Ein deutsches Gericht hat den Antrag abgewiesen, Meta die Nutzung von Instagram- und Facebook-Daten für KI zu untersagen

- Ein deutsches Gericht wies den Antrag zurück, Meta die Nutzung öffentlicher Facebook- und Instagram-Daten zum Training seiner KI zu untersagen.
- Der Technologiekonzern kann seine KI-Pläne in der EU fortsetzen und dabei öffentliche Beiträge von erwachsenen Nutzern verwenden, sofern diese nicht widersprechen.
- Datenschützer warnen davor, dass das Urteil einen riskantendent für die Datennutzung ohne ausdrückliche Einwilligung schaffen könnte.
Die Verbraucherzentrale NRW, eine staatlich finanzierte Verbraucherschutzorganisation mit Sitz in Deutschland, ist mit ihrem Rechtsstreit gescheitert, in dem sie Meta Platforms daran hindern wollte, öffentliche Nutzerdaten ihrer Social-Media-Plattformen Instagram und Facebook zum Trainieren ihrer Modelle künstlicher Intelligenz zu verwenden. Dies entschied ein Gericht am Freitag, den 23. Mai.
Die Verbraucherschutzorganisation hatte eine einstweilige Verfügung beantragt, um Metas geplante Nutzung nutzergenerierter Inhalte auf seinen Plattformen in der Europäischen Union (EU) zur Entwicklung seiner KI-Technologien zu unterbinden. Das Gericht in Köln wies den Antrag.
Metas Pläne und die rechtliche Herausforderung
Im April kündigte Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, Instagram und WhatsApp, an, dass sie ab dem 27. Mai 2025 ihre KI-Modelle anhand öffentlicher Beiträge und Interaktionen von erwachsenen Nutzern in der EU trainieren werde.
Dies umfasst sämtliche Inhalte sowie Kommentare, die von Nutzern über 18 Jahren auf den Plattformen von Meta Private Nachrichten werden zu diesem Zweck nicht berücksichtigt.
Das Unternehmen gab außerdem an, die Nutzer über die neuen Datenschutzrichtlinien zu informieren und ihnen die Möglichkeit zum Widerspruch einzuräumen, und hat dies Berichten zufolge auch getan.
Die Verbraucherzentrale NRW argumentiert jedoch, dass Meta gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen könnte, die den Datenschutz in der EU regelt.
In einer Stellungnahme auf der Website der Gruppe sagte Christine Steffen, eine Verfechterin des Datenschutzes: „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass besonders sensible Informationen, die nach der Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt sind, auch für das Training von KI verwendet werden.“
Weitergehende Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und mögliche Rechtsstreitigkeiten
Der Fall ist Teil einer umfassenderen Überprüfung des Umgangs der großen Technologiekonzerne mit künstlicher Intelligenz und der Nutzung personenbezogener Daten.
NOYB (None of Your Business), eine weitere europäische Datenschutzorganisation unter der Leitung des Aktivisten Max Schrems, einen Unterlassungsbrief wegen seiner geplanten Verwendung von Nutzerdaten für das KI-Training geschickt und die Begründung von Meta für ein berechtigtes Interesse gemäß den EU-Datenschutzbestimmungen kritisiert.
Die Organisation hat erklärt, dass sie im Falle einer Weigerung von Meta, tätig zu werden, eine einstweilige Verfügung nach dem EU-Kollektivrechtsschutz beantragen könnte. Die NOYB hat in der Vergangenheit zudem erklärt, dass Unternehmen ein „Opt-in“-Modell anwenden sollten, anstatt die Nutzer mit der Abmeldung zu belasten.
Obwohl ein Kölner Gericht die Anfechtung der Pläne von Meta zurückgewiesen hat, gehen Rechtsexperten davon aus, dass der Kampf noch lange nicht vorbei ist.
Die Regulierungsbehörden auf dem europäischen Kontinent sind für ihre strengen Verbraucherschutzrichtlinien bekannt, die in letzter Zeit von der Regierung von Donald Trump stark kritisiert wurden.
Aktuell Meta rechtlich unbesorgt und kann damit beginnen, europäische öffentliche Daten in seine KI-Systeme zu integrieren.
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