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CZ-consulting Kirgisische Republik gibt grünes Licht für Pilotprojekt CBDC-Programm und weist Rechtsstatus zu

In diesem Beitrag:

  • Die Kirgisische Republik hat ihrer digitalen Zentralbankwährung, dem digitalen Som, durch ein unterzeichnetes Verfassungsgesetz Rechtsstatus verliehen.
  • Die nationale Bank wird die ausschließliche Zuständigkeit für die Ausgabe und den Umlauf der digitalen Zentralbankwährung (CBDC) haben. 
  • Ein Pilotprogramm wird im Jahr 2025 gestartet, und eine Entscheidung über die vollständige Einführung wird bis Ende 2026 getroffen.

Nach der Bekanntgabe einer beratenden Zusammenarbeit mit Binance Gründer Changpeng Zhao (CZ) hat die Kirgisische Republik ein Gesetz verabschiedet, das ihrer geplanten digitalen Zentralbankwährung (CBDC) Rechtsstatus verleiht. Diese Ankündigung steht im Einklang mit der Strategie des Landes, digitale Finanzsysteme zu fördern.

Digitale Währungen haben in jüngster Zeit weltweit an tracgewonnen, da immer mehr Staaten ihre Finanzsysteme modernisieren wollen. Diese Staaten setzen dabei auf digitale Zentralbankwährungen (CBDCs), um diese Modernisierung zu erreichen und sich für die Zukunft zu rüsten.

Länder wie Nigeria, China und Schweden haben bereits bedeutende Schritte unternommen, indem sie eigene nationale digitale Währungen eingeführt oder erprobt haben. Nun schließt sich auch Kirgisistan mit der Einführung seiner eigenen digitalen Zentralbankwährung – dem digitalen Som – dieser Gruppe an.

Digitaler Som wird gesetzliches Zahlungsmittel

Die Kirgisische Republik hat ihre digitale Zentralbankwährung (CBDC), den digitalen Som, offiziell als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt.

Am 20. März 2025 verabschiedete der Jogorku Kenesh das Verfassungsgesetz, das anschließend vondent Sadyr Zhaparov unterzeichnet wurde. Zweck des Gesetzes mit dem Titel „Über Änderungen des Verfassungsgesetzes der Kirgisischen Republik ‚Über die Nationalbank der Kirgisischen Republik‘“ ist die Schaffung eines klaren rechtlichen und operativen Rahmens für die Einführung des digitalen SOM.

Das Gesetz legt fest, dass der digitale Som die nationale Währung in digitaler Form ist und in der gesamten Kirgisischen Republik als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt wird.

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Die Nationalbank der Kirgisischen Republik besitzt das ausschließliche Recht, die digitale Währung auszugeben, zu regulieren und zu verwalten und fungiert als alleiniger Betreiber der digitalen Som-Plattform. Das Gesetz enthält zudem weitere Bestimmungen für die Nutzung und den Betrieb der digitalen Währung. So kann der digitale Som beispielsweise nur über eine spezielle digitale Plattform in Umlauf gebracht werden.

Die Zentralbank wird Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Kryptowährungen einführen, um die Transaktionssicherheit zu gewährleisten und Betrug vorzubeugen. Sie wird außerdem klare Betriebsregeln für Geschäftsbanken festlegen und die Finanzinstitute, die die Plattform nutzen, regulieren.

Diese Maßnahmen sind Teil der Bemühungen der Kirgisischen Republik , ihre Finanzsysteme zu sichern und gleichzeitig innovative, digitale Zahlungslösungen einzuführen.

Einführung des Pilotprogramms voraussichtlich im Jahr 2026

Nach der Legalisierung der digitalen Zentralbankwährung (CBDC) durch ein unterzeichnetes Verfassungsgesetz soll im Jahr 2025 ein Pilotprojekt für den Prototyp des digitalen SOM gestartet werden.

Diese Testphase dient der Prüfung der technischen und praktischen Leistungsfähigkeit des CBDC -Systems. Das Pilotprojekt evaluiert alle Aspekte, von der Benutzerfreundlichkeit über die Plattformsicherheit bis hin zur Interoperabilität mit dem bestehenden traditionellen Bankensystem der Kirgisischen Republik.

Der stellvertretende Vorsitzende der Nationalbank, Mels Attokurov, hob die Sicherheit als eines der Hauptmerkmale des digitalen Som hervor. Er bezeichnete die digitale Währung zudem als einen Schritt nach vorn für die finanzielle Stabilität und Modernisierung der Kirgisischen Republik.

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Die Regierung der Kirgisischen Republik betrachtet den digitalen Som auch als einen Schritt hin zur finanziellen Inklusion, insbesondere in abgelegenen Gebieten.

Die Ergebnisse des Pilotprojekts werden in die Entscheidung über die vollständige Einführung der digitalen Zentralbankwährung (CBDC) einfließen. Die Behörden werden voraussichtlich bis Ende 2026 eine endgültige Entscheidung treffen, abhängig vom Ergebnis des Pilotprojekts.

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