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Südafrika strebt Änderungen der Verordnung 28 an, um Pensionsfonds von Krypto-Investitionen auszuschließen

VonEdith MuthoniEdith Muthoni
Lesezeit: 2 Minuten
SA

Zusammenfassung (TL;DR)

  • Südafrika (SA) arbeitet derzeit an der Änderung von Paragraph 28 seiner Finanzgesetze. Die Änderungen werden, sobald sie ratifiziert sind, Pensionsfonds die Investition in Kryptowährungen.
  • Private-Equity-Gesellschaften hatten eine Gesetzeslücke ausgenutzt, um bis zu 2,5 % ihres Vermögens in Kryptowährungen zu investieren. Die vorgeschlagenen Gesetze defiKrypto-Assets weit gefasst und schließen nun auch Non-Fungible Tokens (NFTs) ein. 

Südafrika strebt Änderungen an einer Verordnung an, die Auswirkungen auf den Umgang von Pensionsfonds mit Kryptowährungen haben wird. Sollten die Gesetze verabschiedet werden, wäre es Pensionsfonds untersagt, in Kryptowährungen zu investieren.

Diese Änderungen betreffen Paragraph 28 des nationalen Pensionsfondsgesetzes. Sie regeln, wie Pensionsfonds die Gelder ihrer Mitglieder anlegen. Ziel ist es, die Risiken für die Gelder der Mitglieder zu reduzieren, indem die Anlagemöglichkeiten der Pensionsfonds kontrolliert werden.

Südafrikas Finanzminister Enoch Godongwana hat den 12. November als Frist für öffentliche Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen festgelegt. Dieser Zeitplan bedeutet, dass das Land die Gesetze noch in diesem Jahr verabschieden könnte.

Private-Equity-Gesellschaften (PFs) haben in der Vergangenheit eine Gesetzeslücke ausgenutzt, um in Kryptowährungen. Sie taten dies, indem sie sich auf Regelungen zu „anderen Vermögenswerten“ stützten. Die PFs interpretierten diese Regelungen so, dass sie maximal 2,5 Prozent ihres Vermögens in digitale Währungen investieren durften.

Umfassende Krypto- defi

Mit den vorgeschlagenen Gesetzen gehört das der Vergangenheit an. Godongwanas Gesetzesentwurf verbietet Pensionsfonds ausdrücklich Investitionen in Krypto-Assets. Ein Teil des Gesetzes lautet: „Ein [Pensions-]Fonds darf weder direkt noch indirekt in Krypto-Assets investieren.“

Dieser Gesetzesentwurf ist im südafrikanischen Regierungsanzeiger verfügbar und präzisiert die Klausel zu den „sonstigen Vermögenswerten“.

Darüber hinaus enthalten die Gesetze eine umfassende defivon Kryptowährungen. Neben privat emittierten Krypto-Assets umfasst die Beschreibung auch NFTs. Zudem berücksichtigt das Gesetz zukünftige Entwicklungen im Bereich digitaler Vermögenswerte.

Dieser Entwurf erklärt Krypto-Assets als Werte in digitaler Form. Ein solches Asset ist kein Produkt der südafrikanischen Zentralbank (SARB). Es kann jedoch von Privatpersonen und juristischen Personen in digitaler Form gehandelt, transferiert und gespeichert werden.

Darüber hinaus nutzt dieses Asset Kryptographie und DLT-Technologie. Neben Zahlungen dient es auch als Anlageinstrument, das enjverschiedene Nutzenmöglichkeiten

Der Entwurf schließt jedoch staatliche oder von der SARB ausgegebene Krypto-Assets aus. Dieser Ausschluss erfolgt möglicherweise in Erwartung der Einführung einer digitalen Zentralbankwährung (CBDC).

Südafrikanische Regulierungsbehörden drängen auf Krypto-Kontrollen

Godongwanas Entwurf folgt dem Drängen der Regulierungsbehörden des Landes auf einen soliden Rahmen zur Regulierung der DLT-Branche. So hat beispielsweise die Intergovernmental Fintech Working Group (IFWG) des Landes die Kontrolle des Kryptosektors gefordert.

In einem kürzlich erschienenen Papier schlägt die IFWG ein Zustandsmanagement für Krypto-Asset-Dienstleister (CASP) vor. Die Organisation empfiehlt, den Prozess phasenweise anzugehen.

Die IFGW hat ihre Vorschläge in drei Kategorien unterteilt. Erstens verpflichtet sie CASPs zur Einhaltung der Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie müssen Transaktionen über 1817 US-Dollar melden.

Der zweite Vorschlag betrifft die Kontrolle grenzüberschreitender Kryptotransaktionen. Das Papier des IGWF empfiehlt, dass die SARB diese Zahlungen überwacht und reguliert. 

Schließlich setzt sich die IFWG für die Anerkennung von Krypto-Assets als Finanzprodukte ein und fordert zu diesem Zweck die Lizenzierung von CASPs. Diese Lizenzierung würde deren Aufsicht ermöglichen und den Verbraucherschutz gewährleisten.

Die Gruppe betont, dass sie keine Kryptowährungen befürwortet und erklärt ihre Position mit mehreren Faktoren. Dazu gehören das Bedürfnis, verantwortungsvolle Innovationen voranzutreiben und Betrugsaktivitäten in diesem Sektor zu verhindern.

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Edith Muthoni

Edith Muthoni

Edith ist Finanzjournalistin, Traderin und Coach für persönliche Finanzen mit Schwerpunkt auf Anlageberatung im Fintech-Sektor. Zu ihren Fachgebieten gehören Aktien, Kryptowährungen, Blockchain und Krypto-Investitionen.

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