Gemini reagiert auf die Klage der US-Börsenaufsicht SEC und fordert die Abweisung der Vorwürfe

Gemini reagiert auf die Klage der US-Börsenaufsicht SEC und fordert die Abweisung der Vorwürfe
- Die Kryptowährungsbörse Gemini reagiert auf die Klage der US-Börsenaufsicht SEC mit einer Erwiderung, in der sie die Abweisung der Vorwürfe bezüglich nicht registrierter Wertpapiere in ihrem Dienst Gemini Earn beantragt.
- Die Verteidigung von Gemini stellt die Versäumnisse der SEC in Frage, wichtige Details über die angeblichen Wertpapiere offenzulegen, und betont die Einhaltung der Rechtsgrundsätze und des eindeutigen Wortlauts des Securities Act.
Die Kryptowährungsbörse Gemini hat beim US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York eine Erwiderung eingereicht, um die von der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) erhobene Klage abzuweisen. Die Klage wirft Gemini vor, mit seinem Dienst „Gemini Earn“ gegen Wertpapiergesetze verstoßen zu haben, indem er nicht registrierte Wertpapiere anbot.
Zwillinge energische Verteidigung
Das Anwaltsteam von Gemini, vertreten durch JFB LEGAL, PLLC und SHEARMAN & STERLING LLP, verteidigte sich entschieden und argumentierte, die Klage der SEC sei unbegründet und basiere auf pauschalen Behauptungen. In der Erwiderungbeanstandete die SEC, dass sie wesentliche Fragen nicht beantwortet habe, etwa wann das mutmaßliche Wertpapier verkauft wurde, wer Käufer und Verkäufer waren und welcher Preis geboten oder verlangt wurde.
Das Dokument betonte außerdem, dass sich das Gericht an grundlegende Rechtsgrundsätze und den Wortlaut des Wertpapiergesetzes halten müsse. Es argumentierte, dass die Unfähigkeit der SEC, die strittigen Wertpapiere zudent, die Schwäche ihrer Position unterstreiche, und forderte die endgültige Abweisung der Klage.
Hintergrund und anhaltende Kontroverse
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht Gemini Earn, ein Dienst, der es Kunden ermöglicht, Kryptowährungen wie Bitcoin an Genesis zu verleihen. Die US-Börsenaufsicht SEC wirft Gemini Earn vor, gegen Wertpapiergesetze verstoßen zu haben – ein Vorwurf, den Gemini stets zurückgewiesen hat.
Am 27. Mai argumentierte Gemini, dass es sich bei den Transaktionen im Rahmen des Gemini Earn-Programms um Darlehen handele, und beantragte bei der SEC die Abweisung der Klage. Die Börse führte weiter aus, dass die SEC zunächst das nicht registrierte Wertpapierdentund anschließend den Verkauf oder das Verkaufsangebot dieses Wertpapiers genau bestimmen müsse – eine Anforderung, die die SEC ihrer Ansicht nach nicht erfüllt habe.
Der Fall nahm eine öffentliche Wendung, als Jack Baugham, Gründungspartner von JFB Legal, auf X (ehemals Twitter) eine Stellungnahme , in der er andeutete, dass die SEC ihre Argumentation im Laufe des Verfahrens änderte. Baughams Stellungnahme unterstrich die Widersprüchlichkeit der SEC-Argumentation und bezeichnete die Haltung der Aufsichtsbehörde als „unschlüssig“.
Der Rechtsstreit zwischen Gemini und der SEC hat die Aufmerksamkeit auf die komplexe Regulierung von Kryptowährungen gelenkt. Im Verlauf des Verfahrens stellen sich wichtige Fragen zur defiund Klassifizierung von Wertpapieren im Kryptobereich.
Die öffentlichen Stellungnahmen und dietronjuristischen Argumente beider Seiten befeuern weiterhin eine Debatte jenseits des Gerichtssaals und spiegeln die umfassenderen Unsicherheiten und Herausforderungen in der Kryptoindustrie wider.
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Damilola Lawrence
Damilola Lawrence berichtet seit über fünf Jahren über Kryptomärkte und Technologie. Zuvor veröffentlichte er Krypto-Analysen und -Einblicke in TheShibMagazine, CryptoMode, Qweens Magazine und die Recording Academy, bevor er zu Web3 wechselte. Bei Cryptopolitanist er Spezialist für Kryptopreisprognosen. Nach seinem Bachelor-Abschluss absolvierte er ein Masterstudium in IT-Cybersicherheit an der Maria-Curie-Skłodowska-Universität.
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