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Die US-Regierung strebt eine Einziehung von 392,9 Millionen Dollar als Teil der Verurteilung eines Mitverschwörers im OneCoin-Fall an

In diesem Beitrag:

Die US-Behörden streben derzeit die Einziehung von Vermögenswerten gegen Mark Scott an, einen verurteilten des OneCoin -Skandals. Er half anderen OneCoin-Mittätern bei der Geldwäsche von 392.940.000 US-Dollar, die aus ihrem betrügerischen Kryptowährungsgeschäft stammten. Scott wurde Berichten zufolge wegen Verschwörung zur Geldwäsche und Bankbetrug angeklagt.

OneCoin-Mitverschwörer wegen Geldwäsche verurteilt

Laut einem am Dienstag beim Bezirksgericht des südlichen Bezirks von New York eingereichten Schreiben strebt die US-Regierung gegen Mark Scott, den verurteilten Mittäter des OneCoin-Skandals, eine hohe Geldstrafe in Höhe von rund 392.940.000 US-Dollar an. Sollte die Geldstrafe verhängt werden, würde sie Teil seiner Strafe sein.

Die US-Regierung beantragte außerdem die Einziehung von Scotts Anteilen an bestimmten Bankkonten und weiteren Vermögenswerten. Darüber hinaus beantragte sie eine einstweilige Verfügung gegen den Verurteilten. Laut Bericht sollte damit sichergestellt werden, dass Scott bis zur ordnungsgemäßen Einziehung durch die Vereinigten Staaten keinen Zugriff auf diese Vermögenswerte hat.

Wie Scott bei der Geldwäsche von OneCoin half 

Scott, ein ehemaliger Equity-Partner bei Locke Lord LLP, soll den OneCoin-Mittätern geholfen haben, rund 400 Millionen Dollar zu waschen, indem er eigens zu diesem Zweck einen Investmentfonds gründete. Der New Yorker Staatsanwalt Geoffrey S. Berman kommentierte:

Siehe auch:  Die Top-Krypto-Tweets des Tages – 13. Dezember

„Mark S. Scott, ein Equity-Partner einer renommierten internationalen Anwaltskanzlei, nutzte sein Fachwissen als erfahrener Unternehmensanwalt, um gefälschte Investmentfonds zu gründen, mit denen er Hunderte Millionen Dollar an Betrugsgeldern wusch.“

Im Gegenzug erhielt er über 50 Millionen Dollar, die er, wie berichtet, für Luxusartikel und Immobilien ausgab. Die Urteilsverkündung ist für den 9. Oktober 2020 angesetzt.

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