registrierte Wertpapierangebote eingesammelt zu haben

Bereits 2023 reichte die SEC eine Klage gegen Richard Schueler, auch bekannt als Heart, ein, weil er über nicht registrierte Angebote seiner Kryptoprojekte Hex, PulseChain und Pulse X mehr als eine Milliarde Dollar eingenommen hatte.

Die Agentur führte in ihrer Klage an, dass Heart die Anlegergelder unangemessen für die Zurschaustellung eines verschwenderischen Lebensstils verwendet habe. Dazu gehörten der Kauf von Designermarken, Luxusautos und sogar eines seltenen schwarzen Diamanten im Wert von weit über 4 Millionen Dollar.

Hearts Anwälte verteidigten ihn jedoch und erklärten, er habe Investoren keine expliziten Versprechungen gemacht. Sie wiesen darauf hin, dass Hearts Projekte dezentralisiert seien, ähnlich wie Bitcoin. Zudem fügten sie hinzu, dass Heart außerhalb der USA lebe und somit nicht der Zuständigkeit der SEC unterliege.

Heart verspricht bis zu 38 % Rendite für das Staking von HEX

Die SEC hält an ihrer Klage fest und hob Hearts Teilnahme an verschiedenen Präsenz- und Online-Veranstaltungen in den USA sowie seine Marketingaktivitäten zur Gewinnung US-amerikanischer Investoren hervor. Die Anwälte der SEC erklärten: „Heart kann sich der Zuständigkeit des Gerichts nicht entziehen, indem er sich einfach darauf beruft, dass er im Ausland lebt.“

Die Regulierungsbehörde ging auch auf den Staking-Mechanismus des HEX-Tokens ein. Laut einer Mitteilung der SEC bewarb Heart potenzielle Renditen von bis zu 38 % für das Staking des HEX-Tokens.

Die SEC betonte hinsichtlich des Investitionsvolumens, dass Investoren über 354 Millionen Dollar in PulseChain investiert hätten.

Laut den neuesten Daten von CoinMarketCapist Pulsechain (PLS) um 88,5 % gegenüber seinem Allzeithoch im Mai 2023 gefallen. Auch HEX verzeichnet einen ähnlichen Kursverfall; der Token liegt über 84 % unter seinem Höchststand. Die Klage, in der behauptet wird, es handele sich bei diesen Token um Wertpapiere, hat ihren Wert ebenfalls stark beeinträchtigt.

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