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Israelisches Gericht erkennt Bitcoin als Vermögenswert an

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Um Bitcoin in Israel der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen, hat ein lokales Gericht ihn als legitimen Vermögenswert und nicht als Hobbyartikel eingestuft.

Die Entscheidungen wurden während einer Gerichtsverhandlung im Zentralbezirksgericht getroffen, in der die israelische Steuerbehörde und der Gründer eines Blockchain-Startups über die Abwicklung der Steuerzahlungen des Unternehmens stritten.

Der Streit drehte sich darum, dass der Gründer nicht genügend Steuern auf seinen Kapitalgewinn gezahlt hatte. Da Bitcoin bereits als Vermögenswert anerkannt ist, ist es offensichtlich, dass die ITA (Income Tax Authority) in diesem Verfahren gewonnen hat.

In der Anhörung ging es nicht darum, dass das Unternehmen des Mannes keine Steuern auf Kapitalgewinne zahlte, sondern um den Eigentümer selbst.

Noam Copel, Gründer und CEO von DAV.Network, hatte bereits 2011 Bitcoin gekauft und ihn 2013 mit einem satten Gewinn von 2,2 Millionen Dollar wieder verkauft.

Sein Argument war, dass BTC als Fremdwährung betrachtet werden und daher nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen sollte.

Warum wurde diese Entscheidung getroffen?

Die ITA focht Noams Argumentation an, indem sie behauptete, BTC sei ein Vermögenswert und keine Währung, obwohl dies rechtlich zum damaligen Zeitpunkt nicht der Fall war. Das Gericht gab der Steuerbehörde jedoch Recht und stufte BTC sofort als Vermögenswert ein.

Shmuel Bornstein, der für die Entscheidung zuständige Richter, erklärte, dass Bitcoin keine echte Währung sein könne, da er problemlos durch eine andere Kryptowährung ersetzt werden könne. Daher verliere er jegliche Legitimität, sich als alternative Währung zu bezeichnen, und unterliege der Kapitalertragsteuer.

Siehe auch:  Krypto-Anlageprodukte erreichen das höchste verwaltete Vermögen.

Noam soll nun rund 800.000 US-Dollar Steuern an die Behörde und weitere 8.000 US-Dollar Anwaltskosten zahlen. Ein Einspruch ist jedoch noch möglich.

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