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Der neue EU-Geldwäscherahmen für Krypto-Unternehmen tritt 2025 in Kraft

In diesem Beitrag:

  • Die Europäische Union wird ihr neues Gesetzespaket zur Bekämpfung der Geldwäsche im Jahr 2025 umsetzen.
  • Der Rahmen beinhaltet die Einrichtung einer neuen Aufsichtsbehörde, der AMLA.
  • Die Europäische Union wünscht sich außerdem ein einheitliches Regelwerk für den Kryptohandel und die Kryptofinanzierung in der Region.

Die Europäische Union (EU) wird ab dem nächsten Jahr neue AML-Vorschriften erlassen, um ihre Aufsicht über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Kryptobereich zu verschärfen.

Der neue AML-Rahmen sieht die Einrichtung einer weiteren Regulierungsbehörde vor, der Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA), die die Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Behörden fördern und die Risiken im Finanzsystem der EU verringern soll.

Die EU arbeitet seit 2018 an Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Europäische Union führte 2018 einige Leitlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein. Damals galten die Regelungen jedoch nur für Anbieter von Verwahrungs-Wallets und Krypto-zu-Fiat-Währungs-Dienstleistungen. Sie beschränkten sich zudem auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und vernachlässigten Kontrollen des Marktzugangs sowie Verbraucherschutzbestimmungen. 

Im Jahr 2021 sah sich die EU aufgrund einer Reihe aufsehenerregender Kryptokriminalität gezwungen, ihren Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu überarbeiten. Damals waren auch 1 % des regionalen BIP mit verdächtigen Finanzaktivitäten verbunden, und alle Geldwäschefälle wiesen grenzüberschreitende Bezüge auf.

Daher schlug die Behörde im Jahr 2023 ein einheitliches Regelwerk vor, um ein breiteres Spektrum an Krypto-Asset-Emissionen, -Handel und -Dienstleistungen zu regulieren und zu überwachen sowie die Vorschriften auf andere Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) auszudehnen.

Das Rahmenwerk wird neue Geldwäscherichtlinien beinhalten

Bis Ende 2025 wird die EU voraussichtlich das vollständige und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) , einschließlich des einheitlichen Regelwerks für die Region. Das neue Regelwerk wird den Kreis der regulierten Unternehmen erweitern und Hypotheken- und Konsumkreditvermittler, Fondsmanager, Crowdfunding-Plattformen und Anbieter von Investitionsmigration umfassen.

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Das Paket umfasst auch die Einrichtung einer neuen Regulierungsbehörde, der Geldwäschebehörde (AMLA). Die AMLA wird alle Krypto-Unternehmen mit grenzüberschreitenden Niederlassungen beaufsichtigen, wodurch die finanziellen Risiken innerhalb der EU voraussichtlich gesenkt werden.

Der neue Rahmen umfasst auch die „neue“ 6. Geldwäscherichtlinie (neue 6AMLD). Diese Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, alle vier Jahre nationale Risikoanalysen durchzuführen und Aufsichtsbehörden zur Überwachung ihrer eigenen Selbstregulierungsbehörden einzurichten. Die Mitgliedstaaten müssen zudem eigene gemeinsame Analyserahmen für ihre Zentralstellen für Finanzinformationen (FIU) schaffen.

Darüber hinaus wird der neue Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) die Regulierung von Geld- und Vermögenstransfers integrieren. Die Regulierung wird vorschreiben, dass Überweisungen und Krypto-Asset-Transfers bestimmte Angaben enthalten müssen, wie beispielsweisedent(LEIs). Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) müssen zudem Informationen über Absender und Empfänger erfassen, speichern und auf Anfrage an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Für Nicht-Krypto-Überweiser und CASPs müssen LEIs, sofern verfügbar, ebenfalls angegeben werden.

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