Meta, X und LinkedIn ziehen in einem wegweisenden Fall vor Gericht, um sich gegen die italienischen Mehrwertsteuerforderungen zu wehren

- Italien fordert von Meta, X und LinkedIn Mehrwertsteuer in Höhe von über einer Milliarde Euro und behauptet, dass der kostenlose Plattformzugang im Austausch für Nutzerdaten eine steuerpflichtige Transaktion darstellt.
- Die Unternehmen haben Berufung eingelegt; damit ist Italiens erster vollständiger gerichtlicher Steuerprozess im Technologiebereich ins Leben gerufen worden.
- Rom plant, bei der EU-Kommission eine unverbindliche Stellungnahme zu dem Fall einzuholen.
Meta, X und LinkedIn haben Italien wegen dessen Mehrwertsteuerforderungen vor Gericht verklagt. Dieser Mehrwertsteuerstreit ist der jüngste in einer Reihe von Auseinandersetzungen zwischen EU-Behörden und großen US-amerikanischen Technologieunternehmen über Steuern, Datenschutz und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.
Die US-amerikanischen Technologiekonzerne Meta, X und LinkedIn haben einen Rechtsstreit gegen eine Steuerforderung aus Italien angestrengt. Es handelt sich um den ersten umfassenden gerichtlichen Steuerprozess in Italien, an dem große Technologieunternehmen beteiligt sind.
Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob der kostenlose Zugang von Nutzern zu Social-Media-Plattformen einen steuerpflichtigen Austausch darstellt.
Die italienische Steuerbehörde fordert 887,6 Millionen Euro (ca. 1,03 Milliarden US-Dollar) von Meta, 140 Millionen Euro von LinkedIn und 12,5 Millionen Euro von X. Die Behörden argumentieren, dass Nutzer bei der Registrierung auf diesen Plattformen im Gegenzug für ihre persönlichen Daten ein Mitgliedskonto erhalten und dass dieser Austausch ihrer Ansicht nach nach den italienischen Mehrwertsteuerbestimmungen als steuerpflichtige Transaktion einzustufen ist.
Meta, X und LinkedIn fordern Italien heraus
Frühere Steuerstreitigkeiten zwischen Italien und Technologieunternehmen endeten mit außergerichtlichen Einigungen, doch dies ist das erste Mal, dass ein solcher Fall vor Gericht verhandelt wird. Die Unternehmen legten Mitte Juli beim Finanzgericht Berufung ein, nachdem im März Steuerbescheide ergangen waren und die Frist zur Stellungnahme abgelaufen war.
Unternehmen, die kostenlose digitale Dienste anbieten, die auf der Einwilligung der Nutzer zur Datenprofilerstellung beruhen, wie beispielsweise Fluggesellschaften, Supermärkte und Medienunternehmen, könnten ebenfalls unter den erweiterten Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen, wenn der italienische Ansatz beibehalten wird.
Das Thema Mehrwertsteuer ist besonders heikel im Kontext der Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA, die unter der Regierung von US-dent Donald Trump erneut Spannungen erfahren haben.
In einer Stellungnahme gegenüber Reuterserklärte Meta, man habe „vollumfänglich mit den Behörden hinsichtlich unserer Verpflichtungen nach EU- und lokalem Recht kooperiert“, lehne aber „tronAuffassung entschieden ab, dass die Bereitstellung des Zugangs zu Online-Plattformen für Nutzer der Mehrwertsteuer unterliegen sollte“.
LinkedIn erklärte, man habe „zum jetzigen Zeitpunkt nichts mitzuteilen“, und X reagierte nicht auf Anfragen nach einer Stellungnahme.
Italien erwägt Konsultationen mit der EU-Kommission
Während das Gerichtsverfahren formell weiterläuft, erwägt Italien, ein Gutachten der Europäischen Kommission einzuholen. Dies könnte Einfluss darauf haben, ob der Prozess im Rahmen des langwierigen dreistufigen italienischen Gerichtsverfahrens, das oft bis zu zehn Jahre dauert, fortgesetzt wird.
Laut informierten Kreisen beabsichtigt das italienische Wirtschaftsministerium, dem Mehrwertsteuerausschuss der EU-Kommission bis Anfang November Fragen vorzulegen. Dieserdent Beratungsausschuss, der zweimal jährlich tagt, wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2026 eine unverbindliche Stellungnahme abgeben.
Eine negative Stellungnahme des Ausschusses ist zwar rechtlich nicht einklagbar, könnte aber Italien dazu veranlassen, das Verfahren einzustellen und möglicherweise die damit verbundenen strafrechtlichen Ermittlungen der italienischen Staatsanwaltschaft zu beenden. Sowohl die italienische Steuerbehörde als auch das Wirtschaftsministerium lehnten eine Stellungnahme ab, und es wurde noch keine offizielle Bestätigung zum Zeitplan für die Einreichung von Fragen an die EU-Kommission abgegeben.
In letzter Zeit kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen Technologieunternehmen und der EU. Am 11. Juli erklärte Meta, dass das Unternehmen trotz drohender EU-Strafen an seinem „Zahlen-oder-Zustimmen“-Modell festhalten werde.
Unterdessen hat die Europäische Kommission Berichten zufolge eine separate Untersuchung gegen X wegen Verstößen gegen die Regeln zur digitalen Transparenz vorerst ausgesetzt, um die laufenden Handelsgespräche mit den USA nicht zu gefährden.
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