Neue Zulassung für Bitcoin -ETF nach Rückschlag vor Gericht bei der SEC

- Das US-Berufungsgericht für den DC Circuit hat ein formelles Mandat herausgegeben, in dem es sein Urteil vom August bekräftigt.
- Nach der Anordnung des Berufungsgerichts steht die SEC nun vor einer entscheidenden Frage: Sie muss den Antrag von Grayscale auf Zulassung eines Spot bitcoin ETFs neu bewerten.
- Im Mittelpunkt des Urteils des Berufungsgerichts vom August stand die Behandlung von Spot bitcoin -ETFs im Vergleich zu bitcoin -Futures-ETFs durch die SEC.
In einer bedeutenden Entwicklung hat das US-Berufungsgericht für den DC Circuit seine Entscheidung vom August formell bestätigt und die Securities and Exchange Commission (SEC) angewiesen, den Antrag von Grayscale Investments auf Umwandlung seines Flaggschiff-Fonds GBTC in einen bitcoin -ETF erneut zu prüfen. Dieser Verfahrensschritt erfolgte, nachdem die SEC kürzlich bekannt gegeben hatte, gegen die Gerichtsentscheidung keine Berufung einzulegen.
Die SEC steht vor der Aufgabe der Neubewertung
Nach der Anordnung des Berufungsgerichts steht die SEC nun vor einer schwierigen Entscheidung: Sie muss den Antrag von Grayscale auf einen Spot bitcoin ETF erneut prüfen. Obwohl Grayscale umgehend einen neuen Antrag für den Fonds eingereicht hat, bleibt unklar, ob die SEC den Antrag aus anderen Gründen ablehnen wird.
Das Urteil des Berufungsgerichts vom August befasste sich mit der Behandlung von bitcoin Spot-ETFs im Vergleich zu bitcoin -Futures-ETFs durch die SEC. Das Gericht argumentierte, dass der von Grayscale vorgeschlagene bitcoin ETF den bereits zugelassenen bitcoin -Futures-ETFs sehr ähnlich sei, was darauf hindeute, dass er „die gleiche Wahrscheinlichkeit haben sollte, betrügerisches oder manipulatives Verhalten auf dem Markt für bitcoin und bitcoin Futures aufzudecken“
Grayscale, fest entschlossen, seine Pläne umzusetzen, handelte umgehend. Am Donnerstag reichte die Investmentfirma eine neue Registrierungserklärung im Rahmen eines S-3-Verfahrens ein, einer vereinfachten Version des üblicherweise für die Ausgabe neuer Aktien verwendeten S-1-Formulars. Bei Genehmigung beabsichtigt GBTC, die Aktien unter dem Symbol GBTC an der NYSE Arca zu notieren.
Die endgültige Genehmigung für die Auflage des Fonds hängt von der Zustimmung zum S-3-Formular und einer separaten 19b-4-Meldung durch NYSE Arca ab. Dieses Verfahren spiegelt den strengen regulatorischen Rahmen wider, der für die Auflage börsengehandelter Produkte gilt.
Die rivalisierenden Titanen in der Arena
anstrebt bitcoin -ETF. Auch andere große Vermögensverwalter wie BlackRock und Fidelity haben bei der SEC die Genehmigung für ähnliche Angebote beantragt. SEC-Chef Gary Gensler bestätigte die laufenden Bemühungen der Behörde in diesem Bereich. Er merkte an, dass die SEC-Mitarbeiter derzeit mehrere Anträge prüfen und schätzte deren Anzahl auf „acht bis zehn“.
Gensler betonte, dass das Verfahren zur ETF-Zulassung dem eines Börsengangs (IPO) ähnelt. Die Abteilung für Unternehmensfinanzierung der SEC liefert während dieses Bewertungsprozesses wichtiges Feedback. Zusätzlich prüft die Abteilung für Handel und Märkte die eingereichten Unterlagen eingehend und gewährleistet so eine umfassende Prüfung. Dieser methodische Ansatz, der auf jahrzehntelanger regulatorischer Praxis beruht, sichert höchste Standards beim Anlegerschutz.
Auf Nachfrage von Journalisten vermied Gensler eine konkrete Stellungnahme zu Grayscale, betonte aber die Gründlichkeit der SEC-Prüfung aller ETF-Anmeldungen. „Dies ist ein bewährtes Verfahren“, erklärte er und hob die Rolle des Disclosure Review Teams bei der Rückmeldung an potenzielle Emittenten hervor.
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