Das US-amerikanische Urheberrechtsamt hat entschieden, dass Kunstwerke, die durch KI erzeugt wurden, nicht unter das Urheberrecht fallen. Dies geht aus neuen Entscheidungen hervor, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI in der Kunstbranche getroffen wurden.
Dies geschieht vor dem Hintergrund von Debatten über die Rolle der KI in diesem Sektor und deren zukünftige Entwicklung. Das US-amerikanische Urheberrechtsamt ist zu dem Schluss gekommen, dass unredigierte, von KI erstellte Werke keinen Anspruch auf bundesweiten Urheberrechtsschutz haben.
Das US-amerikanische Urheberrechtsamt vertritt die Auffassung, dass ohne menschliches Zutun kein Schutz möglich ist
Laut einem Bericht ist diese Entscheidung Teil von KI-Initiativen, die ins Leben gerufen wurden, um die zahlreichen rechtlichen Fragen zu beantworten, die nach dem Boom im KI-Sektor auf dem Markt aufgetreten sind. Zu diesen Fragen gehört die, ob die Urheberrechtsklausel der Verfassung den Schutz von KI-generiertem Material zulässt.
„Die Ergebnisse generativer KI können nur dann urheberrechtlich geschützt werden, wenn ein menschlicher Urheber ausreichend ausdrucksstarke Elemente bestimmt hat.“
US-Urheberrechtsamt.
„Dies kann Situationen umfassen, in denen ein von einem Menschen verfasstes Werk in einem KI-Ergebnis erkennbar ist oder ein Mensch kreative Arrangements oder Änderungen an dem Ergebnis vornimmt, jedoch nicht die bloße Bereitstellung von Eingabeaufforderungen“, fügte das Büro in der zweiten Folge des Berichts hinzu, die am 29. Januar veröffentlicht wurde.
Laut den Bestimmungen bleibt die Urheberrechtsschutzfähigkeit von Kunstwerken erhalten, die KI-generiertes Material enthalten, da sie „die zentrale Bedeutung menschlicher Kreativität“ bewahren und nicht menschliche Schöpfer vollständig durch KI ersetzen.
„Die Ausweitung des Schutzes auf Material, dessen Ausdruckselemente von einer Maschine bestimmt werden, würde jedoch die verfassungsrechtlichen Ziele des Urheberrechts eher untergraben als fördern“, erklärte Shira Perlmutter, Leiterin des US-amerikanischen Urheberrechtsamtes.
KI-generierte Bilder und Videos können nicht urheberrechtlich geschützt werden
Laut den Erläuterungen des US-amerikanischen Urheberrechtsamtes bedeutet dies, dass Bilder und Videos, die von KI-Tools wie Midjourney oder OpenAIs DALL-E 3 erstellt werden, nicht von ihren Generatoren urheberrechtlich geschützt werden können. Selbst wenn der jeweilige Generator umfangreiche und komplexe Befehle verfasst, um diese Inhalte zu erzeugen, bleibt die Position des Urheberrechtsamtes bestehen.
Demnach sind gemäß der Verordnung weder die bloßen Prompts noch deren fortlaufende Bearbeitungen urheberrechtlich geschützt.
Dem Bericht zufolge hat das Büro außerdem einige Richtlinien für den Grad der Beteiligung menschlicher Schöpfer an der Erstellung von KI-Kunst unter Verwendung von Technologien, einschließlich der Verwendung computergenerierter Bilder bei der Filmproduktion, festgelegt.
Die Entscheidung des US-amerikanischen Urheberrechtsamtes wurde auch durch die Tatsache beeinflusst, dass die Ergebnisse generativer KI nicht vorhersehbar sind und auch bei gleichen und ähnlichen Eingabeaufforderungen unterschiedliche Ergebnisse liefern können.
„Obwohl die Eingabe von Vorgaben in ein generatives KI-System ähnlich erscheinen mag wie die Erteilung von Anweisungen an einen Künstler, der mit der Erstellung eines Werkes beauftragt wurde, gibt es wesentliche Unterschiede“, heißt es in einem Teil des Berichts.
„Bei einer Zusammenarbeit zwischen Menschen kann der Auftraggeber die Beiträge eines beauftragten Künstlers überwachen, lenken und verstehen“, heißt es weiter in dem Bericht.
Das US-amerikanische Urheberrechtsamt wies außerdem darauf hin, dass die Diskrepanz zwischen den Eingaben und den resultierenden Ergebnissen zeigt, dass der Benutzer keine vollständige Kontrolle über die Umwandlung seiner Ideen in einen festen Ausdruck hat.
Ein weiterer Teil des Berichts, dessen Veröffentlichung für später in diesem Jahr erwartet wird, befasst sich mit der Rolle des Urheberrechts beim Training von KI-Modellen – ein Thema, das in letzter Zeit vermehrt diskutiert wurde. Einzelpersonen und Verlage haben KI-Unternehmen wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt.
Meta befindet sich in einem Rechtsstreit mit Autoren, die das soziale Netzwerk wegen der unbefugten Nutzung ihrer Werke verklagt haben. Im Jahr 2023 reichte eine Gruppe von Autoren Klage gegen Meta ein, da das Unternehmen ihre Bücher missbraucht habe, um KI-Modelle, insbesondere Llama, das große Sprachmodell, das die Chatbots von Meta antreibt, zu trainieren.

